295/J XXII. GP

Eingelangt am 09.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend „Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten".

Die Regierung hat sich auf eine Ausweitung der Öffnungszeiten im Handel mit einer Aufhebung der derzeit gültigen Tagesrahmenzeiten geeinigt. Die Öffnungszeiten werden zwischen Montag 5.00 h bis Samstag 21.00 h freigegeben. Weiters wird die Regelung nach § 22d Abs 2 ARG, die vorschreibt, dass nur jeden zweiten Samstag gearbeitet werden darf, abgeschafft. Insgesamt kommt es damit für die Handelsangestellten zu spürbaren Verschlechterungen. Für die Handelsangestellten, die zu zwei Drittel weiblich sind, wurden von der Regierung keinerlei Begleitmaßnahmen genannt. Auch von adäquater Entlohnung oder der Einführung von Blockarbeitszeiten ist keine Rede. Umfragen der Wirtschaftskammer belegen, dass 80 Prozent der Unternehmen sowie auch die große Mehrheit der Konsumenten mit der derzeitigen Regelung zufrieden sind. Es stellt sich die Frage, wem außer Großkonzernen die Liberalisierung der Öffnungszeiten nützt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1) Sind von der Regierung flankierende Maßnahmen für die von der Liberalisierung betroffenen Handelangestellten geplant?

2) Wenn ja, welche?

3) Wenn nein, warum nicht?

4) Werden Sie sich innerhalb der Regierung dafür einsetzen, dass Blockarbeitszeit gesetzlich ermöglicht wird?

5) Wie wird die von ihnen angekündigte bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die hier betroffene Gruppe der Handelsangestellten erreicht?

6) Bestehen geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen etwa für alleinerziehende Handelsangestellte, die um 5.00 h früh ihre Tätigkeit beginnen oder in der Nacht arbeiten?

7) Wenn ja, wo?

8) Wenn nein, werden Sie sich bei den Ländern dafür einsetzen?

9) Wird der Bund finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stellen?

10) Wird bei der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten mitbedacht, welche Möglichkeiten es für Handelsangestellte im ländlichen Raum für den Nachhauseweg gibt, wenn kein öffentliches Transportmittel mehr fährt und kein eigenes vorhanden ist?

 

11) Wenn ja, sind hier finanzielle Förderungen für den öffentlichen Verkehr geplant?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Sind Maßnahmen geplant, die den Schutz und die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen gewährleisten, die etwa in der Nacht die Tageslosung zu einem Bankschließfach bringen müssen?

14) Wenn ja, welche?

15) Wenn nein, warum nicht?

16) Entspricht die vorgesehene ersatzlose Streichung des § 4 ÖZG „Sonderregelung für bestimmte Tage", wodurch eine uneingeschränkte Ladenöffnung am 24. und 31. Dezember ermöglicht wird, der von der Regierung angekündigten besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

17) Inwiefern ist die geplante Änderung , wonach bei „besonderem regionalen Bedarf von den Landeshauptleuten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verordnet werden darf, mit der Ankündigung der Regierung, den arbeitsfreien Sonntag nicht anzutasten, zu vereinbaren?

18) Wurde oder wird die Liberalisierung der Öffnungszeiten auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen (Gender Mainstreaming) hin überprüft?

19) Wenn nein, warum nicht?

20) Wenn ja, welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen konnten festgestellt werden?