3157/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Verwertungsgesellschaften und Verteilungsgerechtigkeit

Verwertungsgesellschaften obliegt vor allem die Aufgabe der
Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen der UrheberInnen, wobei
im wesentlichen

-         Lizenzen zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken
erteilt und

-         die aus gesetzlichen Lizenzen entspringenden Ansprüche der
UrheberInnen auf Vergütung geltend gemacht werden.

Eine ganz wesentliche Aufgabe der Verwertungsgesellschaften ist die
Verteilung der von ihnen eingenommenen und verwalteten Gelder auf
die UrheberInnen.

Das BKA erteilt und verändert die Betriebsbewilligungen für
Verwertungsgesellschaften (Monopolgrundsatz) und übt die
Staatsaufsicht über diese Monopolgesellschaften mittels jeweiliger
Staatskommissärlnnen aus. In Österreich sind derzeit folgende
Verwertungsgesellschaften tätig:

AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und
Musikverleger, Genossenschaft, insbesondere für die (kleinen)
Aufführungs- und Senderechte an Werken der Musik und den mit ihr
verbundenen Texten)

L.G.V. (staatlich genehmigte Literarische Verwertungsgesellschaft;
Genossenschaft, insbesondere für die (kleinen) Vortrags- und
Senderechte an Sprachwerken, soweit es sich nicht um mit Musik
verbundene Texte handelt)

Austro-Mechana (GmbH, insbesondere für die Verwertung und
Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte)

Literar-Mechana (GmbH, insbesondere für die mechanischen
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an Sprachwerken)

VBK (Verwertungsgesellschaft bildender Künstler)


LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
OESTIG (Österreichische Interpretengesellschaft)
VGR (Verwertungsgesellschaft Rundfunk)
VAM (Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien
VBT (Verwertungsgesellschaft für Bild und Ton)

Musikedition (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Rechten und
Ansprüchen aus Musikeditionen, reg. Gen.mbH)

VDFS - Verwertungsgesellschaft Dachverband der Filmschaffenden
Österreichs reg. Gen.mbH.

Quelle: http://www.bundeskanzleramt.at/DesktopDefault.aspx?TablD=3854&Alias=kunst&wai=true

So unterschiedlich wie die Organisationsformen, Mitgliederzahl und
Tätigkeitsspektrum der einzelnen Verwertungsgesellschaften sind auch
deren Kriterien was Transparenz und Partizipation betrifft.

Im Feber 2004 hat das Institut für Höhere Studien (IHS) im Auftrag der
Wirtschaftskammer Österreich eine Studie zum Thema "Optimierung der
Verwertung von Urheberrechten - Theorie und Praxis der
Tarifgestaltung" präsentiert. Diese Untersuchung konstatiert u.a. zu
wenig Transparenz, aber auch eine unzureichende Dokumentation von
Daten: „laut Auskunft des zuständigen Ministeriums verfügen nur die
Verwertungsgesellschaften selbst über umfassende Daten und Quellen
und sind alleine dem Ministerium gegenüber zu Auskünften verpflichtet.
Es gelte daher die Transparenz der internen Finanzgebarung der
Verwertungsgesellschaften zu erhöhen".
(Studie, Seite 1).

Auch die Wahrnehmung des sozialen und kulturellen Auftrags der
Verwertungsgesellschaften wurde thematisiert: Jene
Verwertungsgesellschaften, die Mittel aus der Leerkassettenvergütung
lukrieren, sind verpflichtet, zumindest 51% ihrer Erträge aus dieser
Vergütung ohne Verwaltungsabzug sogenannten SKE-Fonds (Fonds für
soziale und kulturelle Einrichtungen) zuzuführen. „Was die individuellen
Sozialleistungen der Verwertungsgesellschaften anbelangt,... war
festzustellen, dass der Kreis der Begünstigten eher klein ist und auch
vermehrt jene Mitglieder profitieren, die höhere Tantiemenaufkommen


erreichen". Darüber würden die Verwertungsgesellschaften bei der
Auslegung ihrer sozialen und kulturellen Verpflichtung ein relativ hohes
Maß an Definitionsspielraum in Anspruch nehmen: „Sie entscheiden
relativ eigenständig über die Aufteilung der Mittel zwischen kulturellen
und sozialen Einrichtungen oder über die Höhe des zur Abdeckung des
Verwaltungsaufwands bereitgestellten Budgets. Auch werden unter dem
Titel „Sonstige Förderungen“ aus dem SKE-Budget zum Teil Aktivitäten
wie Marktforschung, Öffentlichkeitsarbeit, Musterprozesse und
„Pirateriebekämpfung“ finanziert. Hierbei handelt es sich um
Förderungsgegenstände, denen kaum soziale oder kulturelle Zwecke im
eigentlichen Sinne zugrunde liegen"
(Studie, Seite 5)

Regelungsbedarf im Bereich der Verwertungsgesellschaften wird auf
europäischer Ebene sowohl vom europäischen Parlament (12.2003,
Bericht über einen Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften
im Bereich des Urheberrechts (2002/2274(INl)) als auch von der EU-
Kommission gesehen: die europäische Kommission hat im April 2004
eine Mitteilung über die Wahrnehmung von Urheberrechten und
verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt (COM(2004)261 endgültig)
verabschiedet: „Ein funktionierender Rahmen für die individuelle und
kollektive Verwaltung und Vermarktung von Urheberrechten und
verwandten Schutzrechten ist eine der Voraussetzungen für den Schutz
und die Weiterentwicklung der Möglichkeiten, die das Konzept des
geistigen Eigentums für die Kreativität, die wirtschaftliche Entwicklung,
das Funktionieren des Binnenmarktes und für die Gesellschaft
insgesamt eröffnet“.

Handlungsbedarf sieht die EU-Kommission vor allem bei der kollektiven
Rechtewahrnehmung: „Auch die Bedingungen für die kollektive
Rechtewahrnehmung sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
unterschiedlich. Das Fehlen gemeinsamer Vorschriften über die
Verwaltung von Verwertungsgesellschaften kann sowohl den Nutzern als
auch den Rechteinhabern schaden, da sie in den Mitgliedstaaten jeweils
unterschiedlichen Bedingungen, mangelnder Transparenz und
mangelnder Rechtssicherheit ausgesetzt sein können“.

Die Kommission hält daher auf diesem Gebiet eine gesetzgeberische
Initiative erforderlich und hat zur Vorbereitung 2004 eine ergänzende
Konsultation durchgeführt.

Angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Relevanz, die
dem Bereich Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften beigemessen
wird, ist daher die Stärkung der Position der UrheberInnen als


schwächstem Glied in der Wertschöpfungskette von vitaler Bedeutung.
Daher wäre neben angemessener Entlohnung der UrheberInnen mehr
Verteilungsgerechtigkeit, ein angemessener Interessensausgleich
zwischen allen beteiligten Gruppen und auch dem in Österreich nur sehr
rudimentär vorhandenen Urhebervertragsrecht besonderes Augenmerk
zu schenken.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele UrheberInnen vertreten die einzelnen österreichischen
Verwertungsgesellschaften jeweils? (bitte jeweils nach
Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)

2.  Welche Arten von Mitgliedschaften in den einzelnen
Verwertungsgesellschaften (Mitglieder, GenossenschafterInnen,

Tantiemenbezugsberechtigte, GesellschafterInnen,........ ) gibt es und

auf welche Weise erreichen und verlieren die UrheberInnen den
jeweiligen Status? (bitte jeweils nach einzelnen
Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)

3.  Welche Rechte und Pflichten sind mit der Mitgliedschaft jeweils
verbunden (aktives/passives Stimmrecht, Mitwirkung in welchen
Organen und bei welchen Entscheidungen, Einsicht in welche
Unterlagen,....)? Welche Möglichkeit der Mitbestimmung haben
UrheberInnen ohne aktives/passives Wahlrecht? (bitte jeweils nach
einzelnen Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)

4.  Wie viele der jeweils vertretenen UrheberInnen der
Verwertungsgesellschaften fallen in welche Art der Mitgliedschaft
der jeweiligen Verwertungsgesellschaft? (bitte nach den jeweiligen
Mitgliedschaftsarten und den jeweiligen Verwertungsgesellschaften
gegliedert anführen)

5.  Wie hat sich die Mitgliederentwicklung der einzelnen
Verwertungsgesellschaften gegliedert nach den in Frage 2
genannten Kriterien in den Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte
nach einzelnen Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)


6.  Wie haben sich die inländischen/ausländischen/gesamten
Lizenzerträge der einzelnen Verwertungsgesellschaften in den
Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte jeweils nach einzelnen
Verwertungsgesellschaften und Jahren gegliedert anführen)

7.  Welche internationalen Gegenseitigkeitsverträge bestehen bei den
jeweiligen Verwertungsgesellschaften?

8.  Welche Summen werden im Rahmen dieser internationalen
Gegenseitigkeitsverträge aus dem österreichischen Markt an
ausländische Gesellschaften und Vertragspartner abgeführt?

9.  Welche Summen werden den österreichischen
Verwertungsgesellschaften im Rahmen dieser internationalen
Gegenseitigkeitsverträge von ausländischen Gesellschaften und
Vertragspartnern für die Nutzung der Werke österreichischer
UrheberInnen im Ausland überwiesen? Wie haben sich diese
Summen in den Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte jeweils nach
einzelnen Verwertungsgesellschaften und Jahren gegliedert
anführen)

10.Sind Ihnen österreichische UrheberInnen bekannt, die ihre Rechte
durch ausländischen Verwertungsgesellschaften wahrnehmen
lassen? Wenn ja, wie viele? Was sind die Ursachen warum
österreichische UrheberInnen ihre Rechte durch ausländische
Verwertungsgesellschaften wahrnehmen lassen?

11. Die Verwertungsgesellschaften erheben den Anspruch, ihren
UrheberInnen zu ihren Rechten verhelfen zu wollen
(„Die AKM sorgt
dafür, dass die musikalischen Urheber zu ihren Tantiemen kommen.
Gleichzeitig bietet die AKM den Musiknutzern den zentralen Rechteerwerb“,
„Wir sorgen dafür, dass Komponisten, Textautoren und Musikverleger zu
ihrem Anteil an den Verkaufserlösen und der Nutzung von Ton- und
Bildtonträgern ... kommen und so weiter kreativ sein können“, AUME, „Literar-
Mechana und LVG verwalten die Rechte von Schriftstellern, Journalisten,
wissenschaftlichen Autoren und Übersetzern sowie von deren jeweiligen
Rechtsnachfolgern und Verlegern“,...)
Sind Ihnen Fälle bekannt, in
denen Interessenskonflikte zwischen UrheberInnen und
Verwertungsgesellschaften z.B. gerichtlich ausgetragen wurden
und wenn ja, welche im Zeitraum 1995-2004?

12. Wie haben sich die Verteilungssummen der einzelnen
Verwertungsgesellschaften in den Jahren 1995-2004 entwickelt?
(bitte in absoluten Zahlen und jeweils nach einzelnen


Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)

13. Sind alle Tantiemen-Einnahmen der Verwertungsgesellschaften
jeweils konkreten UrheberInnen eindeutig zuordenbar? Wenn nein,
warum nicht? Gibt es unterschiedliche Kategorien dieser konkreten
UrheberInnen nicht eindeutig zuordenbaren Tantiemen? Wie und
nach welchen Regeln und Verteilungsschlüsseln werden diese
verteilt? Wie hoch waren diese konkreten UrheberInnen nicht
eindeutig zuordenbaren Tantiemen in den Jahren 1995-2004 (bitte
nach Jahren, in absoluten Zahlen, in % im Verhältnis zu den
Gesamt-Tantiemen-Einnahmen und nach den jeweiligen
Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)

14. Wie haben sich die betrieblichen Aufwendungen der einzelnen
Verwertungsgesellschaften in den Jahren 1995-2004 entwickelt?
(bitte nach jeweiligen Verwertungsgesellschaften gegliedert in
absoluten Zahlen und in % anführen)

15. Wie hoch war der Spesenabzug der einzelnen
Verwertungsgesellschaften in den Jahren 1995-2004? (bitte nach
jeweiligen Verwertungsgesellschaften gegliedert in Jahren in %
anführen)

16. Wie hat sich das Verhältnis zwischen Verteilungssummen und
Lizenzerträgen bei den einzelnen Verwertungsgesellschaften in
den Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte nach jeweiligen
Verwertungsgesellschaften gegliedert in absoluten Zahlen und in
% anführen)

17. Wie hat sich das Verhältnis zwischen betrieblichen Aufwendungen
und Lizenzaufwand der einzelnen Verwertungsgesellschaften in
den Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte nach jeweiligen
Verwertungsgesellschaften gegliedert in absoluten Zahlen und in
% anführen)

18. Liegen Ihrem Ressort statistische Angaben über die Aufteilung der
Verteilungssummen aus Tantiemeneinkünften der UrheberInnen
vor? Wenn ja, wie viele UrheberInnen erzielen jährliche
Tantiemeneinkünfte unter 500 €, 500 -1.000€, 1.000 -2.500 €,
2.500-5.000 €, 5.000-10.000 €, über 10.000 € , über 50.000 € und
über 100.000 € (bitte nach jeweiligen Verwertungsgesellschaften
gegliedert und in % anführen)


19. Finden innerhalb einzelner Verwertungsgesellschaften
Umverteilungsprozesse statt (z.B. unterschiedliche Gewichtung
zwischen ernster und Unterhaltungsmusik)? Wenn ja, in welchen
Verwertungsgesellschaften ist dies der Fall? Nach welchen
Mechanismen und Prinzipien erfolgen derartige
Umverteilungsprozesse? Wer bestimmt in den einzelnen
Verwertungsgesellschaften über derartige Umverteilungsprozesse?

20. Die in der Einleitung zitierte IHS-Studie sieht mit Hinweis auf die
jährlichen Berichte des BKA an den Nationalrat betreffend das
Ausmaß und die Verwendung des Aufkommens aus der LKV „dass
die LKV keinen Beitrag für einen sozialen Ausgleich unter den
Urhebern leisten kann. Vielmehr seien die Unterschiede in den
sozialen Auswirkungen auf die einzelnen Urheber noch deutlicher
geworden“. Ist dies aus kulturpolitischer Sicht eine
wünschenswerte Entwicklung? Gibt es Überlegungen, diese
Asymmetrien zu beseitigen und wenn ja, welche?

21.Welche Kriterien werden von den einzelnen

Verwertungsgesellschaften für die Verhandlung und Festlegung
der Tarife herangezogen? Welche Instrumentarien bestehen zur
Anfechtung der Tarife?

22. Das europäische Parlament hat in seinem „Bericht über einen
Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften im Bereich
des Urheberrechts (2002/2274(INl))“ vom Dezember 2003 u.a.
Mindeststandards für Organisationsstrukturen, Transparenz,
Rechungslegung und Rechtsbehelfe der
Verwertungsgesellschaften gefordert. Ist beabsichtigt, alle
österreichischen Verwertungsgesellschaften im Sinn der
Transparenz zu verpflichten, alle relevanten Daten zu
Betriebsgenehmigungen, Gesamtverträgen, Satzungen,
Förderungen und Tätigkeitsberichte auf der jeweiligen Homepage
zu veröffentlichen?

23. Werden Sie als zuständiges Mitglied der österreichischen
Bundesregierung die Initiative innerhalb der EU ergreifen, damit
auch alle europäischen Verwertungsgesellschaften diesen
Transparenz-Prinzipien unterworfen sind, sofern sie Rechte
österreichischer Urheberinnen im europäischen Markt
wahrnehmen?

24.Im Bericht des europäischen Parlaments wurde gleichfalls

gefordert, dass „a//e Wahrnehmungsberechtigten Repräsentanten


ihrer Wahl mit Stimmberechtigung in die Mitgliederversammlung
entsenden können und bei der Besetzung der Führungsorgane
berücksichtigt werden sollen“.
Wie ist die Entscheidungsfindung
und Partizipation in den einzelnen österreichischen
Verwertungsgesellschaften derzeit strukturiert? Entspricht es den
Tatsachen, dass z.B. in der AKM nur ordentliche Mitglieder
(Genossenschafter) stimmberechtigt sind, was bedeutet, dass z.B.
im Jahr 2002 nur 480 UrheberInnen über die Bedürfnisse der
übrigen 14.400 UrheberInnen entschieden haben?

25. Ist die durch die Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften
bestehende asymmetrisch verteilte Verhandlungsmacht zugunsten
der Verwertungsgesellschaften aus kulturpolitischer Sicht
wünschenswert? Sind Maßnahmen zur Veränderung dieses
Kräfteverhältnisses im Sinne der Stärkung der Position der
UrheberInnen und NutzerInnen vorgesehen? Wenn ja, welche?

26. Weitergehende Regelungen zur Stärkung der Position der
UrheberInnen im Sinne eines Urhebervertragsrecht fehlen im
österreichischen Urheberrecht nach wie vor. z.B. die
Zweckübertragungstheorie, Bestimmungen über die Unwirksamkeit
für die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte
Nutzungsarten, Bestsellerparagraph, Regelungen zur Höhe einer
angemessenen Vergütung. Dies führt auch bei der individuellen
Rechtewahrnehmung oft zu Asymmetrien, weil sich bei der
rechtsgeschäftlichen Übertragung von Lizenzen nicht immer gleich
starke Partnerinnen gegenüber stehen. Welche Regelungen zur
Stärkung der Position der UrheberInnen gedenken Sie zu treffen?