304/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
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Anfrage

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Umsetzung des 4-Parteien-Antrages vom 13. Dezember 2001
(Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung)

Am 29.5.2001 fand eine Parlamentarische Enquete zum Thema „Solidarität

mit unseren Sterbenden -Aspekte einer humanen Sterbebegleitung" statt.

In zahlreichen Referaten in- und ausländischer ExpertInnen wurde das Thema

Sterbebegleitung erörtert, wobei Konsens herrschte, dass würdevolles Sterben eine

menschlich kompetente Sterbebegleitung verlange, und dass umfangreiche

Maßnahmen für die Verbesserung der Bedingungen für Sterbebegleitung in

Österreich gesetzt werden sollten.

Im Dezember 2001 wurde im Nationalrat ein 4-Parteien Entschliessungsantrag

verabschiedet, der ganz konkrete Verbesserungsschritte für Sterbebegleitung

beinhaltet.

Inzwischen ist mehr als ein Jahr vergangen und es ist an der Zeit, abzufragen,

welche Maßnahmen in diesem Bereich wirklich getroffen wurden.

Eine Maßnahme ist die Einführung der Familienhospizkarenz, die aber durch die

fehlende Entgeltfortzahlung nur von wenigen Menschen in Anspruch genommen

werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Haben Sie das ÖBIG beauftragt, einen österreichweiten Hospizplan, der in
Zusammenwirken mit Gebietskörperschaften und Hauptverband der
Sozialversicherungsträger den Ausbau des Hospizwesens und der
Palliativmedizin regeln soll, zu erarbeiten?
Wenn ja, wie sieht dieser Hospizplan aus?
Wenn nein, warum nicht?

2) Gibt es bereits einen Stufenplan für die Einrichtung der im österreichischen
Krankenanstaltenplan vorgesehenen palliativmedizinischen Einheiten?

3) Inwieweit ist dieser Stufenplan bereits umgesetzt?

4) Wie hoch ist derzeit der Kostendeckungsgrad der bestehenden

    palliativmedizinischen Einheiten an österreichischen Krankenhäusern?


 

5) Wurde mit den Ländern bereits eine Finanzierungsregelung für die
Einrichtung palliativmedizinischer Einheiten in den Krankenhäusern
ausgearbeitet?
Wenn nein, warum nicht?

6) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, den ambulanten und
mobilen Hospizbereich zügig und bedürfnisgerecht auszubauen?

7) Durch welche konkreten Maßnahmen Ihrerseits wurde die

berufsübergreifende Zusammenarbeit an den Schnittstellen (Krankenhaus,
Hausarzt, Hauskrankenpflege, Hospizdienst) in diesem Bereich verbessert?

8) Wann werden Sie dem Nationalrat Finanzierungsmodelle zur langfristigen
Absicherung für mobile und extramurale Hospizdienste vorlegen?

9) Gibt es bereits bundeseinheitliche Standards für interdisziplinäre
Fortbildungsmaßnahmen für in der Betreuung schwerstkranker und
sterbender Menschen tätigen Berufsgruppen?
Wenn nein, warum nicht?

10) Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die Bevölkerung durch
Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeiten der Hospiz- und
Palliativversorgung in Österreich zu informieren?

11) Haben Sie bereits gemeinsam mit dem Bundesminister für Justiz eine
Expertinnengruppe zur Erarbeitung praxisorientierter Lösungsmöglichkeiten
für Patientenverfügungen eingerichtet?
Wenn nein, warum nicht?

12) Wann werden Sie dem Nationalrat das im 4-Parteien-Entschliessungsantrag
geforderte Konzept zur sozialrechtlichen Absicherung der Personen, die
Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, vorlegen?

13) Werden Sie dem Nationalrat einen Entwurf vorlegen, der eine

Entgeltfortzahlung (z.B. analog der Pflegefreistellung im Urlaubsrecht) für
jene Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, beinhaltet?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?