2966/J XXII. GP
Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Finanzierung des neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Im Zusammenhang mit der Nettozahler-Position einiger Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) auf eine Begrenzung der Ausgaben auf 1% des BNE könnte es zu einem gravierenden Finanzierungsengpass beim ELER kommen. Da die Finanzierung der 2. Säule noch nicht beschlossen ist, bedeutet dies nach derzeitigem Kenntnisstand, das von den bislang von der Kommission vorgesehenen 88 Mia. € für ELER nur 55 Mia. € übrig bleiben könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Die Nettozahler der EU (darunter auch
Österreich) haben eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle Vorschau
2007 – 2013 von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) gefordert.
a) Wie viele Mittel stehen für ELER auf
EU-Ebene zur Verfügung, wenn sich die Nettozahler durchsetzen?
b) Welche Folgen hätte das für Österreich,
das den größten Anteil der EU-Agrargelder für die Ländliche Entwicklung
verwendet?
c)
Wie stehen
Sie zur Nettozahlerposition Österreichs und durch welche Maßnahmen wollen Sie
die Finanzierung der 2. Säule sicherstellen?
d) Können Sie garantieren, dass es zu keinen
Kürzungen beim österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung kommen
wird?
2) Gibt es Schätzungen, wie viel Geld in Achse II fehlen wird, um bisherige Programme wie ÖPUL, Ausgleichszulage und neue Aufgaben wie Natura 2000 zu finanzieren?
3) Welche Vorschläge zur Finanzierung von Natura 2000 machen sie auf EU-Ebene und wie soll sicher gestellt werden, dass in Hinkunft zumindest Mittel wie bisher zur Verfügung gestellt werden können?
4) Was war der bisherige Finanzbedarf der Bundesländer für Natura 2000 in Österreich? Inwiefern soll die zusätzliche Finanzierung von Natura 2000 im neuen Programm sichergestellt werden und wie viel Prozent der zweiten Achse sollen dafür aufgewendet werden?
5) Stimmt es, dass Sie planen, zehn bis 15 Prozent der Mittel aus dem ÖPUL in Investitionsbeihilfen und in den Bildungsbereich umzuschichten? Wenn ja, wie begründen Sie das angesichts der ohnehin zu knappen Mittel für die Achse II?
6) Stimmt es, dass Sie das ÖPUL-Gesamtvolumen begrenzen wollen, um den Umstieg in den Biolandbau nicht weiter zu forcieren? Wenn ja, mit welcher Begründung und auf welche Höhe?
7) Stimmt es, dass sich aufgrund des Beitritts von Rumänien und Bulgarien abzeichnet, dass die eigentlich bereits bis 2013 fixierten Ausgaben für die Erste Säule, die Marktordnungen, ebenfalls in Frage stehen? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das voraussichtlich auf die Zweite Säule?