3158/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Schiele-Gebleicht“, II

Nachdem einige Fragen in der Beantwortung von 2777/J offen geblieben sind,
richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.             In 2736/AB führen Sie aus, dass die „vorübergehende Ausfuhr der fünf
Schiele-Werke für maltechnische Untersuchungen beantragt und genehmigt“
wurde. Welche maltechnischen Untersuchungen wurden konkret
durchgeführt? Existiert dazu ein Protokoll des Restaurators Albertini? Wenn ja,
mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum gibt es kein derartiges Protokoll?

2.             Es mehren sich Gerüchte, wonach seitens der Albertina von Anfang an eine
Restaurierung der Schiele-Werke geplant war, aber trotzdem lediglich nur um
eine Ausfuhrgenehmigung für maltechnische Untersuchungen angesucht
wurde. Entspricht dies den Tatsachen?

3.             Welchen Inhalt hat der zwischen Albertina und Restaurator abgeschlossene
Überlassungsvertrag betreffend die 5 Schiele-Werke und mit welchem Datum
wurde dieser abgeschlossen?

4.             Wann und durch wen wurde in der Albertina die Entscheidung getroffen, die 5
Schiele-Werke nach Beendigung der maltechnischen Untersuchungen einer
Restaurierung in der Schweiz unterziehen zu lassen?

5.             Wurde das Bundesdenkmalamt (BDA) vor Beginn der Restaurierungsarbeiten
über dieselben informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?

6.             Wann hat die Albertina beim BDA um eine Verlängerung der Ausfuhrerlaubnis
für die 5 Schiele-Werke angesucht? Welchen Inhalt hatte dieses
Verlängerungsansuchen? Waren zu diesem Zeitpunkt die maltechnischen
Untersuchungen bereits angeschlossen und die Restaurierungsarbeiten
bereits begonnen?

7.             Wurde das BDA anlässlich des Verlängerungsansuchens der
Ausfuhrerlaubnis über die tatsächlichen Gründe des Aufenthaltes der Schiele-
Werke in der Schweiz (Restaurierung) informiert? Wenn nein, warum wurde
lediglich um eine Ausfuhrgenehmigung zur Durchführung maltechnischer
Untersuchungen angesucht? Warum wurde dem BDA von der Albertina der
wahre Grund verschwiegen?


8.            Wie Sie in 2736/AB ausführen, hat Albertina-Direktor Schröder die
Restaurierung und das Bleichen der Schiele-Werke nach „eingehender
Beratung mit Restauratorinnen“ entschieden. Haben die RestauratorInnen der
Albertina die Restaurierung der 5 Schiele-Werke empfohlen? Wenn ja, welche
der RestauratorInnen der Albertina haben diese Empfehlung ausgesprochen?
Gibt es dazu schriftliche Unterlagen und was sagen diese aus?

9.            Sofern die RestauratorInnen der Albertina von einer Restaurierung der
Schiele-Werke abgeraten haben: warum wurde seitens der Albertina-Leitung
die Meinung von Fachleuten negiert?

10.    Welcher Umstand hat dazu geführt, dass Christoph von Albertini seitens der
Albertina mit den maltechnischen Untersuchungen und der Restaurierung der
5-Schiele-Werke beauftragt wurde? Ist Albertini als Spezialist für die
Restaurierung von Schiele-Werken zu bezeichnen? Welche in
österreichischem Besitz befindlichen Schiele-Werke hatte Albertini bereits in
Arbeit?

11.    Hat die Albertina für diesen Untersuchungs- bzw. Restaurierungsauftrag der 5-
Schiele-Werke Alternativangebote eingeholt und zu welchen Konditionen und
Kosten? Wäre dieser Untersuchungs- und Restaurierungsauftrag für die 5-
Schiele-Werke aufgrund seiner finanziellen Größenordnung (rund 33.000 €)
nicht auszuschreiben gewesen?

12.    Bei einem der Schiele-Werke (dem Vernehmen nach beim „Mädchenhalbakt“)
wurde eine Bruchfalte eliminiert. Entspricht es den Tatsachen, dass das Werk
konkret entlang der Bruchfalte zerschnitten und neu zusammengefügt wurde?
Aus welchen Gründen war die Eliminierung der Bruchfalte notwendig? Wer in
der Albertina hat diesen „Restaurierungsschritt“ angeordnet? Wurde von der
Albertina beim Eigentümer des Schiele-Werkes die Genehmigung eingeholt,
dieses Blatt zertrennen und neu kleben zu lassen?

13.    Da davon auszugehen ist, dass ein Werk im Original generell mehr wert als
ein restauriertes: Ist durch das Eliminieren der Bruchfalte ein Wertverlust
dieses Schiele-Werkes entstanden? Wer kommt für den Wertverlust auf?

14.    Wie hoch war der Versicherungswert dieses Schiele-Werkes vor der
Restaurierung? Wie hoch ist der Versicherungswert dieses Schiele-Werkes
nach der Restaurierung?

15.    Wie 2736/AB zu entnehmen ist, wurden zwei der Schiele-Werke einem
aufhellenden Verfahren durch Exposition an das Sonnenlicht unterzogen. Ist
diese Erklärung so zu verstehen, dass tatsächlich keine chemische
Behandlung der Bilder erfolgte? Wie sind dann Gerüchte zu erklären, wonach
zum Bleichen der Schiele-Werke Chloramin zum Einsatz kam? Was hält der
mittlerweile vorliegende Restaurierungsbericht zu dieser Frage fest?

16.    Zwei der Schiele-Werke dürften dem Vernehmen nach erst kürzlich wieder in
Wien eingetroffen sein. Stimmen die Gerüchte, wonach eines dieser Werke
bei der Restaurierung beschädigt worden ist? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Wer kommt für den Wertverlust auf? Wird dies Auswirkungen auf die


Bezahlung der mittlerweile offensichtlich vorliegenden Rechnung des
Restaurators haben?

17.    Wie hoch sind die für die Untersuchung und Restaurierung der 5 Schiele-
Werke nun endgültig angefallenen Kosten?

18.    Bei der Kostenaufstellung sind in 2736/AB 3.642,60 € Lagerkosten angeführt.
Wofür sind diese angefallen? Was hat zu dieser ungewöhnlich langen
Lagerzeit geführt?

19.    Welche Gründe haben zu der doch ungewöhnlich langen Dauer der
Begutachtungs- und Restaurierungsarbeiten geführt, wodurch auch relativ
hohe Lagerkosten entstanden sind?