2996/J XXII. GP
Eingelangt am 11.05.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Radarstation im Böhmerwald
Mitten im Böhmerwald, auf dem 1.338 m hohen Hochfichtgipfel, plant die AustroControl (Österreichische Flugsicherung) eine Radarstation. Die Rede ist von einer Grundfläche von 1000 m2 und einer Bauwerkshöhe von 35 m, massiven Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau, Starkstromkabel und Waldschlägerungen. Das alles in einem äußerst sensiblen Waldökosystem (Natura-2000) und einer weithin beliebten Erholungslandschaft. Die Planungen sind schon mehrere Monate im Gange. Die Bevölkerung wurde jedoch bislang nicht informiert, ebensowenig die tschechische Nachbargemeinde oder die Nationalpark-Verwaltung Sumava, der man die Radarstation genau vor die Nase des bedeutendsten tschechischen Nationalparks stellen will. Nach Berichten der OÖN (zB 15.4.05) kann die ACG „nicht abschätzen, ob es Probleme mit dem Nationalpark gibt“, dennoch wird geplant – ein fragwürdiger Umgang mit dem neuen EU-Nachbarn.
Bemängelt wird in erster Linie, dass das Vorhaben ohne öffentliche Beteiligung durchgezogen werden soll und zweitens ohne Rücksicht auf die einzigartige Schönheit der Böhmerwaldlandschaft. Der Standort liegt direkt am Berggipfel und unmittelbar an der Grenze zum tschechischen Nationalpark Sumava/Böhmerwald. Es droht hier ein rücksichtsloser Akt gegen die Bewohner/-innen, die EU-Nachbarn/-innen und die Landschaft. Gerade im internationalen Stifter-Jahr 2005 muss hier mehr Weitsicht zum Tragen kommen. Wir brauchen einen freien Böhmerwald-Horizont, eine Radarstation ist hier fehl am Platz!
Eine Radarstation auf dem exponierten Böhmerwaldkamm wäre mindestens 100 km im Umkreis zu sehen. Die Beeinträchtigungen durch Strahlung, erhöhtes Flugaufkommen mit erhöhten Emissionen („Leuchtturm-Effekt“) sowie die Gefahr für die Umgebung im Krisenfall (Stichwort: Anschläge auf militärisch relevante Einrichtungen) erscheinen bisher gar nicht berücksichtigt zu sein. Eingriffe in diesem Ausmaß führen zudem erfahrungsgemäß zu empfindlichen Wertminderungen von Immobilien im Einzugsbereich. Es stellt sich die Frage, ob angesichts der drohenden Schäden die Notwendigkeit einer solchen Anlage gerechtfertigt bleibt. Unsere tschechischen Nachbarn fühlen sich angesichts der intransparenten Vorgehensweisen an Methoden vor der Wende erinnert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: