309/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend mobile Rufnummernmitnahme
Medienberichten
zufolge ist Österreich Schlusslicht bei der Umsetzung einer EU-
Richtlinie, die bei einem Betreiberwechsel die Mitnahme der eigenen Handynummer
samt Vorwahl möglich machen soll. Nach EU-Vorgabe soll die
Rufnummern-Portabilität
bis 25. Juli 2003 in Österreich umgesetzt werden. Eine entsprechende Regelung
dürfte
zwar in einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) enthalten sein;
Branchenkenner bezweifeln aber, dass die mobile Rufnummernportabilität mit
25.7.2003
auch bereits funktioniert und schätzen, dass die tatsächliche Realisierung des
Angebotes erst mit 2004 erfolgen dürfte.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wird in der Novelle zum TKG eine
Bestimmung zur mobilen Rufnummernportabilität
enthalten sein?
2. Wann wird
der entsprechende Entwurf der parlamentarischen Behandlung zugeleitet
werden?
3. Ist angesichts der noch fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie mit einer
rechtzeitigen, EU-konformen Beschlussfassung bis zum Sommer 2003 zu rechnen?
4. Branchenkenner
haben Bedenken, dass die mobile Rufnummernportabilität bereits
ab 25.7.2003 auch wirklich funktionieren wird, weil offensichtlich derzeit noch
immer
über eine Lösung zur Realisierung dieses Angebotes in der Praxis verhandelt
wird.
Entspricht dies den Tatsachen?
5. Ab wann können die Konsumenten damit rechnen, dass ein
funktionierendes Modell
der mobilen Rufnummernmitnahme zur Verfügung stehen wird?
6. Durch die mobile Rufnummernportabilität wird für die Konsumenten die
Unterscheidung
erschwert, in welchem Betreibernetz telefoniert wird und wie hoch
daher die Gesprächskosten sein werden. Ist sichergestellt, dass die Betreiber
dem
anrufenden Teilnehmer automatisch und unentgeltlich vor Herstellen der
Verbindung
einen Betreiberwechsel anzeigen?
7. In welcher Form wird dies erfolgen?
8. Ist für die
Konsumentinnen eine kostenfreie mobile Rufnummernmitnahme
vorgesehen?
9. Wenn nein, warum nicht und in welcher Höhe werden sich
die Wechselgebühren
zwischen den einzelnen Anbietern bewegen?
10. Gibt es bereits eine Lösung, wie die Tariftransparenz für Konsumentinnen
sichergestellt
werden soll? Ist beabsichtigt, den Betreibern verbindliche Standards
zur Aufrechterhaltung der Tariftransparenz vorzuschreiben? Wenn ja, welche?