3199/J XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den Bundeskanzler

betreffend internationale Gleichwertigkeit contra innerstaatliche Degradierung von Bachelor und sämtlichen FH-Studienabschlüssen

Gemäß Bologna-Erklärung führen in Österreich derzeit sämtliche Studien das dreiphasige Studiensystem (Bakk., Mag. Doktorat) ein bzw. haben dies bereits umgesetzt, um international verständliche akademische Titel und eine einfachere Anerkennung akademischer Abschlüsse zu erreichen.

Das führt dazu, dass Abschlüsse, welche im Rahmen eines Universitäts- oder Fachhochschul-Studiengangs erworben und nach dem neuen System implementiert wurden, zwar den Vorgaben der Bologona-Erklärung entsprechen - im österreichischen BeamtInnendienstrecht wird der erste Studienabschluss „Bachelor" jedoch ignoriert. Und AbsolventInnen eines Fachhochschulstudiums werden dienst- und besoldungsrechtlich überhaupt nicht wie AkademikerInnen eingestuft, obwohl es sich gemäß § 3 Abs. 1 Fachhochschul-Studiengesetz bei Fachhochschul-Studiengängen um Studiengänge auf Hochschulniveau handelt, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen. Eine A-Wertigkeit bleibt ihnen damit auch mit einem Magister-Studienabschluss verwehrt.

Bei der letzten Beamtendienstrechts-Novelle 2004 wurde der von der SPÖ eingebrachte Abänderungsantrag zur Gleichstellung von FH-Absolventlnnen mit anderen HochschulabsolventInnen von den Regierungsparteien niedergestimmt. Daraufhin wurde in einem 4-Parteien-Antrag die Regierung ersucht, ein einheitliches BundesmitarbeiterInnenrecht vorzubereiten, welches das Bologna-Modell berücksichtigt und damit auch eine Gleichbehandlung von FH- und Universitätsabsolventlnnen gewährleistet.

Seit Einbringen und einstimmigem Beschluss dieses Entschließungsantrags (227/UEA) vom 9. Dezember 2004 ist mittlerweile ein halbes Jahr verstrichen. Universitätsstudien und Fachhochschulstudiengänge haben auf das Bologna-Modell umgestellt, zahlreiche Studierende schließen in diesen Wochen ihr Studium ab - die rechtliche Situation ist nach wie vor unverändert. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

 

 

Anfrage :

1.             Bis wann wird das im Entschließungsantrag (227/UEA) von allen vier Parlamentspar- teien geforderte einheitliche BundesmitarbeiterInnenrecht dem Parlament vorgelegt?

2.             Bis wann wird das im Entschließungsantrag (227/UEA) von allen vier Parlamentspar- teien geforderte Lösungsmodell für den öffentlichen Dienst in Anlehnung an das Bo- logna-Modell dem Parlament vorgelegt?

3.             Teilen Sie die Auffassung, dass es sich gemäß Universitätsgesetz beim Bachelor um den Abschluss eines Hochschulstudiums handelt?

4.             Wenn ja, welche plausiblen Gründe gibt es dafür, dass der erste Studienabschluss Bachelor besoldungsrechtlich genau so viel Wert ist wie der Schulabschluss Matura?

5.             Wie soll der Bachelor dienstrechtlich behandelt werden?

6.             Wie viele BeamtInnen weisen einen FH-Abschluss auf? (aufgeschlüsselt nach Res- sort, Art der Tätigkeit und Geschlecht)

7.             Wie viele BeamtInnen können trotz FH Studienabschluss wegen Nichtaufweisens des Ernennungserfordernisses eines universitären Diplom- oder Magistergrades nicht in die Verwendungsgruppe A1 ernannt werden? (aufgeschlüsselt nach Ressort, Art der Tätigkeit und Geschlecht)

8.             Wie viele dieser BeamtInnen erhalten eine Zulage? (aufgeschlüsselt nach Ressort, Höhe der Zulage und Aufgabenbereich)

9.             Wie ist Ihrer Ansicht nach zu rechtfertigen, dass ein FH-Abschluss laut Beamten- dienstrecht keiner A-Wertigkeit entspricht, ein absolvierter Aufstiegskurs der Verwal- tungsakademie aber sehr wohl das Ernennungserfordernis eines abgeschlossenen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums zu ersetzen vermag?

10.      Wie viele BeamtInnen haben diesen Aufstiegskurs seit Einführung dieser Möglichkeit positiv absolviert? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht)

11.      Wie viele BeamtInnen sind aufgrund dieses Aufstiegskurses derzeit A-wertig einge- stuft? (aufgeschlüsselt nach Ressort, Art der Tätigkeit und Geschlecht)

12.      Gibt es noch andere Aufstiegskurse, welche Ernennungserfordernisse eines Studi- ums zu ersetzen vermögen?

13.      Wenn ja, welche und wie viele BeamtInnen haben solche Kurse positiv absolviert bzw. sind dadurch A-wertig eingestuft? (aufgeschlüsselt nach Ressort, Art der Tätig- keit und Geschlecht)

14.      Was halten Sie dem Urteil von Ass.-Prof.Mag.Dr. Manfred Novak entgegen, der in der Zeitschrift für Hochschulrecht, Mai 2005 in seinem Aufsatz „Zur (Un-)Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse an FHs und Universitäten" zu dem Resümee kommt: „Dessen ungeachtet bleibt die schiefe Optik' und verfassungsrechtliche Bedenklichkeit einer finanzpolitisch motivierten Ungleichbehandlung in der dienstrechtlichen Verwendung,

die im aktuellen bildungspolitischen und bildungsrechtlichen Umfeld kaum eine De- ckung zu finden mag." ?

15.     Was sagen Sie zu der in der Zeitschrift für Hochschulrecht, Mai 2005 („Das Beamten- Dienstrechtsgesetz 1979 im Hinblick auf die Einstufung von FH-Absolventlnnen in Verwendungsgruppe A") getätigten Aussage von Prof.Mag. Werner Jungwirth und Mag.a Heidi Scheuringer, wonach die jetzige Gesetzeslage im Widerspruch zu einem gemeinsamen Europäischen Hochschulraum steht?

16.     Welche Anstrengungen werden unternommen, um den in der Bologna-Erklärung bis 2010 beabsichtigen „Europäischen Hochschulraum" auch im Dienstrecht zu realisie- ren?