2955/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Rechtsfragen im Zusammenhang mit Zahlungen, die die FPÖ an den Abgeordneten Gaugg für die Zurücklegung seines Mandates geleistet hat

 

Am 5.8.02 verkündete der damalige FPÖ-Genaralsekretär Schweitzer, dass Reinhart Gaugg als Abgeordneter zum Nationalrat zurückgetreten sei. Der Rücktritt kam für die Öffentlichkeit überraschend. Die damalige Parteiobfrau Riess Passer meinte in diesem Zusammenhang: „Wir sind noch Deine Freunde.“

 

Das News 16/05 berichtet über eine Vereinbarung, wonach Gaugg von der FPÖ im Zusammenhang mit seinem Rücktritt eine Zusage über die Zahlung von € 300.000 erhalten hat. Die Vorgänge im August 02 – inkl der Aussage Riess Passers – erscheinen somit in einem neuen Licht.

 

Im zitierten Bericht werden auch Stimmen aus der FPÖ bzw BZÖ zitiert, wonach die Unterschrift Schweitzers „nicht verbindlich und somit auch nichts wert“ sei. Dies ist sicherlich insofern unzutreffend, als der Generalsekretär einer Partei – unabhängig von den in der Partei im Innenverhältnis bestehenden Regelungen – zumindest „Anscheinsvollmacht“ besitzt und daher die Partei jedenfalls bindet. Dennoch stellt sich die Frage, welche Organe der FPÖ im August 02 zur Vertretung nach außen befugt waren.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welche Organe der FPÖ waren – nach den im Innenministerium hinterlegten Satzungen (§1 Abs4 PartG) - im August 02 zur Vertretung nach außen befugt?