304/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend
Umsetzung des 4-Parteien-Antrages vom 13. Dezember 2001
(Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung)
Am 29.5.2001 fand eine Parlamentarische Enquete zum Thema „Solidarität
mit unseren Sterbenden -Aspekte einer humanen Sterbebegleitung" statt.
In zahlreichen Referaten in- und ausländischer ExpertInnen wurde das Thema
Sterbebegleitung erörtert, wobei Konsens herrschte, dass würdevolles Sterben eine
menschlich kompetente Sterbebegleitung verlange, und dass umfangreiche
Maßnahmen für die Verbesserung der Bedingungen für Sterbebegleitung in
Österreich gesetzt werden sollten.
Im Dezember 2001 wurde im Nationalrat ein 4-Parteien Entschliessungsantrag
verabschiedet, der ganz konkrete Verbesserungsschritte für Sterbebegleitung
beinhaltet.
Inzwischen ist mehr als ein Jahr vergangen und es ist an der Zeit, abzufragen,
welche Maßnahmen in diesem Bereich wirklich getroffen wurden.
Eine Maßnahme ist die Einführung der Familienhospizkarenz, die aber durch die
fehlende Entgeltfortzahlung nur von wenigen Menschen in Anspruch genommen
werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Haben Sie das ÖBIG beauftragt, einen österreichweiten
Hospizplan, der in
Zusammenwirken mit Gebietskörperschaften und Hauptverband der
Sozialversicherungsträger den Ausbau des Hospizwesens und der
Palliativmedizin regeln soll, zu erarbeiten?
Wenn ja, wie sieht dieser Hospizplan aus?
Wenn nein, warum nicht?
2) Gibt es bereits einen Stufenplan für die Einrichtung der
im österreichischen
Krankenanstaltenplan vorgesehenen palliativmedizinischen Einheiten?
3) Inwieweit ist dieser Stufenplan bereits umgesetzt?
4) Wie hoch ist derzeit der Kostendeckungsgrad der bestehenden
palliativmedizinischen Einheiten an österreichischen Krankenhäusern?
5) Wurde mit den Ländern bereits eine
Finanzierungsregelung für die
Einrichtung palliativmedizinischer Einheiten in den Krankenhäusern
ausgearbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
6) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie
gesetzt, den ambulanten und
mobilen Hospizbereich zügig und bedürfnisgerecht auszubauen?
7) Durch welche konkreten Maßnahmen Ihrerseits wurde die
berufsübergreifende
Zusammenarbeit an den Schnittstellen (Krankenhaus,
Hausarzt, Hauskrankenpflege, Hospizdienst) in diesem Bereich verbessert?
8) Wann werden Sie dem Nationalrat
Finanzierungsmodelle zur langfristigen
Absicherung für mobile und extramurale Hospizdienste vorlegen?
9) Gibt es bereits bundeseinheitliche
Standards für interdisziplinäre
Fortbildungsmaßnahmen für in der Betreuung schwerstkranker und
sterbender Menschen tätigen Berufsgruppen?
Wenn nein, warum nicht?
10) Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um
die Bevölkerung durch
Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeiten der Hospiz- und
Palliativversorgung in Österreich zu informieren?
11) Haben Sie bereits gemeinsam mit dem
Bundesminister für Justiz eine
Expertinnengruppe zur Erarbeitung praxisorientierter Lösungsmöglichkeiten
für Patientenverfügungen eingerichtet?
Wenn nein, warum nicht?
12) Wann werden Sie dem Nationalrat das im
4-Parteien-Entschliessungsantrag
geforderte Konzept zur sozialrechtlichen Absicherung der Personen, die
Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, vorlegen?
13) Werden Sie dem Nationalrat einen Entwurf vorlegen, der eine
Entgeltfortzahlung
(z.B. analog der Pflegefreistellung im Urlaubsrecht) für
jene Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, beinhaltet?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?