307/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
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Anfrage

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Umstrukturierungen im Gesundheitsressort

Während das Gesundheitsressort bei der letzten Regierungsumbildung im Jahr 2000

in das Sozialministerium eingegliedert wurde und das Ministerium für soziale

Sicherheit und Generationen geschaffen wurde, wird bei der derzeitigen

Regierungsumbildung wieder ein eigenes Gesundheitsressort eingerichtet.

Auch bei früheren Regierungsumbildungen war das Gesundheitsressort Gegenstand

verschiedenster Um-, An- und Eingliederungen.

Durch diese sowohl organisatorischen wie räumlichen Veränderungen entstehen

dem Staat beträchtliche Kosten.

Die Schaffung eines eigenen Gesundheitsministerium ist positiv zu bewerten, es

stellt sich jedoch die Frage nach dem Gestaltungsspielraum der Bundesministerin.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Welche Referate, Abteilungen, Gruppen und Sektionen wechselten seit
Bestehen des Gesundheitsressorts in ein anderes bzw. wurden vice versa ins
Gesundheitsressort transferiert?
(Bitte um genaue chronologische Aufstellung!)

2) Wie wirkten sich diese Umstrukturierungen auf Ablauf und Koordination der
gesundheitspolitischen Aufgaben aus?

3)  Welche Kosten wurden dadurch verursacht?

4)  Wie oft wurde das Gesundheitsressort seit Bestehen örtlich übersiedelt?

5)  Welche Kosten verursachten diese Übersiedlungen?

6) Wie lautet die genaue Aufgabenabgrenzung zwischen der Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen, Maria Rauch Kallat, und dem Staatssekretär für
Gesundheit, Dr. Reinhard Waneck? (Welche Agenden wandern wohin?)

7) Welche gesundheitspolitischen Inhalte sind alleinige Kompetenz des
Bundesministeriums und welche können nur mit den Ländern durch 15a-
Verträge umgesetzt werden?