3157/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Verwertungsgesellschaften und Verteilungsgerechtigkeit
Verwertungsgesellschaften obliegt vor allem die Aufgabe
der
Wahrnehmung
von Rechten und Ansprüchen der UrheberInnen, wobei
im wesentlichen
-
Lizenzen zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten
Werken
erteilt und
-
die aus gesetzlichen Lizenzen entspringenden Ansprüche
der
UrheberInnen auf
Vergütung geltend gemacht werden.
Eine ganz wesentliche Aufgabe der
Verwertungsgesellschaften ist die
Verteilung der von ihnen eingenommenen und verwalteten Gelder auf
die
UrheberInnen.
Das BKA erteilt und verändert die Betriebsbewilligungen
für
Verwertungsgesellschaften (Monopolgrundsatz) und übt die
Staatsaufsicht
über diese Monopolgesellschaften mittels jeweiliger
Staatskommissärlnnen
aus. In Österreich sind derzeit folgende
Verwertungsgesellschaften
tätig:
AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der
Autoren, Komponisten und
Musikverleger,
Genossenschaft, insbesondere für die (kleinen)
Aufführungs- und Senderechte an Werken der
Musik und den mit ihr
verbundenen Texten)
L.G.V. (staatlich genehmigte Literarische
Verwertungsgesellschaft;
Genossenschaft,
insbesondere für die (kleinen) Vortrags- und
Senderechte an Sprachwerken, soweit es sich
nicht um mit Musik
verbundene Texte handelt)
Austro-Mechana (GmbH, insbesondere
für die Verwertung und
Auswertung
mechanisch-musikalischer Urheberrechte)
Literar-Mechana (GmbH, insbesondere
für die mechanischen
Vervielfältigungs-
und Verbreitungsrechte an Sprachwerken)
VBK (Verwertungsgesellschaft bildender Künstler)
LSG - Wahrnehmung von
Leistungsschutzrechten GmbH
OESTIG (Österreichische Interpretengesellschaft)
VGR (Verwertungsgesellschaft Rundfunk)
VAM (Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien
VBT (Verwertungsgesellschaft für Bild und Ton)
Musikedition (Gesellschaft zur Wahrnehmung von
Rechten und
Ansprüchen
aus Musikeditionen, reg. Gen.mbH)
VDFS
- Verwertungsgesellschaft
Dachverband der Filmschaffenden
Österreichs reg. Gen.mbH.
Quelle: http://www.bundeskanzleramt.at/DesktopDefault.aspx?TablD=3854&Alias=kunst&wai=true
So unterschiedlich wie die Organisationsformen,
Mitgliederzahl und
Tätigkeitsspektrum
der einzelnen Verwertungsgesellschaften sind auch
deren Kriterien was
Transparenz und Partizipation betrifft.
Im Feber 2004 hat das Institut für Höhere Studien (IHS)
im Auftrag der
Wirtschaftskammer
Österreich eine Studie zum Thema "Optimierung der
Verwertung
von Urheberrechten - Theorie und Praxis der
Tarifgestaltung" präsentiert. Diese Untersuchung konstatiert u.a. zu
wenig Transparenz, aber auch eine unzureichende Dokumentation von
Daten: „laut Auskunft des zuständigen Ministeriums verfügen nur die
Verwertungsgesellschaften selbst über umfassende Daten und Quellen
und sind
alleine dem Ministerium gegenüber zu Auskünften verpflichtet.
Es gelte daher die Transparenz der internen
Finanzgebarung der
Verwertungsgesellschaften zu erhöhen". (Studie, Seite 1).
Auch die Wahrnehmung des sozialen und kulturellen
Auftrags der
Verwertungsgesellschaften wurde thematisiert: Jene
Verwertungsgesellschaften, die Mittel aus der Leerkassettenvergütung
lukrieren, sind verpflichtet, zumindest 51% ihrer Erträge aus dieser
Vergütung
ohne Verwaltungsabzug sogenannten SKE-Fonds (Fonds für
soziale und kulturelle Einrichtungen) zuzuführen. „Was die individuellen
Sozialleistungen der Verwertungsgesellschaften anbelangt,... war
festzustellen, dass der Kreis der Begünstigten eher klein ist und auch
vermehrt jene Mitglieder profitieren, die höhere Tantiemenaufkommen
erreichen". Darüber würden die
Verwertungsgesellschaften bei der
Auslegung ihrer sozialen und kulturellen Verpflichtung ein relativ hohes
Maß an
Definitionsspielraum in Anspruch nehmen: „Sie entscheiden
relativ eigenständig über die Aufteilung der
Mittel zwischen kulturellen
und sozialen Einrichtungen oder über
die Höhe des zur Abdeckung des
Verwaltungsaufwands bereitgestellten
Budgets. Auch werden unter dem
Titel „Sonstige Förderungen“ aus dem SKE-Budget zum Teil Aktivitäten
wie Marktforschung, Öffentlichkeitsarbeit,
Musterprozesse und
„Pirateriebekämpfung“ finanziert. Hierbei handelt es sich um
Förderungsgegenstände, denen kaum
soziale oder kulturelle Zwecke im
eigentlichen Sinne zugrunde liegen" (Studie, Seite 5)
Regelungsbedarf im Bereich der Verwertungsgesellschaften
wird auf
europäischer Ebene sowohl vom europäischen Parlament (12.2003,
Bericht
über einen Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften
im Bereich des Urheberrechts (2002/2274(INl)) als auch von der EU-
Kommission
gesehen: die europäische Kommission hat im April 2004
eine Mitteilung über die Wahrnehmung von Urheberrechten und
verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt (COM(2004)261 endgültig)
verabschiedet: „Ein funktionierender Rahmen für die individuelle und
kollektive Verwaltung und Vermarktung von Urheberrechten und
verwandten Schutzrechten ist eine der Voraussetzungen für den Schutz
und die Weiterentwicklung der Möglichkeiten, die das Konzept des
geistigen
Eigentums für die Kreativität, die wirtschaftliche Entwicklung,
das Funktionieren des Binnenmarktes und für
die Gesellschaft
insgesamt eröffnet“.
Handlungsbedarf
sieht die EU-Kommission vor allem bei der kollektiven
Rechtewahrnehmung: „Auch die Bedingungen
für die kollektive
Rechtewahrnehmung sind von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
unterschiedlich. Das Fehlen gemeinsamer Vorschriften über die
Verwaltung von
Verwertungsgesellschaften kann sowohl den Nutzern als
auch den Rechteinhabern schaden, da sie in den Mitgliedstaaten jeweils
unterschiedlichen Bedingungen,
mangelnder Transparenz und
mangelnder Rechtssicherheit ausgesetzt sein können“.
Die Kommission hält
daher auf diesem Gebiet eine gesetzgeberische
Initiative erforderlich und hat zur Vorbereitung 2004 eine ergänzende
Konsultation durchgeführt.
Angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Relevanz, die
dem
Bereich Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften beigemessen
wird,
ist daher die Stärkung der Position der UrheberInnen als
schwächstem Glied in der Wertschöpfungskette von vitaler Bedeutung.
Daher wäre neben angemessener Entlohnung der UrheberInnen mehr
Verteilungsgerechtigkeit, ein angemessener Interessensausgleich
zwischen
allen beteiligten Gruppen und auch dem in Österreich nur sehr
rudimentär
vorhandenen Urhebervertragsrecht besonderes Augenmerk
zu schenken.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele UrheberInnen vertreten die einzelnen
österreichischen
Verwertungsgesellschaften
jeweils? (bitte jeweils nach
Verwertungsgesellschaften gegliedert
anführen)
2.
Welche Arten von Mitgliedschaften in den einzelnen
Verwertungsgesellschaften
(Mitglieder, GenossenschafterInnen,
Tantiemenbezugsberechtigte, GesellschafterInnen,........ ) gibt es und
auf welche Weise erreichen und
verlieren die UrheberInnen den
jeweiligen Status? (bitte jeweils nach
einzelnen
Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)
3.
Welche Rechte und Pflichten sind mit der Mitgliedschaft
jeweils
verbunden (aktives/passives Stimmrecht, Mitwirkung in welchen
Organen und bei welchen Entscheidungen, Einsicht in welche
Unterlagen,....)?
Welche Möglichkeit der Mitbestimmung haben
UrheberInnen
ohne aktives/passives Wahlrecht? (bitte jeweils nach
einzelnen
Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)
4.
Wie viele der jeweils vertretenen UrheberInnen der
Verwertungsgesellschaften fallen in welche Art der Mitgliedschaft
der
jeweiligen Verwertungsgesellschaft? (bitte nach den jeweiligen
Mitgliedschaftsarten und den jeweiligen Verwertungsgesellschaften
gegliedert
anführen)
5.
Wie hat sich die Mitgliederentwicklung der einzelnen
Verwertungsgesellschaften gegliedert nach den in Frage 2
genannten
Kriterien in den Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte
nach einzelnen Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)
6.
Wie haben sich die inländischen/ausländischen/gesamten
Lizenzerträge
der einzelnen Verwertungsgesellschaften in den
Jahren
1995-2004 entwickelt? (bitte jeweils nach einzelnen
Verwertungsgesellschaften und Jahren gegliedert anführen)
7.
Welche internationalen Gegenseitigkeitsverträge bestehen
bei den
jeweiligen
Verwertungsgesellschaften?
8.
Welche Summen werden im Rahmen dieser internationalen
Gegenseitigkeitsverträge
aus dem österreichischen Markt an
ausländische Gesellschaften und Vertragspartner abgeführt?
9.
Welche Summen werden den österreichischen
Verwertungsgesellschaften im Rahmen dieser internationalen
Gegenseitigkeitsverträge
von ausländischen Gesellschaften und
Vertragspartnern
für die Nutzung der Werke österreichischer
UrheberInnen im Ausland überwiesen? Wie haben sich diese
Summen
in den Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte jeweils nach
einzelnen
Verwertungsgesellschaften und Jahren gegliedert
anführen)
10.Sind Ihnen
österreichische UrheberInnen bekannt, die ihre Rechte
durch
ausländischen Verwertungsgesellschaften wahrnehmen
lassen? Wenn ja, wie viele? Was sind die Ursachen warum
österreichische UrheberInnen ihre Rechte durch ausländische
Verwertungsgesellschaften wahrnehmen lassen?
11.
Die
Verwertungsgesellschaften erheben den Anspruch, ihren
UrheberInnen zu ihren Rechten verhelfen zu
wollen („Die AKM sorgt
dafür,
dass die musikalischen Urheber zu ihren Tantiemen kommen.
Gleichzeitig bietet
die AKM den Musiknutzern den zentralen Rechteerwerb“,
„Wir sorgen dafür, dass Komponisten, Textautoren und Musikverleger zu
ihrem Anteil an den Verkaufserlösen und der Nutzung von Ton- und
Bildtonträgern ... kommen und so weiter
kreativ sein können“, AUME, „Literar-
Mechana und LVG verwalten die Rechte
von Schriftstellern, Journalisten,
wissenschaftlichen Autoren und Übersetzern sowie von deren jeweiligen
Rechtsnachfolgern und Verlegern“,...) Sind Ihnen
Fälle bekannt, in
denen
Interessenskonflikte zwischen UrheberInnen und
Verwertungsgesellschaften z.B. gerichtlich ausgetragen wurden
und wenn ja, welche
im Zeitraum 1995-2004?
12.
Wie haben sich die Verteilungssummen der einzelnen
Verwertungsgesellschaften
in den Jahren 1995-2004 entwickelt?
(bitte in absoluten
Zahlen und jeweils nach einzelnen
Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)
13.
Sind alle Tantiemen-Einnahmen der
Verwertungsgesellschaften
jeweils
konkreten UrheberInnen eindeutig zuordenbar? Wenn nein,
warum nicht? Gibt es unterschiedliche Kategorien dieser konkreten
UrheberInnen
nicht eindeutig zuordenbaren Tantiemen? Wie und
nach welchen Regeln und Verteilungsschlüsseln werden diese
verteilt? Wie hoch waren diese konkreten UrheberInnen nicht
eindeutig
zuordenbaren Tantiemen in den Jahren 1995-2004 (bitte
nach Jahren, in
absoluten Zahlen, in % im Verhältnis zu den
Gesamt-Tantiemen-Einnahmen und nach den
jeweiligen
Verwertungsgesellschaften gegliedert anführen)
14.
Wie haben sich die betrieblichen Aufwendungen der
einzelnen
Verwertungsgesellschaften
in den Jahren 1995-2004 entwickelt?
(bitte
nach jeweiligen Verwertungsgesellschaften gegliedert in
absoluten Zahlen und
in % anführen)
15.
Wie hoch war der Spesenabzug der einzelnen
Verwertungsgesellschaften
in den Jahren 1995-2004? (bitte nach
jeweiligen
Verwertungsgesellschaften gegliedert in Jahren in %
anführen)
16.
Wie hat sich das Verhältnis zwischen Verteilungssummen
und
Lizenzerträgen bei den einzelnen Verwertungsgesellschaften in
den Jahren 1995-2004
entwickelt? (bitte nach jeweiligen
Verwertungsgesellschaften gegliedert in
absoluten Zahlen und in
% anführen)
17.
Wie hat sich das Verhältnis zwischen betrieblichen
Aufwendungen
und
Lizenzaufwand der einzelnen Verwertungsgesellschaften in
den Jahren 1995-2004 entwickelt? (bitte nach jeweiligen
Verwertungsgesellschaften gegliedert in absoluten Zahlen und in
% anführen)
18.
Liegen Ihrem Ressort statistische Angaben über die
Aufteilung der
Verteilungssummen
aus Tantiemeneinkünften der UrheberInnen
vor? Wenn ja, wie viele UrheberInnen erzielen jährliche
Tantiemeneinkünfte unter 500 €, 500 -1.000€, 1.000 -2.500 €,
2.500-5.000
€, 5.000-10.000 €, über 10.000 € , über 50.000 € und
über
100.000 € (bitte nach jeweiligen Verwertungsgesellschaften
gegliedert und in %
anführen)
19.
Finden innerhalb einzelner Verwertungsgesellschaften
Umverteilungsprozesse
statt (z.B. unterschiedliche Gewichtung
zwischen ernster und Unterhaltungsmusik)? Wenn ja, in welchen
Verwertungsgesellschaften ist dies der Fall? Nach welchen
Mechanismen
und Prinzipien erfolgen derartige
Umverteilungsprozesse?
Wer bestimmt in den einzelnen
Verwertungsgesellschaften
über derartige Umverteilungsprozesse?
20.
Die in der Einleitung zitierte IHS-Studie sieht mit
Hinweis auf die
jährlichen Berichte des BKA an den Nationalrat betreffend das
Ausmaß
und die Verwendung des Aufkommens aus der LKV „dass
die LKV keinen Beitrag für einen sozialen Ausgleich unter den
Urhebern leisten kann. Vielmehr seien die Unterschiede in den
sozialen Auswirkungen auf die einzelnen Urheber noch deutlicher
geworden“. Ist dies aus kulturpolitischer Sicht eine
wünschenswerte
Entwicklung? Gibt es Überlegungen, diese
Asymmetrien zu beseitigen und wenn ja, welche?
21.Welche Kriterien werden von den einzelnen
Verwertungsgesellschaften für die Verhandlung und
Festlegung
der Tarife herangezogen? Welche Instrumentarien bestehen zur
Anfechtung
der Tarife?
22.
Das europäische Parlament hat in seinem „Bericht über
einen
Gemeinschaftsrahmen
für Verwertungsgesellschaften im Bereich
des Urheberrechts
(2002/2274(INl))“ vom Dezember 2003 u.a.
Mindeststandards für Organisationsstrukturen,
Transparenz,
Rechungslegung und Rechtsbehelfe der
Verwertungsgesellschaften gefordert. Ist beabsichtigt, alle
österreichischen Verwertungsgesellschaften im Sinn der
Transparenz zu verpflichten, alle
relevanten Daten zu
Betriebsgenehmigungen, Gesamtverträgen, Satzungen,
Förderungen und Tätigkeitsberichte
auf der jeweiligen Homepage
zu veröffentlichen?
23.
Werden Sie als zuständiges Mitglied der österreichischen
Bundesregierung
die Initiative innerhalb der EU ergreifen, damit
auch
alle europäischen Verwertungsgesellschaften diesen
Transparenz-Prinzipien unterworfen sind, sofern sie Rechte
österreichischer Urheberinnen im europäischen Markt
wahrnehmen?
24.Im Bericht des europäischen Parlaments wurde gleichfalls
gefordert, dass „a//e Wahrnehmungsberechtigten Repräsentanten
ihrer Wahl mit Stimmberechtigung in die
Mitgliederversammlung
entsenden können und bei der Besetzung der Führungsorgane
berücksichtigt werden sollen“. Wie ist die Entscheidungsfindung
und Partizipation in den einzelnen österreichischen
Verwertungsgesellschaften derzeit strukturiert? Entspricht es den
Tatsachen, dass z.B. in der AKM nur ordentliche Mitglieder
(Genossenschafter)
stimmberechtigt sind, was bedeutet, dass z.B.
im
Jahr 2002 nur 480 UrheberInnen über die Bedürfnisse der
übrigen
14.400 UrheberInnen entschieden haben?
25.
Ist die durch die Monopolstellung der
Verwertungsgesellschaften
bestehende
asymmetrisch verteilte Verhandlungsmacht zugunsten
der
Verwertungsgesellschaften aus kulturpolitischer Sicht
wünschenswert?
Sind Maßnahmen zur Veränderung dieses
Kräfteverhältnisses
im Sinne der Stärkung der Position der
UrheberInnen
und NutzerInnen vorgesehen? Wenn ja, welche?
26.
Weitergehende Regelungen zur Stärkung der Position der
UrheberInnen
im Sinne eines Urhebervertragsrecht fehlen im
österreichischen Urheberrecht nach wie vor. z.B. die
Zweckübertragungstheorie,
Bestimmungen über die Unwirksamkeit
für die Einräumung von Nutzungsrechten für
noch nicht bekannte
Nutzungsarten, Bestsellerparagraph,
Regelungen zur Höhe einer
angemessenen Vergütung. Dies führt auch bei der individuellen
Rechtewahrnehmung oft zu Asymmetrien, weil sich bei der
rechtsgeschäftlichen Übertragung von
Lizenzen nicht immer gleich
starke Partnerinnen gegenüber stehen.
Welche Regelungen zur
Stärkung der Position der UrheberInnen gedenken Sie zu treffen?