2964/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Finanzierung des neuen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes

 

 

Im Zusammenhang mit der Nettozahler-Position einiger Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) auf eine Begrenzung der Ausgaben auf 1% des BNE könnte es zu einem gravierenden Finanzierungsengpass beim ELER kommen. Da die Finanzierung der 2. Säule noch nicht beschlossen ist, bedeutet dies nach derzeitigem Kenntnisstand, das von den bislang von der Kommission vorgesehenen 88 Mia. € für ELER nur 55 Mia. € übrig bleiben könnten.  Da die Finanzierung der 1. Säule (Marktordnungsbereich) bereits bis 2013 fixiert wurde, würden allfällige Kürzungen die Förderungen für den ländlichen Raum und damit die Bio- und Bergbauern betreffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)     Die Nettozahler der EU (darunter auch Österreich) haben eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle Vorschau 2007 – 2013 von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) gefordert.

 

a)     Wie viele Mittel stehen für ELER auf EU-Ebene zur Verfügung, wenn sich die Nettozahler durchsetzen?

b)     Welche Folgen hätte das für Österreich, das den größten Anteil der EU-Agrargelder für die Ländliche Entwicklung verwendet?

c)      Durch welche Maßnahmen wollen Sie die Finanzierung der 2. Säule sicherstellen?

d)     Können Sie garantieren, dass es zu keinen Kürzungen beim österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung kommen wird?

 

2)     Stimmt es, dass sich aufgrund des Beitritts von Rumänien und Bulgarien abzeichnet, dass die eigentlich bereits bis 2013 fixierten Ausgaben für die Erste Säule, die Marktordnungen, ebenfalls in Frage stehen? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das voraussichtlich auf die Zweite Säule?