3180/J XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Grenzüberschreitender Taxiverkehr - Verdacht der Schlepperei?“

 

In den Anfragen „Grenzüberschreitender Taxiverkehr und Schlepperei“ 4298/AB XXI.GP) sowie „Grenzüberschreitender Taxiverkehr und Schlepperei“ (4257/AB XXI.GP) wurden Ihrem Vorgänger bzw. dem BM für Verkehr, Innovation und Technologie u.a. Probleme von Taxiunternehmen und TaxifahrerInnen bei grenzüberschreitenden Fahrten nach Deutschland (z.B. München, Rosenheim) dargelegt.

 

Allerdings waren die Antworten durch den BM a.D. Dr. Ernst Strasser unbefriedigend, die aufgezeigten Probleme sind weiterhin nicht gelöst: Zum einen besteht keine gesetzliche Grundlage für Visa- oder Passkontrollen durch TaxilenkerInnen, zum anderen können vorgelegte Pässe auch gefälscht sein. Daher war der damalige Tipp des BM für Inneres keine Lösung, Taxikunden nach dem Pass zu fragen.

 

Auch die Antwort des BM für Verkehr, Innovation und Technologie war aus Sicht von Betroffenen nicht zufriedenstellend (4257/AB XXI.GP).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

  1. Wie viele derartige Fälle – wie in der Anfrage der XXI.GP dargelegt – sind Ihnen 2003 und 2004 bekannt geworden? Welche Staaten betraf dies?

 

  1. In wie vielen Fällen erwiesen sich die Vorwürfe als haltlos?

 

  1. Halten Sie die gültigen europäischen bzw. nationalen gesetzlichen Regelungen nach den bekanntgewordenen Vorfällen für den grenzüberschreitenden Transport von Personen durch Taxis weiterhin für sinnvoll?

 

  1. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf im § 11 („Verkehr über die Grenze“) bzw. § 12 („Zwischenstaatliche Vereinbarungen“) des Gelegenheitsverkehrsgesetzes?

 

  1. Beabsichtigen Sie gemeinsam mit dem BMVIT diese Bestimmungen neu zu regeln?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Wird sich an den aufgezeigten Problemstellungen durch Schengen III überhaupt etwas ändern? Wenn nein, warum wurde dieses angesprochene Problem im Schengen III Vertrag nicht geregelt?

 

6.      Was wird sich an den aufgezeigten Problemstellungen nun durch den „Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten“ etwas ändern?
Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Sehen Sie ähnliche Problemstellungen nach dem österreichischen Fremdenrecht etc. beim grenzüberschreitenden Personenverkehr durch ausländische TaxilenkerInnen (z.B. aus Deutschland, Schweiz, Italien, Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei) nach Österreich?

 

8.      Welche besonderen fremdenrechtlichen Vorschriften haben TaxilenkerInnen beim grenzüberschreitenden Transport von Personen aus den an Österreich angrenzenden EU-Staaten bzw. der Schweiz von TaxilenkerInnen nach Österreich zu beachten?

 

9.      Gibt es diesbezügliche (bilaterale) Abkommen mit den einzelnen Nachbarländern?

Wenn ja, was ist darin diesbezüglich geregelt?

Welche Dokumente müssen jeweils bei einem Grenzübertritt mitgeführt werden?

 

10.  Wenn es keine diesbezüglichen Abkommen gibt, welche Vorsichtsmaßnahmen (Tipps) können Sie diesen TaxilenkerInnen empfehlen?

 

11.  In wie vielen Fällen wurde gegen österreichische TaxilenkerInnen 2003 und 2004 wegen Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise (Schlepperei) in ein anderes EU-Mitgliedsland in diesem ermittelt (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?

 

12.  Aus welchen Bundesländern stammten die davon betroffenen TaxilenkerInnen?

 

13.  Gegen wie viele österreichische Taxiunternehmer bzw. TaxilenkerInnen wurde deswegen in diesen Jahren darf ein Strafverfahren eingeleitet (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?

 

14.  Aus welchen Bundesländern stammten die davon betroffenen TaxilenkerInnen?

 

15.  In welcher Form wird ihr Bundesministerium über derartige Fälle und Gerichtsverfahren von den anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. Schweiz verständigt?

 

16.  Wie viele österreichische TaxilenkerInnen waren in den Jahren 2003 und 2004 nachgewiesener Maßen in Schlepperei verwickelt bzw. selbst als Schlepper tätig und wurden dafür im Ausland verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre und Länder)?
Welche Strafen wurden dabei verhängt?

 

17.  Wie viele österreichische TaxilenkerInnen waren in den Jahren 2003 und 2004 aktiv– und nachgewiesener Maßen in Schlepperei verwickelt bzw. selbst als Schlepper tätig und wurden dafür in Österreich verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichte)? Welche Strafen wurden dabei verhängt?

 

18.  In wie vielen Fällen haben in den Jahren 2003 und 2004 österreichische TaxilenkerInnen selbst ausländische oder inländische Sicherheitsbehörden (Polizei) auf „Illegale“ im Taxi aufmerksam gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?