3158/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Schiele-Gebleicht“, II
Nachdem einige
Fragen in der Beantwortung von 2777/J offen geblieben sind,
richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
In 2736/AB führen Sie aus, dass die „vorübergehende
Ausfuhr der fünf
Schiele-Werke für maltechnische Untersuchungen beantragt und genehmigt“
wurde. Welche maltechnischen Untersuchungen wurden konkret
durchgeführt?
Existiert dazu ein Protokoll des Restaurators Albertini? Wenn ja,
mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum gibt es
kein derartiges Protokoll?
2.
Es mehren sich Gerüchte, wonach seitens der Albertina von
Anfang an eine
Restaurierung der
Schiele-Werke geplant war, aber trotzdem lediglich nur um
eine Ausfuhrgenehmigung für maltechnische
Untersuchungen angesucht
wurde. Entspricht dies den Tatsachen?
3.
Welchen Inhalt hat der zwischen Albertina und Restaurator
abgeschlossene
Überlassungsvertrag
betreffend die 5 Schiele-Werke und mit welchem Datum
wurde dieser abgeschlossen?
4.
Wann
und durch wen wurde in der Albertina die Entscheidung getroffen, die 5
Schiele-Werke nach Beendigung der
maltechnischen Untersuchungen einer
Restaurierung in der Schweiz unterziehen zu lassen?
5.
Wurde
das Bundesdenkmalamt (BDA) vor Beginn der Restaurierungsarbeiten
über dieselben informiert? Wenn ja, in
welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?
6.
Wann
hat die Albertina beim BDA um eine Verlängerung der Ausfuhrerlaubnis
für die 5 Schiele-Werke angesucht? Welchen
Inhalt hatte dieses
Verlängerungsansuchen? Waren zu diesem Zeitpunkt die maltechnischen
Untersuchungen bereits angeschlossen und die Restaurierungsarbeiten
bereits begonnen?
7.
Wurde das BDA anlässlich des Verlängerungsansuchens der
Ausfuhrerlaubnis über
die tatsächlichen Gründe des Aufenthaltes der Schiele-
Werke in der Schweiz (Restaurierung)
informiert? Wenn nein, warum wurde
lediglich um eine Ausfuhrgenehmigung zur Durchführung maltechnischer
Untersuchungen angesucht? Warum wurde dem BDA von der Albertina der
wahre Grund verschwiegen?
8.
Wie Sie in 2736/AB ausführen, hat Albertina-Direktor
Schröder die
Restaurierung und das Bleichen der Schiele-Werke nach „eingehender
Beratung mit
Restauratorinnen“ entschieden. Haben die RestauratorInnen der
Albertina die Restaurierung der 5 Schiele-Werke empfohlen? Wenn ja, welche
der RestauratorInnen der Albertina haben diese Empfehlung ausgesprochen?
Gibt es dazu schriftliche Unterlagen und was
sagen diese aus?
9.
Sofern die RestauratorInnen der Albertina von einer
Restaurierung der
Schiele-Werke
abgeraten haben: warum wurde seitens der Albertina-Leitung
die Meinung von Fachleuten negiert?
10.
Welcher Umstand hat dazu geführt, dass Christoph von
Albertini seitens der
Albertina mit den
maltechnischen Untersuchungen und der Restaurierung der
5-Schiele-Werke beauftragt wurde? Ist
Albertini als Spezialist für die
Restaurierung von Schiele-Werken zu bezeichnen? Welche in
österreichischem Besitz befindlichen
Schiele-Werke hatte Albertini bereits in
Arbeit?
11.
Hat
die Albertina für diesen Untersuchungs- bzw. Restaurierungsauftrag der 5-
Schiele-Werke Alternativangebote eingeholt
und zu welchen Konditionen und
Kosten? Wäre dieser Untersuchungs- und Restaurierungsauftrag für die 5-
Schiele-Werke aufgrund seiner finanziellen Größenordnung (rund 33.000 €)
nicht auszuschreiben gewesen?
12.
Bei
einem der Schiele-Werke (dem Vernehmen nach beim „Mädchenhalbakt“)
wurde eine Bruchfalte eliminiert. Entspricht es den Tatsachen, dass das Werk
konkret entlang der Bruchfalte zerschnitten und neu zusammengefügt wurde?
Aus welchen Gründen war die Eliminierung der Bruchfalte notwendig? Wer in
der Albertina hat diesen
„Restaurierungsschritt“ angeordnet? Wurde von der
Albertina beim Eigentümer des Schiele-Werkes die Genehmigung eingeholt,
dieses Blatt zertrennen und neu kleben zu lassen?
13.
Da
davon auszugehen ist, dass ein Werk im Original generell mehr wert als
ein restauriertes: Ist durch das Eliminieren
der Bruchfalte ein Wertverlust
dieses Schiele-Werkes entstanden? Wer kommt für den Wertverlust auf?
14.
Wie hoch war der Versicherungswert dieses Schiele-Werkes
vor der
Restaurierung? Wie
hoch ist der Versicherungswert dieses Schiele-Werkes
nach der Restaurierung?
15.
Wie 2736/AB zu entnehmen ist, wurden zwei der
Schiele-Werke einem
aufhellenden Verfahren durch Exposition an das Sonnenlicht unterzogen. Ist
diese Erklärung so zu verstehen, dass tatsächlich keine chemische
Behandlung der Bilder
erfolgte? Wie sind dann Gerüchte zu erklären, wonach
zum Bleichen der Schiele-Werke Chloramin zum
Einsatz kam? Was hält der
mittlerweile vorliegende Restaurierungsbericht zu dieser Frage fest?
16.
Zwei
der Schiele-Werke dürften dem Vernehmen nach erst kürzlich wieder in
Wien eingetroffen sein. Stimmen die
Gerüchte, wonach eines dieser Werke
bei der Restaurierung beschädigt worden ist? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Wer kommt für den Wertverlust auf? Wird dies
Auswirkungen auf die
Bezahlung der mittlerweile offensichtlich vorliegenden
Rechnung des
Restaurators haben?
17.
Wie
hoch sind die für die Untersuchung und Restaurierung der 5 Schiele-
Werke nun endgültig angefallenen Kosten?
18.
Bei der Kostenaufstellung sind in 2736/AB 3.642,60 €
Lagerkosten angeführt.
Wofür sind diese
angefallen? Was hat zu dieser ungewöhnlich langen
Lagerzeit geführt?
19.
Welche Gründe haben zu der doch ungewöhnlich langen Dauer
der
Begutachtungs- und
Restaurierungsarbeiten geführt, wodurch auch relativ
hohe Lagerkosten entstanden sind?