3077/J XXII. GP

Eingelangt am 27.05.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Investitionszuwachsprämie

 

 

 

Als konjunkturpolitische Maßnahme wurde von der Bundesregierung befristet eine Investitionszuwachsprämie für die Jahre 2002 bis 2004 eingeführt. Bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern konnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuergutschrift geltend gemacht werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie hoch waren die von Ihnen veranschlagten Steuerminderungen nach § 108 e für

a)     2002

b)     2003

c)      2004?

 

  1. Wie hoch waren die tatsächlichen Steuerausfälle nach § 108e für

a)     2002

b)     2003

c)      2004?

 

  1. Nach den Bestimmungen des § 108 (2) und den fachkundigen Erläuterungen diverser Steuerberatungsfirmen können für eine Steuergutschrift gemäß § 108e (3) geltend gemacht werden:

a)     neue Maschinen

b)     Büroeinrichtungen

c)      EDV –Ausstattungen

d)     KFZs, ausgenommen PKWs und Kombikraftwagen unter bestimmten Voraussetzungen.

 

  1. Wie hoch waren die Steuerausfälle aus der Investitionszuwachsprämie (getrennt nach Jahren) für

a)     neue Maschinen

b)     Büroeinrichtungen

c)      EDV – Ausstattungen

d)     KFZs?

 

  1. An welche Behalte- bzw. Benutzungsfrist war der Erwerb der Steuergutschrift gemäß § 108 e geknüpft?

 

  1. Ist es richtig, dass auch die Anschaffung von Kleinbussen wie z.B. dem Chrysler Grand Voyager, eine Steuergutschrift nach § 108 e bewirken konnte?

 

  1. Wie hoch waren die Steuerausfälle durch die Anschaffung von Kleinbussen?

 

  1. Wie hoch waren die Steuerausfälle aus der Investitionszuwachsprämie nach § 108 e, verteilt nach Bundesländern?

 

  1. Wie hoch waren die Steuerausfälle aus der Investitionszuwachsprämie durch neugegründete Firmen?

 

  1. Wie hoch waren die Steuerausfälle aus der Investitionszuwachsprämie durch Leasing-Firmen?

 

  1. Wie hoch waren die Steuerausfälle nach § 108 e

a)     durch Taxi –Fahrzeuge

b)     durch Fahrschul –KFZs ?