312/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Tierärzte - Amtstierärzte - Fleischuntersuchungstierärzte

Durch verschiedene EU-Inspektionsberichte sowie auch durch den jährlichen Veterinärbericht
wurden für Österreich die gesetzlichen aber auch praktischen Defizite im Veterinärbereich
mehr als deutlich. Tierärzte können beispielsweise sowohl als Amtstierärzte oder
Fleischuntersuchungstierärzte als auch privat im selben Bezirk tätig sein (Tierarztpraxis bzw.
-ordination). Interessenskollisionen sind damit vorgegeben. Auch durch die jüngste Novelle
zum Fleischuntersuchungsgesetz wurden derartige Probleme nicht gelöst.

Aus dem jährlichen Veterinärbericht ergibt sich die Zahl der in Österreich tätigen Tierärzte
(Selbständige oder Tätigkeit als Amtstierärzte), nicht jedoch, wer in welchem Bezirk amtliche
Tätigkeiten zusätzlich ausübt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Tierärzte gab es in Österreich mit Stichtag 31.12.2002 (Aufschlüsselung auf die
Bundesländer und Bezirke)?

2.  Nach welchen Kriterien werden Amtstierärzte bestellt? Gibt es dafür entsprechende
Richtlinien oder Erlässe (Bezirksgröße, Anzahl tierhaltender Betriebe, Tierbestand etc.)?

3.   Wie viele Amtstierärzte gab es in Österreich mit Stichtag 31.12.2002 (Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke)?

4.   Wie groß ist der jeweilige Amtsbezirk (Größe in Quadratkilometer)?

5.   Wie viele Amtstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2002 nebenbei über eine eigene
Tierarztordination im selben Amtsbezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Bezirke)?

6.   Wie viele Amtstierärzte verfugten mit Stichtag 31.12.2002 nebenbei über eine eigene
Tierarztordination in einem anderen Bezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Bezirke)?

7.   Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Amtstierärzte aus? In welcher Form wird deren
Tätigkeit konkret kontrolliert?


8.   Wie viele dieser Kontrollen wurden 2001 und 2002 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

9.   Welche Erkenntnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden gezogen?

10. Verfugte mit Stichtag 31.12.2002 jeder politische Bezirk über einen eigenen Amtstierarzt,
der nur ausschließlich dort behördlich als Amtstierarzt tätig ist?
Wenn nein, warum nicht? Welche Bezirke nicht?

11. Wie viele Amtstierärzte betreuen mehr als einen politischen Bezirk (Auflistung der
Bezirke)?

12. Wie viele Amtstierärzte betreuten mit Stichtag 31.12.2002 einen Bezirk, zwei Bezirke,
drei Bezirke alleine oder gemeinsam mit einem anderen Amtstierarzt (Auflistung auf die
einzelnen Bezirke)?

13. Wie viele Fleischuntersuchungstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2002 im selben
Amtsbezirk über eine eigene Tierarztordination? Wie viele im selben Bezirk über
behördliche Tätigkeiten?

14. Wer übt jeweils die Fachaufsicht über Fleischuntersuchungstierärzte aus? In welcher
Form wird deren Tätigkeit kontrolliert?

15. Wie viele dieser Kontrollen wurden 2001 und 2002 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

16. Welche Erkenntnisse bzw. Maßnahmen diese Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden
gezogen?

17. Gab es jemals eine Kontrolle dieser Fleischuntersuchungstätigkeit durch Vertreter der EU-
Kommission?
Wenn ja, wann und mit welchen Schussfolgerungen?

18. Wie viele Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte im selben Bezirk?
Wie viele davon verfugen noch über eine eigene private Tiearztordination
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?

19. Wie viele Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte in einem anderen
Bezirk? Wie viele davon verfügen noch über eine eigene Tierarztordination
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?

20. Werden Sie - nachdem seitens der Bundesländer als Arbeitgeber bislang kaum

entsprechenden Maßnahmen gesetzt wurden - dafür eintreten dass Amtstierärzte und
Fleischuntersuchungstierärzte generell oder im jeweiligen Amtsbezirk keine
Privatordination als Tierarzt führen dürfen?
Wenn nein, warum nicht?

 

21. Welche Maßnahmen werden von Ihnen konkret aus den letzten EU-Inspektionsberichten
der SANCO (19. - 23.6.2000) hinsichtlich der notwendigen Einhaltung
veterinärrechtlicher Bestimmungen durch Amtstierärzte und Fleischuntersuchungstierärzte
gezogen?


22. Zu welchem Ergebnis kamen bislang EU-Kontrolleure im Rahmen ihrer
Evaluierungsbesuche zur Tätigkeit und Stellung von Amtstierärzten sowie
Fleischuntersuchungstierärzten in Österreich?

23. Wie wird durch Ihr Ressort sichergestellt, dass vor der Schlachtung die vorgeschriebene
Lebendbeschau in Schlachthöfen auch tatsächlich durchgeführt wird?

24. Welche Politiker sind in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der mittelbaren

Bundesverwaltung nach der Geschäftseinteilung der Landesregierung für die Vollziehung
veterinärrechtlicher Bestimmungen zuständig (ersuche um Bekanntgabe der
diesbezüglichen Kompetenzen sowie Name und Parteizugehörigkeit des zuständigen
Mitglieds der Landesregierung)?