2964/J XXII. GP
Eingelangt am
27.04.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzierung des neuen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes
Im Zusammenhang mit der Nettozahler-Position einiger Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) auf eine Begrenzung der Ausgaben auf 1% des BNE könnte es zu einem gravierenden Finanzierungsengpass beim ELER kommen. Da die Finanzierung der 2. Säule noch nicht beschlossen ist, bedeutet dies nach derzeitigem Kenntnisstand, das von den bislang von der Kommission vorgesehenen 88 Mia. € für ELER nur 55 Mia. € übrig bleiben könnten. Da die Finanzierung der 1. Säule (Marktordnungsbereich) bereits bis 2013 fixiert wurde, würden allfällige Kürzungen die Förderungen für den ländlichen Raum und damit die Bio- und Bergbauern betreffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Die Nettozahler der EU (darunter auch
Österreich) haben eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle Vorschau
2007 – 2013 von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) gefordert.
a) Wie viele Mittel stehen für ELER auf
EU-Ebene zur Verfügung, wenn sich die Nettozahler durchsetzen?
b) Welche Folgen hätte das für Österreich,
das den größten Anteil der EU-Agrargelder für die Ländliche Entwicklung
verwendet?
c)
Durch welche
Maßnahmen wollen Sie die Finanzierung der 2. Säule sicherstellen?
d) Können Sie garantieren, dass es zu keinen
Kürzungen beim österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung kommen
wird?
2) Stimmt es, dass sich aufgrund des Beitritts von Rumänien und Bulgarien abzeichnet, dass die eigentlich bereits bis 2013 fixierten Ausgaben für die Erste Säule, die Marktordnungen, ebenfalls in Frage stehen? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das voraussichtlich auf die Zweite Säule?