31/J XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend „Herstellung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln"
Besonders zu Jahresende tauchen immer
wieder Fragen zur Herstellung und dem
Handel mit pyrotechnischen Artikeln auf. Gerade bei den jährlichen
Silvesterfeiern ist
der Handel und Verbrauch solcher Produkte enorm und verursacht zahlreiche
Probleme.
Bestimmungen des
Pyrotechnikgesetzes werden oft - in mehrfacher Hinsicht - nicht
eingehalten, wie beispielsweise:
• Rechtswidrige Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren (Klasse II)
• Kennzeichnung / Gebrauchsanleitung fehlerhaft bzw. überhaupt nicht vorhanden.
• Zusammensetzung der Feuerwerkskörper/Einstufung nach den PyrotechnikG
• Nichteinhaltung der Schutzzonen: Nach den Bestimmungen des
Pyrotechnikgesetzes darf ein
Feuerwerk der Kl II
nicht in der Nähe von
Kirchen,
Spitälern oder Altenheimen abgefeuert
werden.
•
Die Strafbestimmungen des PyrotechnikG sehen Strafen bis zu € 2.180,--
oder
Arrest bis zu 6 Wochen vor.
Kontrollen finden in
Österreich - wenn überhabt - nur kurz vor Silvester statt.
Allerdings sind diese Kontrollen österreichweit zwischen
Gewerbebehörden und
Sicherheitsbehörden auch kaum koordiniert. Überhaupt keine Kontrollen
gibt es bei
Importen aus Drittländern (z.B. China, Taiwan). Notwendig wären aber
regelmäßige
(durchgehende) und präventiv wirkende Kontrollen (Import, Hersteller sowie
Handel/
Lager), sowie eine harmonisierte
europäische Regelung.
Unsachgemäßes Hantieren,
Abfeuern unter Alkohol, verantwortungslose Weitergabe
von Feuerwerkskörper an Kinder, fehlerhafte Feuerwerksköper,
Witterungseinflüsse,
selbstproduzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Rowdytum mit
Feuerwerkskörper
führen jährlich zu zahlreichen Unfällen mit Personenschäden
sowie Sachschäden.
Gerade „Schweizerkracher" können zu schwersten - irreparablen -
Verletzungen
führen. Sie sind absolut nicht harmlos.
Die damit verbundenen rechtlichen Probleme
werden oft nicht beachtet (z.B.
Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und/oder Körperverletzung;
Zivilverfahren
mit Schmerzensgeld- und
Schadenersatzansprüchen).
Die Sektion Konsumentenschutz führte
zum Jahreswechsel 2001/2002 eine
Erhebung im AKH-Wien und im LKH Graz durch.
„Obwohl die Erhebungen
natürlich - allein aufgrund der Beschränkung auf zwei
Krankenhäuser - nicht repräsentativ sein können, so zeigt die
Auswertung der
Fragebögen jedenfalls, dass hier ein massives Unfallgeschehen vorliegt.
Die Unfälle
betreffen übrigens meist die Person, die den Feuerwerkskörper selbst
zündet, aber in
gut ein Drittel der Fälle wurden auch Außenstehende verletzt.
Eine exakte Hochrechnung dieser Daten ist weder möglich noch erforderlich
- es
dürften jedenfalls einige hundert Personen sein, die das Neue Jahr mit
einer
Verletzung durch einen
Feuerwerkskörper beginnen. Da Aufklärungsmaßnahmen,
wie sie immer wieder durchgeführt werden, offensichtlich kaum wirken,
stellt sich die
Frage, welche Maßnahmen dieses Unfallgeschehen verringern
können."
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1
Teilen Sie die o.g. Schlussfolgerungen der Sektion Konsumentenschutz in dieser
Frage?
2
Sehen Sie als Konsumentenschutzminister die Notwendigkeit das
Pyrotechnikgesetz zu ändern?
3 Wenn nein, weshalb nicht?
4
Wenn ja, haben Sie Ihre Vorschläge dem ressortzuständigen
Bundesminister für
Inneres unterbreitet? Wann ist das erfolgt?
Wie lauten diese und wie ist der Stand der Verhandlungen?
5
Treten Sie dabei für ein - über das Pyrotechnikgesetz hinaus -
generelles
Abgabe- und Verwendungsverbot
für Kinder und Jugendliche, wie es z.B. das oö
Jugendschutzgesetz 2001 zumind. bis zum 14. Lebensjahr vorsieht, ein?
6
Treten Sie dabei für eine Verbesserung der Kennzeichnungsbestimmungen,
Warnhinweise und Gebrauchanleitungen ein?
7
Treten Sie dabei für eine generelle Beschränkung des Verkaufs auf den
Fachhandel ein?
8
Wie viele Strafanzeigen wurden 2000, 2001,2002 und bis zum Stichtag
31.1.2003 wegen - durch
Feuerwerkskörper verursachte - Körperverletzung
erstattet (Auflistung auf Jahre und Bundesländer)?
9 Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?
10 Wie viele Strafanzeigen wurden 2000, 2001, 2002 und bis zum Stichtag
31.1.2003 wegen - durch
Feuerwerkskörper verursachte - Sachbeschädigungen
erstattet (Auflistung auf Jahre und Bundesländer)?
11 Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren?
12 Wie oft
wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 durch - im Sinne des PHG -
fehlerhafte
Feuerwerkskörper ausgelöst?
13 Welche
Maßnahmen nach dem Produktsicherheitsgesetz (PSG) haben Sie
deswegen in diesen Jahren
ergriffen?
14 Haben
Sie in den Jahren 2000, 2001 und 2002 die Produktsicherheitsorgane
beauftragt im Handel oder bei Hersteller entsprechende Kontrollen und
Probeziehungen nach dem PSG vorzunehmen?
Wenn nein, weshalb nicht?
15 Wenn ja,
wie viele Probenziehungen mit ausschließenden Untersuchungen auf
Zusammensetzung und Einstufung nach dem Pyrotechnikgesetz wurden in den
Jahren 2000, 2001 und 2002 wurden vorgenommen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
16 Wenn ja,
wie viele Kontrollen in Betrieben wurden in den Jahren 2000, 2001 und
2002 vorgenommen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
17 Was erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
18 Welche
Maßnahmen nach dem Produktsicherheitsgesetz haben Sie in diesen
Jahren aufgrund dieser Kontrollen, Probenzeichnungen und
Untersuchungsergebnisse vorgenommen?