302/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
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Anfrage

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über
Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (GZ: 21.601/0-WC/15/03)

Mit Schreiben vom 6.3.2003 erhielten Sie von der medizinischen Fakultät der
Universität Innsbruck eine Stellungnahme zum oben angeführten Gesetzesentwurf.
Mit der Ihnen zugesandten Stellungnahme wurden Sie in grober Weise getäuscht, da
es keinen derartigen Beschluss der medizinischen Fakultät Innsbruck gibt. Das Ihnen
zugesandte Schreiben entspricht nahezu im Wortlaut der Stellungnahme der
Interessensvertretung der Vorstände von Universitätskliniken, die in einem „KlinMed"
genannten Privatverein organisiert sind. Somit wurde die Stellungnahme einer
privaten Interessensvertretung ohne Befassung des Fakultätskollegiums und somit
auch ohne dortige Beschlussfassung als Position der Fakultät an Sie übermittelt.

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Werden Sie eine universitätsrechtlich korrekte Stellungnahme der
medizinischen Fakultät einfordern?

2. Werden Sie die Position einer privaten Interessensvertretung der

Klinikvorstände unstatthafterweise wie eine Fakultätsposition bewerten?

3. Wie gedenken Sie mit dieser groben Irreführung umzugehen?

4.  Welche Maßnahmen werden Sie setzten, damit sich ein derartiger Fall nicht
wiederholt?