Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Beteiligung
gesellschaftlicher Gruppen am neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen
Raumes (ELER)
Im Vorschlag der
EU-Kommission über das neue Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes
(ELER) ist eine breite Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen bereits bei
der Erstellung und Entwicklung der nationalen Programme vorgesehen.
In Artikel 6 ELER
heißt es: „Die Intervention des Fonds wird durch eine enge Konzertierung
zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat, nachstehend „Partnerschaft“
genannt, umgesetzt, sowie mit den Behörden und Stellen, die der Mitgliedstaat
im Rahmen seiner einzelstaatlichen Regelungen und seiner einschlägigen Praxis
benennt, insbesondere
a) den zuständigen regionalen, lokalen und
übrigen öffentlichen Behörden
b) den Wirtschafts- und Sozialpartnern
c)
sonstigen
geeigneten Einrichtungen, die die Bürgergesellschaft vertreten, (insbesondere
im Umweltbereich tätige) Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die
für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen verantwortlich
sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Entsprechend dem Vorschlag der
EU-Kommission erstreckt sich die Partnerschaft auf die Vorbereitung,
Durchführung und Begleitung des einzelstaatlichen strategischen
Rahmenplans für den ländlichen Raum. Die Mitgliedstaaten müssen alle
relevanten Partner an den verschiedenen Stufen der Programmplanung
beteiligen. Welche Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
sowie von den gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft, Umwelt und
Tierschutz sind konkret an der Programmerstellung des österreichischen
Programms für die Ländliche Entwicklung beteiligt?
- Durch welche konkreten Maßnahmen
findet wann und wo eine effiziente Beteiligung aller relevanten Stellen
statt?
- Ist daran gedacht, bereits bei der
Programmplanung einen obligatorischen Begleitausschuss einzurichten? Wenn
ja, wann und welche RepräsentantInnen der Gesellschaft können das Programm
aktiv mitgestalten?
- Inwiefern wird bereits bei der
Programmentwicklung die Gleichstellung von Frauen und Männern
berücksichtigt und inwiefern sind die Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten bzw. einschlägigen NGOs in die Konzeption
eingebunden?
- Wann, wo und durch welche konkreten
Maßnahmen sind welche Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen
Biolandbau, Umwelt, Natur- und Tierschutz in den
Programmerstellungsprozess mit eingebunden?
- Wann und in welcher Form wird das
Parlament über den Inhalt des Programms vor der Einreichung in
Brüssel informiert?
- Auf Basis welcher gesetzlicher
Maßnahmen werden Sie das neue Programm für die Entwicklung des ländlichen
Raumes von 2007 bis 2013 umsetzen?