2961/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen am neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

 

 

Im Vorschlag der EU-Kommission über das neue Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist eine breite Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen bereits bei der Erstellung und Entwicklung der nationalen Programme vorgesehen.

 

In Artikel 6 ELER heißt es: „Die Intervention des Fonds wird durch eine enge Konzertierung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat, nachstehend „Partnerschaft“ genannt, umgesetzt, sowie mit den Behörden und Stellen, die der Mitgliedstaat im Rahmen seiner einzelstaatlichen Regelungen und seiner einschlägigen Praxis benennt, insbesondere

 

a)     den zuständigen regionalen, lokalen und übrigen öffentlichen Behörden

b)     den Wirtschafts- und Sozialpartnern

c)      sonstigen geeigneten Einrichtungen, die die Bürgergesellschaft vertreten, (insbesondere im Umweltbereich tätige) Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen verantwortlich sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Entsprechend dem Vorschlag der EU-Kommission erstreckt sich die Partnerschaft auf die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des einzelstaatlichen strategischen Rahmenplans für den ländlichen Raum. Die Mitgliedstaaten müssen alle relevanten Partner an den verschiedenen Stufen der Programmplanung beteiligen. Welche Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie von den gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft, Umwelt und Tierschutz sind konkret an der Programmerstellung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung beteiligt?

 

  1. Durch welche konkreten Maßnahmen findet wann und wo eine effiziente Beteiligung aller relevanten Stellen statt?

 

  1. Ist daran gedacht, bereits bei der Programmplanung einen obligatorischen Begleitausschuss einzurichten? Wenn ja, wann und welche RepräsentantInnen der Gesellschaft können das Programm aktiv mitgestalten?

 

  1. Inwiefern wird bereits bei der Programmentwicklung die Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt und inwiefern sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bzw. einschlägigen NGOs in die Konzeption eingebunden?

 

  1. Wann, wo und durch welche konkreten Maßnahmen sind welche Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen Biolandbau, Umwelt, Natur- und Tierschutz in den Programmerstellungsprozess mit eingebunden?

 

  1. Wann und in welcher Form wird das Parlament über den Inhalt des Programms vor der Einreichung in Brüssel  informiert?

 

  1. Auf Basis welcher gesetzlicher Maßnahmen werden Sie das neue Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes von 2007 bis 2013 umsetzen?