2954/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Auflösung des Zivildiener Rückstaus

 

Seitens des Bundesministerium für Inneres und den Zuständigen der Zivildienstverwaltung wurde im Rahmen der Zivildienstreformkommission mehrfach betont, dass die Zahl der Zivildienstpflichtigen, die aufgrund der geringen Zahl
an Zivildienstplätzen und der hohen Zahl an Interessenten nicht zugewiesen werden
konnten, in den letzten Jahren stark reduziert wurde und der sogenannte Rucksack, der bei Regierungsübernahme bei rund 17.000 gelegen ist, sich mehr oder weniger aufgelöst hat. 

Darüber hinaus sind im nunmehr beschlossenen Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2005 höhere Einnahmen bei den angemessenen Vergütungen der Trägerorganisationen an den Bund vorgesehen.

Der Bericht Ihres Ministeriums über den Zivildienst zeigt auch für die Budgetjahre 2002, 2003 und 2004 deutlich gestiegene Einnahmen aufgrund der erhöhten Einsatzzahlen von Zivildienern.

Gleichzeitig ist die Quote all jener tauglichen Wehrpflichtigen, deren Zivildienstantrag anerkannt wurde, im Jahr 2004 auf 28,34 % gestiegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
 

ANFRAGE:

  1. Wie viele Personen sind derzeit mit Bescheid als zivildienstpflichtig anerkannt?

 

  1.  Wie viele davon versehen derzeit ihren Zivildienst (Stichtag 1.5.2005)?

 

 

  1.  Wie viele werden heuer noch zur Ableistung des Zivildienstes zugewiesen und treten ihren Dienst an?

 

  1. Wie viele warten mit Stichtag 1. Mai 2005 auf ihre Zuweisung, wie viele sind in einem Aufschubverfahren gemäß § 14 ZDG und wie viele haben eine Befreiung gem. § 13 Abs. 1 Z 2 beantragt oder per Bescheid zuerkannt bekommen?

 

  1.  Wie viele Zivildienstanträge sind derzeit noch nicht mit Bescheid erledigt (Stichtag 1.5.2005)?

 

  1. Werden Sie angesichts dieser Entwicklung der Zivildieneranzahl eine Aufstockung der Zivildienststellen befürworten?

 

  1.  Nach Ihren Aussagen ist Ihnen die Gleichbehandlung von Grundwehrdienern und Zivildienern wichtig. Werden Sie daher auch eine Anhebung des Verpflegungsentgeltes beim Zivildienst in der Höhe der Empfehlung des Verfassungsgerichtshofes anstreben?

Wenn ja: Wie hoch wird dieses Verpflegungsentgelt pro Tag und ZDL sein?

Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Wie viele Befreiungen vom Zivildienst nach § 13 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 sind seit dem Jahr 2000 erfolgt?