3112/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168 a Strafgesetzbuch"

In der AB 1364 XXII.GP vom 26.03.2004 durch BM a.D. Dr. Böhmdorfer wurde versucht die
Fragen nach der Anzahl gerichtlicher Anzeigen und Verurteilungen nach § 168 a StGB zu
beantworten.

Seit 1997 wurden in Österreich über 100 sogenannte „Pyramidenspiele" bei Gerichten, den
Staatanwaltschaften oder den Sicherheitsdienststellen angezeigt. Über 60 Verfahren wurden
zwar eingestellt, jedoch kam es auch zu gerichtlichen Verurteilungen. Bedauerlicherweise ist
die Statistik des Justizministeriums unvollständig.

Die österreichischen Strafbestimmungen gelten auch gegenüber ausländischen
Veranstaltern von Pyramidenspielen (sofern die Voraussetzungen des § 168 a StGB
vorliegen) sowie auch für Pyramidenspiele im Internet. Letztere stellen genauso wie
Internetcasinos oder Wettcasinos im Internet - zunehmend ein großes Problem dar.

2004   wurden aber auch neue Pyramidenspiele bekannt. Öffentlich bekannt wurden
sogenannte „Schenkkreise" in fast allen Bundesländern. In diesem Zusammenhang wurde

2005   in Salzburg sogar ein Gendarmeriebeamter suspendiert, der einen sogenannten
„Schenkkreis" im Tennengau initiiert hatte. Aus Tirol wiederum wurde der Zusammenbruch
des Anlagemodells nach Art von Pyramidenspielen der „VIP-GesmbH" mit Sitz in Wörgl
bekannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.              Welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme) wurden nach § 168 a
StGB im Jahr 2004 in Österreich bei den zuständigen Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?

2.              Wie viele und welche strafgerichtlichen Verfahren nach § 168 a StGB wurden 2004
geführt (Aufschlüsselung auf die zuständigen Gerichte)?

3.              Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 a StGB kam es 2004 -
gleichgültig wann die Strafanzeigen erstattet wurden? Welche Pyramidenspiele betraf
dies? Welche Strafen wurden dabei jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung auf die
zuständigen Gerichte)?

4.              Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2004 zurückgelegt (Aufschlüsselung auf die
Staatsanwaltschaften)?

5.              Wie viele dieser Verfahren wurden im Jahr 2004 nach der StPO eingestellt
(Aufschlüsselung auf die zuständigen Staatsanwaltschaften)?

6.              Wie viele Strafverfahren nach § 168 a StGB - die 2004 zur Anzeige gebracht wurden
- sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?


7.             In wie vielen Fällen wurden 2004 die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt? Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen
(Aufschlüsselung auf die zuständigen Staatsanwaltschaften)?

8.             Wie viele Strafverfahren denen Anzeigen nach § 168 a StGB zugrunde liegen, sind
derzeit in Österreich anhängig und noch nicht rechtskräftig entschieden
(Aufschlüsselung auf die zuständigen Gerichte und Gerichtsebene)?

9.             Wie wurde 2004 seitens der Justiz gegen Veranstalter von „Pyramidenspielen" (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten
vorgegangen, die diese in Österreich verbreitet haben?

10.      Welche Möglichkeiten haben sich für die Justiz 2004 konkret ergeben gegen
Veranstalter von „Pyramidenspielen" (bzw. Gewinnerwartungssysteme) im Internet
vorzugehen? Gegen welche wurde vorgegangen?

11.      Vertritt das BMJ auch die Auffassung, dass sogenannte Schenkkreise
„Pyramidenspiele" im Sinne von § 168 a StGB sind? Wenn nein, warum nicht?

12.      Wie viele Veranstalter bzw. Teilnehmer von Schenkkreisen wurden bis 31.05.2005
bei den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der zuständigen
Staatsanwaltschaften)?

13.      Wie ist der Stand dieser gerichtlichen Verfahren?

14.      Vertritt das BMJ auch die Auffassung, dass die VIP-Beteiligungs-GesmbH in Wörgl
ein Pyramidenspiel im Sinne von § 168 a StGB war? Wenn nein, warum nicht?

15.      Wie viele Verantwortliche bzw. Teilnehmer von der VIP-Beteiligungs-GesmbH wurden
bis 2004 bei den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der
zuständigen Staatsanwaltschaften)?

16.      Wie ist der Stand dieser gerichtlichen Verfahren?