312/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Tierärzte - Amtstierärzte - Fleischuntersuchungstierärzte
Durch verschiedene EU-Inspektionsberichte sowie auch
durch den jährlichen Veterinärbericht
wurden für Österreich die gesetzlichen aber auch praktischen Defizite im
Veterinärbereich
mehr als deutlich. Tierärzte können beispielsweise sowohl als Amtstierärzte
oder
Fleischuntersuchungstierärzte als auch privat im selben Bezirk tätig sein (Tierarztpraxis
bzw.
-ordination). Interessenskollisionen sind damit vorgegeben. Auch durch die
jüngste Novelle
zum Fleischuntersuchungsgesetz wurden derartige Probleme nicht gelöst.
Aus dem jährlichen Veterinärbericht ergibt sich die Zahl
der in Österreich tätigen Tierärzte
(Selbständige oder Tätigkeit als Amtstierärzte), nicht jedoch, wer in
welchem Bezirk amtliche
Tätigkeiten zusätzlich ausübt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Tierärzte gab es in
Österreich mit Stichtag 31.12.2002 (Aufschlüsselung auf die
Bundesländer und Bezirke)?
2. Nach welchen Kriterien werden
Amtstierärzte bestellt? Gibt es dafür entsprechende
Richtlinien oder Erlässe (Bezirksgröße, Anzahl tierhaltender Betriebe,
Tierbestand etc.)?
3. Wie viele Amtstierärzte gab es in
Österreich mit Stichtag 31.12.2002 (Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke)?
4. Wie groß ist der jeweilige Amtsbezirk (Größe in Quadratkilometer)?
5. Wie viele Amtstierärzte verfügten
mit Stichtag 31.12.2002 nebenbei über eine eigene
Tierarztordination im selben Amtsbezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Bezirke)?
6. Wie viele Amtstierärzte verfugten
mit Stichtag 31.12.2002 nebenbei über eine eigene
Tierarztordination in einem anderen Bezirk (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Bezirke)?
7. Wer übt jeweils die Fachaufsicht
über Amtstierärzte aus? In welcher Form wird deren
Tätigkeit konkret kontrolliert?
8. Wie viele dieser Kontrollen
wurden 2001 und 2002 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
9. Welche Erkenntnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden gezogen?
10. Verfugte mit
Stichtag 31.12.2002 jeder politische Bezirk über einen eigenen Amtstierarzt,
der nur ausschließlich dort behördlich als Amtstierarzt tätig ist?
Wenn nein, warum nicht? Welche Bezirke nicht?
11. Wie viele
Amtstierärzte betreuen mehr als einen politischen Bezirk (Auflistung der
Bezirke)?
12. Wie viele
Amtstierärzte betreuten mit Stichtag 31.12.2002 einen Bezirk, zwei Bezirke,
drei Bezirke alleine oder gemeinsam mit einem anderen Amtstierarzt (Auflistung
auf die
einzelnen Bezirke)?
13. Wie viele
Fleischuntersuchungstierärzte verfügten mit Stichtag 31.12.2002 im selben
Amtsbezirk über eine eigene Tierarztordination? Wie viele im selben Bezirk über
behördliche Tätigkeiten?
14. Wer übt jeweils
die Fachaufsicht über Fleischuntersuchungstierärzte aus? In welcher
Form wird deren Tätigkeit kontrolliert?
15. Wie viele dieser
Kontrollen wurden 2001 und 2002 durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
16. Welche
Erkenntnisse bzw. Maßnahmen diese Kontrollen? Welche Maßnahmen wurden
gezogen?
17. Gab es jemals
eine Kontrolle dieser Fleischuntersuchungstätigkeit durch Vertreter der EU-
Kommission?
Wenn ja, wann und mit welchen Schussfolgerungen?
18. Wie viele
Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte im selben Bezirk?
Wie viele davon verfugen noch über eine eigene private Tiearztordination
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?
19. Wie viele
Amtstierärzte sind zugleich Fleischuntersuchungstierärzte in einem anderen
Bezirk? Wie viele davon verfügen noch über eine eigene Tierarztordination
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?
20. Werden Sie - nachdem seitens der Bundesländer als Arbeitgeber bislang kaum
entsprechenden Maßnahmen gesetzt wurden - dafür eintreten
dass Amtstierärzte und
Fleischuntersuchungstierärzte generell oder im jeweiligen Amtsbezirk keine
Privatordination als Tierarzt führen dürfen?
Wenn nein, warum nicht?
21. Welche Maßnahmen
werden von Ihnen konkret aus den letzten EU-Inspektionsberichten
der SANCO (19. - 23.6.2000) hinsichtlich der notwendigen Einhaltung
veterinärrechtlicher Bestimmungen durch Amtstierärzte und
Fleischuntersuchungstierärzte
gezogen?
22. Zu welchem
Ergebnis kamen bislang EU-Kontrolleure im Rahmen ihrer
Evaluierungsbesuche zur Tätigkeit und Stellung von Amtstierärzten sowie
Fleischuntersuchungstierärzten in Österreich?
23. Wie wird durch
Ihr Ressort sichergestellt, dass vor der Schlachtung die vorgeschriebene
Lebendbeschau in Schlachthöfen auch tatsächlich durchgeführt wird?
24. Welche Politiker sind in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung nach der Geschäftseinteilung der
Landesregierung für die Vollziehung
veterinärrechtlicher Bestimmungen zuständig (ersuche um Bekanntgabe der
diesbezüglichen Kompetenzen sowie Name und Parteizugehörigkeit des zuständigen
Mitglieds der Landesregierung)?