303/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
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möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über
Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (GZ: 21.601/0-VI/C/15/03)
Mit
Schreiben vom 6.3.2003 erhielt das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen von der medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck eine
Stellungnahme zum oben angeführten Gesetzesentwurf. Diese Stellungnahme stellt
jedoch eine grobe Täuschung dar, da es keinen derartigen Beschluss der
medizinischen Fakultät Innsbruck gibt. Das Schreiben entspricht nahezu im
Wortlaut
der Stellungnahme der Interessensvertretung der Vorstände von
Universitätskliniken,
die in einem „KlinMed" genannten Privatverein organisiert sind. Somit
wurde die
Stellungnahme einer privaten Interessensvertretung ohne Befassung des
Fakultätskollegiums und somit auch ohne dortige Beschlussfassung als Position
der
Fakultät an das zuständige Ministerium übermittelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie werden Sie als oberste Aufsichtsbehörde der Universitäten gegenüber
dieser Irreführung reagieren?
2.
Wie werden Sie Sorge tragen, dass derartige untragbare Täuschungen und
Verletzungen universitätsrechtlicher Bestimmungen hintangehalten werden?
3.
Würden Sie in Zukunft zulassen, dass die Position einer privaten
Interessensvertretung der Klinikvorstände unstatthafterweise als eine
Fakultätsposition verkauft wird?
4. Welche Maßnahmen werden Sie setzten,
damit sich ein derartiger Fall nicht
wiederholt?
5.
Glauben Sie aufgrund dieser Vorkommnisse, dass die absolute Mehrheit
ordentlicher Professoren in allen Kollegialorganen tatsächlich als
zukunftsweisende Chance betrachtet wird?
6.
Ist Ihnen bekannt, dass der bestellte Universitätsrat Dr. Marsoner, den
Privatverein „KlinMed" beraten hat und berät?