3054/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend tatenloses Zusehen von drei Regierungsmitgliedern im BMVIT bei der
langfristigen Vorbereitung einer Blamage Österreichs im Schienenverkehrsbereich
während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2006

Rechtzeitig zum EU-Vorsitz ist Österreich auf dem Weg, sich mit einer eisenbahnpolitischen
Blamage eindrucksvoll in den Mittelpunkt des Geschehens zu rücken. Bereits in den letzten
Jahren ist durch die von FPÖ-Verkehrsministern zu verantwortenden Fehlleistungen bei der
Alternative zum Straßengütertransport, dem Schienenverkehr, viel an Glaubwürdigkeit
verloren gegangen. Dies gerade auch auf europäischer Ebene, was eine zusätzliche
Komponente beim Scheitern der Bemühungen um eine vernünftige Lösung der Transitfrage
war und neben der offen frächterfreundlichen Politik dazu beigetragen hat, daß die LKW-
Lobby in Brüssel und auf den Transitstrecken einen Erfolg nach dem anderen feiert.

Neben dem Festhalten an mehrfachbezahlten Sitzungsaufsichtsorganen, der Verschleppung
der Anliegen behinderter Menschen im Eisenbahnbereich, wo nur Arbeitsgruppen und
Gremien entstehen, oder den Mängeln bei der Genehmigung von Eisenbahnfahrzeugen
droht nun auf dieser europäischen Ebene ein neuer Tiefpunkt: Die seit Jahren üblich
gewordene verspätete Erstellung oder Aktualisierung wichtiger Regelungen wird sich durch
die lethargische Performance des BMVIT bei der Umsetzung der Richtlinie über die
Eisenbahnsicherheit fortsetzen.

Spätestens im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes werden der Verkehrsminister und seine
beiden Staatssekretäre ihren EU-Kolleglnnen und einer staunenden Öffentlichkeit erläutern
müssen, weshalb die bereits jahrelang bekannte Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit
ausgerechnet vom EU-Vorsitzland nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnte.

Bereits vor einigen Wochen haben sozialdemokratische Abgeordnete eine schriftliche
parlamentarische Anfrage über die Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit
an den Herrn Verkehrsminister gestellt (2521/J-NR/2005), weil der völlige Stillstand in
diesem Bereich bereits offenkundig wird. Die vorliegende Beantwortung dieser Anfrage
erfüllt schlimmste Befürchtungen über die diesbezügliche Untätigkeit des Verkehrsministers
und stellt klar, dass nicht das geringste Konzept über die Erledigung der nun bereits
dringenden Umsetzungsarbeiten entwickelt wurde. Im April 2006, wenn die Richtlinie
umgesetzt sein müsste, wird Österreich gleichzeitig den EU-Vorsitz ausüben und will dabei
angeblich einen Schwerpunkt „Verkehrssicherheit" setzen will. Dann wird - möglicherweise
durch aufwendige PR-Aktivitäten auf Kosten der österreichischen Steuerzahler - von der
absehbaren Blamage abzulenken sein, dass der österreichische Verkehrsminister nicht
einmal als EU-Ratsvorsitzender seine Hausaufgaben rechtzeitig erledigen konnte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE:

1.   Aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2521/J-NR/2005 vom 21.
März 2005 geht leider hervor, dass es für die Umsetzung der Eisenbahn-
Sicherheitsrichtlinie offenbar noch nicht einmal grundsätzliche
Richtungsentscheidungen gibt, obwohl die Umsetzung in weniger als einem Jahr
abgeschlossen sein muss.

Wie kann das passieren?

Welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen bzw. werden Sie daraus ziehen?

2.   In der erwähnten Anfragebeantwortung wird zu Frage 1 mitgeteilt: „Jeweils
innerstaatlich sind die nötigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um
der Richtlinie ab 2006 nachzukommen." Und weiter: „Soweit diese Maßnahmen vom
Gesetzgeber beschlossen werden müssen, übernimmt mein Ressort die
Vorbereitungsarbeiten."

Wann geschieht das endlich?

Wie ist es möglich, dass weniger als ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist erst

Vorbereitungsarbeiten in Aussicht gestellt werden können?

Was werden Sie unternehmen, um die in Ihrer Verantwortung liegenden Arbeiten

wenigstens jetzt endlich auf den Weg zu bringen?

3.   Die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit gibt es seit April 2004, die Vorgaben der
Richtlinie waren bereits geraume Zeit vorher bekannt.

Weshalb blieb hier soviel Zeit (und zwar mindestens ein Jahr) ungenützt und wurde

nicht schon längst mit den Vorbereitungsarbeiten konkret begonnen?

Weshalb haben Sie hier nicht schon im April 2004 die entsprechenden Fristvorgaben

gegeben?

4.   Es dürfte auch dem BMVIT bekannt sein, dass eine ordentliche legistische
Vorbereitung entsprechende Fristen und Zeitläufe erfordert, sofern das Parlament
nicht wieder einmal fünf vor (oder nach) zwölf mit irgendwelchen Husch-Pfusch-
Lösungen konfrontiert werden soll.

Bis wann wird endlich ein Entwurf für das Begutachtungsverfahren fertiggestellt sein?

Welche Fristen werden sie dafür setzen, damit allen Beteiligten ausreichend Zeit für

eine Prüfung bleibt?

Bis wann wird das Begutachtungsverfahren durch das BMVIT ausgewertet sein?

Können Sie ausschließen, dass das Parlament dann kurz vor oder nach zwölf (zum

Beispiel erst rund um den April 2006) mit irgendwelchen Husch-Pfusch-Lösungen

überfallen wird?

Welche Fristen bzw. Arbeitsaufträge haben Sie hier vorgegeben?

5.   Auch eine Behandlung des Entwurfes im Verkehrsausschuss des Nationalrats kann
nicht innerhalb weniger Tage erfolgen, sofern hier eine seriöse Vorgangsweise
beabsichtigt sein sollte.

Bis wann wird das Begutachtungsverfahren abgeschlossen und ausgewertet sein,
damit dem Verkehrsausschuss anschließend ein brauchbarer und ausgereifter
Entwurf zur Behandlung zugewiesen werden kann?
Welche Fristen bzw. Arbeitsaufträge haben Sie hier vorgegeben?

 


6.   In der erwähnten Anfragebeantwortung mussten Sie zu Frage 2 einräumen, dass
offenbar nicht einmal noch Vorgespräche (zum Beispiel mit den
Interessensvertretungen) über die zu treffenden Regelungen geführt wurden.

Weshalb ist hier auch noch nichts geschehen?

Weshalb wartet man sogar mit Vorgesprächen bis zum letzten Moment und nimmt in
Kauf, dass dann über grundsätzliche Dinge womöglich noch im letzten Augenblick
herumgestritten werden muss?

7.   In der erwähnten Anfragebeantwortung mussten Sie zu Frage 3 sogar eingestehen,
dass sich das BMVIT bis heute noch nicht einmal über den Geltungsbereich der
künftigen Regelungen irgendwelche Gedanken gemacht hat. Das werde alles erst
„innerstaatlich geprüft und letztlich bei der Gesetzesbehandlung zu entscheiden
sein."

Wie kann es möglich sein, dass sich das BMVIT nach jahrelanger Kenntnis der zu

treffenden Regelungen noch nicht einmal zu Überlegungen über den

Geltungsbereich durchringen konnte?

Gibt es hier überhaupt kein Konzept?

Mit welchen vordringlicheren Aufgaben (abgesehen von der legistischen

Glanzleistung der Aufgabenausweitung der Staatskommissäre auf noch mehr

Sitzungsaufsichten) waren Sie beschäftigt, sodass sogar diese grundsätzlichen

Überlegungen zurückgestellt werden mussten?

Welche Fristen bzw. Arbeitsaufträge haben Sie hier vorgegeben?

8.   In der erwähnten Anfragebeantwortung weisen Sie zu Frage 6 darauf hin, dass das
Eisenbahngesetz für Sicherheitsvorschriften im Sinne der Richtlinie über die
Eisenbahnsicherheit die Verordnungsform vorsieht. Als Beispiele für derartige
Verordnungsregelungen wird auf die Triebfahrzeugführer-Verordnung und die
Eisenbahnverordnung 2003 hingewiesen und sollen Ergänzungen vorgesehen sein.

Halten Sie es für eine seriöse Antwort, wenn bei der Umsetzung der Richtlinie über

die Eisenbahnsicherheit aus dem Jahr 2004 eine mehr als fünf Jahre alte Verordnung

(Triebfahrzeugführer-Verordnung 1999) als „Umsetzungsleistung" hinter dem Ofen

hervorgeholt wird?

Gibt es wenigstens für die erforderlichen „Ergänzungen" ein herzeigbares Konzept

oder hat sich das BMVIT auch diesbezüglich nach mehr als einem Jahr noch immer

nichts überlegt?

Welche „Ergänzungen" sind womöglich konkret vorgesehen?

Welche Fristen bzw. Arbeitsaufträge haben Sie hier vorgegeben?

9.   In der erwähnten Anfragebeantwortung konnten zu Frage 7 nicht einmal über die bis
April 2005 zu notifizierenden nationalen Sicherheitsvorschriften brauchbare Angaben
gemacht werden, das BMVIT beschränkt sich auf den Hinweis, dass halt irgendetwas
mitgeteilt werden wird.

War Ihnen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (21. März 2005) noch nicht klar,

welche nationalen Sicherheitsvorschriften im April 2005 in Österreich gelten werden?

Konnte das BMVIT mittlerweile feststellen, welche nationalen Sicherheitsvorschriften

im April 2005 gegolten haben oder ist man hier auch nachher noch auf Vermutungen

angewiesen?

Ist der „berühmte" 19. Entwurf der 2. Ausgabe eines UIC-Merkblattes aus dem

Talent-Bescheid bei diesen nationalen Sicherheitsvorschriften mit dabei oder gibt es

zum davon berührten Bereich jetzt schon konkretere Regelungen?

Welche nationalen Sicherheitsvorschriften wurden der Kommission konkret im April

2005 gemeldet (um Auflistung oder Beigabe der entsprechenden Liste wird ersucht)?

 


10.  Alles in allem geht aus der Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage
2521/J-NR/2005 vom 21. März 2005 hervor, dass hier nichts geschehen ist, obwohl
der dringende Handlungsbedarf allen Beteiligten klar sein müsste.

Durch welche Vorgaben und Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass nicht
weiterhin herumgetrödelt wird?

Wie werden Sie die Blamage vermeiden, dass Österreich als EU-Ratsvorsitzland im
1. Halbjahr 2006 die eigene Umsetzung der EU-Eisenbahnsicherheits-Richtlinie
schlicht und einfach verbummelt hat?

11.  Das Verkehrsministerium „beheimatet" die größte Dichte an Regierungsmitgliedern
aller Ministerien (ein Bundesminister und zwei Staatssekretäre) und einen der
größten politischen Büroapparate der Republik (etwa 40 Personen).

Denken Sie, daß zusätzliche Regierungsmitglieder und/oder zusätzliche politische
Bürobearbeiter erforderlich wären, um eine zeitgerechte Umsetzung der Richtlinie
über die Eisenbahnsicherheit zu ermöglichen, und wenn ja, wieviele?

12.  Wann wurden dem BMVIT die ersten Entwürfe bzw. Vorschläge für die Inhalte
folgender Richtlinien von der Europäischen Kommission bzw. der zuständigen
Generaldirektion der EU übermittelt:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

13.  Bis wann wären folgende Richtlinien jeweils in nationales Recht umzusetzen
gewesen:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

14.  Wann wurde vom BMVIT der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der jeweils folgenden
Richtlinie zur Begutachtung ausgesandt:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

15. Um wie viele Monate liegt der Zeitpunkt der Versendung der Novelle zur Umsetzung
der jeweiligen Richtlinie zur Begutachtung nach dem Ende der in der Richtlinie
jeweils festgelegten Frist zur Umsetzung:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)    Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

 


16.  Um wie viele Monate liegt der Zeitpunkt der Versendung der Novelle zur Umsetzung
der jeweiligen Richtlinie zur Begutachtung nach der Veröffentlichung des Entwurfes
der Kommission bzw. der zuständigen Generaldirektion für die Richtlinie:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

17.  Um wie viele Monate liegt der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle zur
Umsetzung der jeweiligen Richtlinie nach dem Ende der Frist zur Umsetzung der
Richtlinie:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

18.            Weshalb war das BMVIT trotz der zur Verfügung stehenden teilweise mehrere Jahre
langen Frist mit einer fristgerechten Umsetzung der jeweiligen Richtlinie überfordert:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

 

19.       Welche Maßnahmen wurden von zuständigen freiheitlichen Verkehrsministern
aufgrund des regelmäßigen Scheiterns des BMVIT an fristgerechten EU-
Umsetzungen im Bereich Schienenverkehr gesetzt?

20.       Welche Richtlinien im Bereich Eisenbahn, die vom Apparat des BMVIT seit 1999
umzusetzen gewesen wären, wurden in der in der jeweiligen Richtlinie festgelegten
Frist umgesetzt?

 

21.            Können Sie ausschließen, dass die mangelhafte Qualität der Arbeit des BMVIT im
Bereich Eisenbahn, wie z.B. in den oben gezeigten Beispielen, die Vertretung
österreichischer Interessen in der EU behindert?

22.            Können Sie verbindlich ausschließen, dass aus taktischen oder aus anderen
Gründen von einem Minister gewünscht wurde, dass eine Richtlinie verspätet
umgesetzt wird?

23.            Können Sie verbindlich ausschließen, dass das BMVIT die Umsetzung einer oder
aller dieser Richtlinien absichtlich verzögert hat, z.B. durch bewusst verursachten
unnötigen Zeitdruck zur Vermeidung unangenehmer Begutachtungsverfahren?

Bei der Beurteilung der Frage, weshalb der jeweilige freiheitliche Verkehrsminister bei der
Führung seines Ressorts im Bereich Schienenverkehr/Gemeinschaftsrecht versagt hat, und
der jeweilige freiheitliche Verkehrsminister auch bei den darauf folgenden Richtlinien es nicht
geschafft hat, den BMVIT-Output positiv zu beeinflussen, ist der jeweilige Kenntnisstand
entscheidend.

 


24.  Wann wurde der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie über die
nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinien informiert:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

25.  Wann wurde das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten über das
Scheitern des BMVIT bei einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinien informiert:

a)  Richtlinie 96/48/EG,

b)  Richtlinie 2001/12/EG,

c)  Richtlinie 2001/13/EG,

d)  Richtlinie 2001/14/EG,

e)  Richtlinie 2001/16/EG,

f)    Richtlinie 2001/42/EG?

 

26.       Waren anderen Regierungsmitgliedern, etwa der Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten oder dem Bundeskanzler, die oben dargestellten Zustände im
BMVIT im Bereich Schienenverkehr/EU-Umsetzung bekannt?

27.       Welche Schritte könnten diese anderen Regierungsmitglieder setzen, um
freiheitliche Verkehrsminister beim nötigen Heben von Qualität und Tempo der Arbeit
des BMVIT im Bereich Schienenverkehr/Gemeinschaftsrecht auf ein
gemeinschaftsrechtskonformes, zumutbares Niveau zu unterstützen?

28.       Welche anderen Richtlinien der EU im Bereich Eisenbahn sind gemäß den in den
Richtlinien festgelegten Fristen zu welchem Zeitpunkt innerhalb der nächsten 24
Monate umzusetzen?

 

29.            Für welche der innerhalb der nächsten 24 Monaten umzusetzenden Richtlinien der
EU im Bereich Eisenbahn liegen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie bereits Entwürfe zur Umsetzung vor?

30.            Bis wann wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie das
Management seines Ressorts endlich soweit in den Griff bekommen, dass die
Leistungen im Bereich Eisenbahn/Schienenverkehr auf das erforderliche Niveau
gehoben werden können?