3292/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni, Kaipel, Ulrike
Königsberger-Ludwig
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Biometrie - Hochsicherheitspässe: Einführung -
Sicherheit - Datenschutz - Kosten - Nutzen?"
Der Rat der Europäischen Union hat bereits am 13. Dezember
2004 die
EU-Verordnung
EG 2252/2004 http://europa.eu.int/eur-
lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R2 252:EN:HTML
verabschiedet und die Aufnahme eines digitalen Gesichtsbildes und
Fingerabdrücke
als biometrische Merkmale in europäischen Reisepässen
ab
2006 bzw. 2008 beschlossen. Gem. Art 6 der VO 2252/04 sind die
Mitgliedsstaaten
zur Integration von biometrischen Merkmalen binnen
einer
18- und 36 Monatsfrist nach Notifizierung der technischen
Spezifikationen
durch die Europäische Kommission verpflichtet.
Die biometrischen Merkmale sollen auf einem kontaktlosen Chip
gespeichert werden. Vorerst soll das Bild des Passinhabers und der
maschinenlesbare
Teil (MRZ) gespeichert werden, Fingerabdrücke sollen in
der
EU später hinzukommen. Weltweit ist nur das Passbild notwendig, um
die
Interoperabilität zu gewährleisten (Digitalisierung mit jpeg). Das Bild
wird
digital gespeichert und durch eine digitale Signatur verschlüsselt.
Öffentliche Diskussionen darüber fanden in den EU-
Mitgliedstaaten bzw. in deren nationalen Parlamenten zur
Einführung der Hochsicherheitspässe - insbesondere zur Kosten-
Nutzen Frage - bislang kaum statt!
Trotz technischer Mängel und ungeklärter
datenschutzrechtlicher Probleme
beabsichtigt die österreichische Bundesregierung allerdings noch in
diesem Jahr Reisepässe mit biometrischen Daten (vorerst
ohne digitalem
Fingerabdruck)
einzuführen. Es fehlen aber beispielsweise weiterhin
zuverlässige Sicherheitsstandards für biometrische Daten im Pass. Bei
einer zehnjährigen Gültigkeit von Reisepässen kann überdies heute
niemand
ernsthaft ausschließen, dass die Daten durch Sensoren
unbemerkt
gelesen, kopiert oder verändert sowie missbräuchlich
verwendet
werden. Das ist auch Teil des Ergebnisses einer kürzlich
vorgelegten
Studie des „Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik",
immerhin eine nachgeordnete Behörde des
deutschen
Bundesinnenministeriums.
Auch die damit verbundenen finanziellen Belastungen für
den Bund, die
einzelnen
Passbehörden und die Passwerberinnen sind nicht geklärt. Zu
befürchten
ist, dass die Passbehörden und die PasswerberInnen die
dadurch
entstehenden Systemkosten und Mehrkosten zu tragen haben.
In der Parlamentarischen Anfrage vom 18.06.2003 betreffend
„Bürgerfreundliche
Verwaltung contra Zentralisierungstendenzen des
Bundes"
wurde u.a. auch die Einführung der sog. Hochsicherheitspässe
angesprochen und einige Problemstellungen aufgezeigt. Sie war damals
u.a.
wie folgt begründet:
„Reisepässe - Vollziehung des Passgesetzes
Ähnliches ist durch die Einführung des
Hochsicherheitspasses etwa ab
2005 oder 2006 zu befürchten. Bekanntlich stellt das zu Jahresbeginn
2003 bei der Stadt in Betrieb genommene Passamt neue Reisepässe
innerhalb von 15 Minuten aus. Die „Pass-Rohlinge" stammen von der
Staatsdruckerei. Gleichzeitig mit der von der EU bis 2006 terminisierten
Einführung des „Hochsicherheitspasses" will der Bund die Herstellung
der
Reisedokumente bei der Staatsdruckerei zentralisieren. Das wird für die
Kundinnen und Kunden des Salzburger Passamtes bedeuten
-
Kein one-stop Verfahren
-
Lange Wartezeiten
-
Druckmonopol bei einem zentralen Konsortium privater bzw.
privatisierter Unternehmer
-
Die Städte und Gemeinden müssen einen Vertrag zwischen
Innenministerium und der Staatsdruckerei erfüllen, den sie
nicht kennen und auf den sie keinerlei Einfluss haben.
-
Zahlen müssen die Städte und Gemeinden, leiden müssen die
BürgerInnen
Der Bund begründet die Einführung des neuen Passes in
erster Linie mit
Sicherheits- bzw. mit technischen Argumenten. Tatsächlich wurden aber
bei der Privatisierung der Staatsdruckerei Überkapazitäten geschaffen,
die
jetzt auf Kosten der Städte und Gemeinden offensichtlich gefüllt werden
müssen. Auch unter Beachtung der erhöhten Sicherheitsstandards müsste
auch künftig eine dezentrale Pass-Herstellung möglich sein."
Beantwortet werden konnten diese Fragen damals noch nicht.
Die Budgetanfrage von Abg. Mag. Johann Maier nach den Mehrkosten
wurde von Ihnen am 21. März 2005 wie folgt beantwortet:
„Es sind mit Mehrkosten für das Passbuch, die Integration des Chips und
die Einbringung der Daten des Antragstellers in das Passbuch sowie auf
den Chip zu rechnen.
Diese Kosten wirken sich auf den von den Passbehörden zu entrichtenden
Preis des Passes aus."
Zur Zeit nimmt international die Kritik an der kurzfristig
beabsichtigen
Einführung
dieser sogenannten Hochsicherheitspässen mit biometrischen
Merkmalen
zu. Neben der generellen Sinnhaftigkeit von derartigen
Hochsicherheitspässen
wurden in den letzten Wochen und Monaten u.a.
allfällige Risken, RFID-Chip, Fälschungssicherheit, Datenintegrität,
Datenverknüpfung,
Gültigkeitsdauer, Kosten und Wartefristen für
Passausstellung
diskutiert. Die Erfassung und Verwendung biometrischer
Daten
muss in Österreich überdies auch im Zusammenhang mit dem
„Erkennungsdienst Neu" des BMI gesehen werden
(Erkennungsdienstliche
Datenbank
sowie Digitale Lichtdatenbank).
Der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter
Schaar, hat daher
mehr Zurückhaltung bei der Speicherung von Daten gefordert. Angesichts
rasanter
technologischer Entwicklungen und zunehmender Regeln zum
Schutz
der inneren Sicherheit äußerte Schaar am 19.04.2005 den
Wunsch,
„dass der Datenschutz ernster genommen wird". Er forderte ein
Moratorium,
die Einführung von Hochsicherheitspässen soll in Deutschland
um
ein Jahr verschoben werden. So könnte die Zeit genützt werden, an
der Ausreifung der Technik zu arbeiten, die oft nicht so zuverlässig
funktioniere wie angenommen, so Schaar. Es müsse zu einer
transparenten Abwägung von Kosten und Nutzen biometrischer Systeme
kommen.
Besonders kritisch wird von Konsumenten- und
Datenschützerlnnen der
Einsatz
von RFID-Chip's gesehen. Laut der zitierten EU-Verordnung sollen
die
europäischen Reisepässe und Dokumente als Speichermedium einen
RFID-Chip
enthalten. RFID-Systeme bergen aber derzeit noch eine
Vielzahl ungelöster Risiken (Verfälschen der Daten, Abhören der
Funksignale, Störung des Datenaustausches etc.). Dies ergibt sich auch
aus
der inneramerikanischen Diskussion. Bürgerrechtsgruppen, High-
Tech-Firmen
und die Reisebranche haben Bedenken gegen Teile dieser
Technologie,
vor allem gegen RFID. Die Funktechnik gilt als unsicher.
Dieser Chip ermöglicht ein berührungsloses Lesen der
Reisepassinformation und möglicherweise damit auch eine
flächendeckende Überwachung von PassnutzerInnen. Wer über
entsprechende
Lesegeräte verfügt kann damit einerseits öffentliche wie
private
Räume überwachen, andererseits aber auch die Menschen selbst.
Die
informationelle Selbstbestimmung ist damit am Ende.
Vorerst kam zur Einführung von Hochsicherheitspässen viel
Druck auch
von
den USA (Patriot act):
Seit 26.Juni 2005 gelten neue Einreisebestimmungen in den USA,
grundsätzlich wird nun ein maschinenlesbarer Pass benötigt.
Nach der ursprünglichen US-Vorgabe hätten nach dem 26.Oktober 2005
ohne Visum nur die Person in die USA reisen dürfen, die über einen
maschinenlesbaren Pass mit einem biometrischen Kennzeichen verfügen.
Der von der EU angestrebten Fristverlängerung bis Ende August 2006
wurde nun durch die amerikanische Administration zugestimmt.
Nur wer einen so genannten Hochsicherheitspass besitzt, darf nach dem
31.Oktober 2006 ohne Visum in die USA einreisen. Verlangt wird dafür ein
maschinenlesbarer Pass mit biometrischen Daten (Visa-Waiver-
Programm).
Mit Stichtag 1.September 2006 sollen Pässe mit einem biometrischen
Kennzeichen in allen Mitgliedsstaaten der EU eingeführt werden. Eine
frühere Einführung obliegt den Mitgliedsstaaten. Die USA selbst planen die
Einführung von Pässen mit nur einem biometrischen Merkmal
(Gesichtsfeld) nicht vor 2007!
Mit entscheidend ist, ob diese so genannten
Hochsicherheitspässe auch
fälschungssicher
sind. Bei den aktuellen Pässen dürfte dies europaweit
nicht
der Fall sein. Daher werden in Österreich durch das BMI auch so
genannte
„Dokumentenberater" in anderen Staaten eingesetzt.
„Schlepperorganisationen versuchen vermehrt, Personen mit
ge- oder
verfälschte Reisedokumenten per Flugzeug illegal in den Schengen-Raum
zu schleusen. Deshalb sind seit November 2003 speziell geschulte
Exekutivbeamtinnen und -beamte als Dokumentenberater im Ausland im
Einsatz.
Sie informieren das Personal von Fluglinien, Bedienstete
von
Einwanderungsbehörden und mit der Visa-Ausstellung befasste Personen
österreichischer Vertretungsbehörden über Trends und Entwicklungen bei
Dokumentfälschungsdelikten und helfen bei der Erkennung gefälschter
Reisedokumente. Die neuen Dokumentenberater sollen ab Herbst 2005 in
Moskau, Skopje, Sarajewo und New Delhi eingesetzt
werden." (BMI -
Aktuell
20.05.2005)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin
für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Sie bereit, einem Moratorium - d.h. einem Aufschub
der
Einführung
der sogenannten Hochsicherheitspässe in Österreich
bis
zumindest 2006 - zuzustimmen? Wenn nein, warum nicht?
2.
Ab welchem Zeitpunkt soll es aus Sicht Ihres Ressorts
diese sog.
Hochsicherheitspässe
mit beiden biometrischen Merkmalen in
Österreich
geben?
3.
Hält das Innenministerium an dem Ziel fest, im Jahr 2005
(Oktober?)
die neuen sog. Hochsicherheitspässe mit dem RFID-
Chip
auf dem das digitale Passbild gespeichert ist, einzuführen?
Wenn
ja, mit welcher Begründung?
4.
Sind in Österreich Großversuche (bzw. zumindest ein
Probelauf
wie
bei der e-card) zur Zuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit
biometrischer
Systeme vor der Einführung von biometrischen
Hochsicherheitspässen
geplant? Wenn nein, warum nicht?
5.
Halten Sie die derzeit in Anwendung befindlichen
biometrische
(Kontroll)Verfahren
zu Hundertprozent einsatzbereit?
6.
Ist es richtig, dass mit Beginn des Jahres 2008 EU-weit
auch die
Speicherung von Fingerabdrücken in den sogenannten
Hochsicherheitspässen
auf einem RFID-Chip erfolgen soll?
Wie viele und welche Fingerabdrücke sollen dabei
abgenommen
werden?
7.
Welche Stellungnahmen wurden von Österreich zur
Einführung
von
sogenannten Hochsicherheitspässen auf europäischer Ebene
(z.B.
EU-Ministerrat) hinsichtlich der Technik, Datenschutz,
rechtliche
Fragen etc. abgegeben?
8.
Die USA werden voraussichtlich auf die Speicherung von
Fingerabdrücken
in Pässen verzichten. Mit welcher konkreten
Begründung
wurde in der EU die digitale Speicherung von
Fingerabdrücken
verlangt?
9.
Welche konkrete Schlüsseltechnik wurde auf EU-Ebene für
Hochsicherheitspässe
festgelegt (technische Spezifikationen)?
Was
bedeutet dies beispielsweise für die Herstellung von den
sogenannten
Hochsicherheitspässen in Österreich?
10.
Welche technischen Spezifikationen wurden für das
digitale
Passbild
festgelegt?
11.
Welche technischen Spezifikationen wurden für die
Fingerabdrücke festgelegt?
12.
Falls noch keine technischen Spezifikationen festgelegt
wurden: Wann wird voraussichtlich eine Entscheidung darüber
getroffen
werden?
13.
Welche konkrete Sicherheits- oder Schlüsseltechnik kommt
in
den österreichischen Hochsicherheitspässen zur Anwendung,
damit
die digitalen Passdaten weder gelesen noch manipuliert
werden
können?
14.
Wie wird die (technische) Kompatibilität der
Infrastruktur
zwischen
den EU-Mitgliedstaaten gesichert?
15.
Was wird nach allgemeiner Schätzung innerhalb der EU d.h.
bei
allen Mitgliedsstaaten die Einführung dieser sogenannten
Hochsicherheitspässe
(z.B. technische Infrastruktur) kosten?
16.
Bis zum heutigen Tage gibt es von Seiten des
Innenministeriums
auch keinerlei konkreten Aussagen
hinsichtlich
der Kosten von Pässen mit biometrischen
Merkmalen:
Mit welchen geschätzten Mehrkosten haben bei der
Einführung
dieser sog. Hochsicherheitspässe aus Sicht des BMI
die
einzelnen Passbehörden in den Bundesländern zu rechnen
(ersuche
am Darstellung der Kostenhöhe)?
17.
Werden diese vom Bund übernommen? Wenn nein, warum
nicht?
18.
Welche zusätzliche technische Ausstattung
(Infrastrukturgeräte)
ist für die einzelnen Passbehörden
notwendig,
um Anträge auf Ausstellung von sog.
Hochsicherheitspässen
entgegennehmen und bearbeiten zu
können?
19.
Welche Software ist zur Ersterfassung und Verarbeitung
biometrischer
Daten in den zuständigen Passämtern notwendig?
Wie hoch werden die Lizenzgebühren sein?
20.
Wie hoch werden die dadurch entstehenden jährlichen
(laufenden)
Betriebskosten für die einzelnen Passbehörden durch
das BMI geschätzt?
21.
In welchen Ländern werden die in Österreich zur Verwendung
gelangenden
Passbücher, RFID-Chips, Betriebssysteme,
Lesegeräte,
Kontrollgeräte etc. sowie Software produziert
(Aufschlüsselung
auf EU-Mitgliedsländer)? Welche Unternehmen
stellen
diese Produkte her (ersuche um namentliche
Bekanntgabe
der Unternehmen)?
22.
Erfolgten in Österreich bereits die notwendigen
Ausschreibungen
(für Infrastruktur, Geräte, Software sowie
sonstige
Leistungen) durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft
(BBG)?
Wenn nein, wann soll diese erfolgen?
23.
Schreibt die BBG aus? Wenn nein, wer schreibt dann diese
Bestellungen
bzw. Leistungen aus?
24.
Wenn ja, wann erfolgte die Ausschreibung? Wie erfolgte
diese
Ausschreibung?
Wie lautet die Ausschreibung im Wortlaut?
Welche
Geräte und Leistungen wurden konkret ausgeschrieben?
Welche
Vergabekriterien werden angewendet?
25.
Wie ist der Stand des/der Vergabeverfahren(s)? Wann
wird/werden
diese abgeschlossen sein und die Vergabe
durchgeführt?
26.
Mit welchen zusätzlichen Kosten für den Bund ist mit der
Einführung
der sog. Hochsicherheitspässe aus Sicht des BMI zu
rechnen
(z.B. Technische Infrastruktur im BMI bzw. an den
Grenzkontrollstellen
sowie Software)?
27.
Wo sind die Mehrkosten für diese sog. Hochsicherheitspässe
im
Budget 2006 ausgewiesen (Ersuche um Bekanntgabe der
Budgetpositionen)?
28.
Wie erfolgt zur Zeit die Aufteilung der Passgebühren
zwischen
Bund
und den Bundesländern? Wie soll die Aufteilung der
Passgebühren
mit Einführung der sogenannten
Hochsicherheitspässe
geändert werden?
29.
Was kostet derzeit ein Passbuch?
30.
Was wird mit Einführung dieser so genannten
Hochsicherheitspässe
ein Passbuch kosten?
31.
Was kostet ein dafür notwendige Chip (Einkaufskosten mit
Mehrwertsteuer)?
32.
Mit welchen Mehrkosten haben nach dem derzeitigen
Informationsstand
bei Einführung der so genannten
Hochsicherheitspässe
die Passwerberinnen zu rechnen? Was wird
voraussichtlich
ein sog. Hochsicherheitspass die einzelnen
PasswerberInnen kosten?
33.
Wird es für Familien mit Minderjährigen (d.h. Kindern) so
wie
in
anderen EU-Mitgliedsstaaten reduzierte - familienfreundliche -
Passgebühren
geben? Wenn nein, warum nicht?
34.
Welche Kosten erwarten Sie für die Bereitstellung der
notwendigen
technischen Infrastruktur für die Kontrolle von
Pässen
mit biometrischen Merkmalen an Grenzkontrollstellen
oder
Flughäfen?
35.
Ist es richtig, dass die digitalen Passbilder für die
sogenannten
Hochsicherheitspässe
vom Photographen über das Internet
online
an die befasste Passamtbehörde übermittelt werden
sollen?
36.
Wenn ja, wie wird bei dieser Übermittlung die
Datensicherheit
(Datenintegrität)
gewährleistet?
37.
Ist es richtig, dass die MitarbeiterInnen der einzelnen
Passämter
mit Einführung der sog. Hochsicherheitspässe (2.
Phase)
die Fingerabdrücke abnehmen werden?
Wenn nicht, wer dann?
38.
Ist es richtig, dass die so genannten
Hochsicherheitspässe
zentral
in der ÖSD produziert werden? Warum ist eine dezentrale
Herstellung bei den einzelnen Passbehörden (z.B. Stadt
Salzburg)
nicht mehr möglich?
39.
Ist es richtig, dass die so genannten
Hochsicherheitspässe in
Zukunft
von der ÖSD mit der Post den PasswerberInnen
zugestellt
werden?
Wenn ja, wie wird damit - ohne Identitätskontrolle - die
Zustellung
an den tatsächlichen Antragsteller sichergestellt?
40.
Wie lange wird die Ausstellung von den sogenannten
Hochsicherheitspässen
dauern? Ist es richtig, dass die Wartefrist
für
PasswerberInnen mindestens 5 Tage beträgt?
41.
Wenn ja, wird es für Notfälle eine Express-Austeilung und
Express-Zustellung
geben? Wenn nein, warum nicht?
42.
Wie erklären Sie den österreichischen StaatsbürgerInnen
die
damit
verbundenen Verzögerungen bei der Ausstellung bzw.
Zustellung
eines Passes?
43.
Ist es richtig, dass in den sogenannten
Hochsicherheitspässen
ein
kontaktloser RFID-Chip (Funk-Chip) eingesetzt wird?
44.
Ist es richtig, dass ein digitales Gesichtsbild (und
später auch
Fingerabdrücke)
als biometrische Kennzeichen auf einem RFID-
Chip
(Funkchip) gespeichert werden sollen? Wenn nicht, wo
dann?
45.
Ist es richtig, dass der Chip so gebaut sein muss, dass
ein
drittes
biometrisches Merkmal (z.B. Iris) gespeichert werden
kann?
46.
Wie ist die langfristige Haltbarkeit (Lebensdauer) des
Datenchips
(bei einer Gültigkeitsdauer der Pässe von derzeit 10
Jahren)
zu bewerten?
47.
Wie begründen Sie die Ver- bzw. Anwendung von
biometrischen
Merkmalen (Daten) in den sog.
Hochsicherheitspässen?
Worin besteht der zusätzliche Sicherheitsnutzen von
biometrischen
Merkmalen bei der Einreise bzw.
Personenkontrolle?
48. Besteht durch die Möglichkeit des kontaktlosen
Auslesens
tatsächlich ein Sicherheitsgewinn
oder sind hiermit nicht
tatsächliche neue Risiken des
unbefugten Aus- bzw. Mitlesens zu
befürchten? Wie verhalten sich diese Risiken zum Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung?
49.
Aus welchen Gründen wurde gerade diese Form der
Datenübertragung
gewählt?
50.
Wie wird bei dem nun verwendeten biometrischen
Erkennungsverfahren
die Datensicherheit garantiert?
51.
Wie soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte
Stellen
und zwar mit Zustimmung des Inhabers des Passes auf die
Daten
zugreifen können, wenn es doch nur eine Frage der Zeit
ist,
wann der entsprechende Code „gehackt" werden kann?
52.
Welche Gutachten und Beweise liegen Ihnen vor, dass der
„Chip"
tatsächlich erst mit dem Einlesen der maschinenlesbaren
Teile
aktiviert wird?
53.
Sehen Sie den Chip als Sicherheitsmerkmal?
Wenn
ja, ist dieser fälschungssicher?
54.
Welche sonstigen Sicherheitsmerkmale sollen diese
sogenannten Hochsicherheitspässe in Österreich enthalten?
55.
Ist es richtig, dass die bisher im Pass aufgedruckten
Informationen, wie beispielsweise Name, Geburtsdaten,
Gültigkeitsdauer
und Passnummer zusätzlich auch im Chip
gespeichert sind?
56.
Wenn ja, sind diese verschlüsselt gespeichert?
57. Die neuen sogenannten Hochsicherheitspässe sollen
angeblich
fälschungssicherer sein, was vor
einigen Jahren auch von den
Euroscheinen behauptet wurde. Nun wissen wir, dass dies nie
stimme:
Welche Garantie können Sie abgeben, dass diese sogenannten
Hochsicherheitspässe
mit Verwendung der beiden biometrischen
Kennzeichen
tatsächlich fälschungssicher sind und damit ihrem
auch
Namen gerecht werden?
58.
Welche technische Sicherheitsinfrastruktur ist
vorgesehen?
Wie
bewertet das Innenministerium den hierzu notwendigen
Forschungsbedarf,
um etwa kryptographische
Sicherheitsmethoden
auf Basis kostengünstiger passiver RFID-
Chips
zu implementieren?
59.
Wie groß ist die Speicherkapazität des vorgesehenen RFID-
Chip? Was passiert bei einer fehlerhaften Datenübertragung oder
Zurückweisung?
60.
Wer haftet für den entstandenen Schaden (z.B. Urlaub) bei
einer Zurückweisung an einer Grenzkontrollstelle, die auf einen
technischen
Mangel (z.B. Lesegerät) zurückgeführt ist? Sollen in
derartigen
Fällen Schadenersatzansprüche gestellt werden
können?
Wenn nein, warum nicht?
61.
Wie und wodurch wird der in den sogenannten
Hochsicherheitspässen
verwendete Chip vor unberechtigtem
Auslesen ohne Zustimmung und Wissen geschützt (Skimming)?
62.
Selbst wenn nach derzeitigem Stand der Technik ein
unberechtigtes
Mit- bzw. Auslesen nicht möglich sein sollte: Wie
ist
die langfristige informationstechnische Sicherheit der hierzu
eingesetzten
Verschlüsselungsverfahren zu bewerten?
63.
Können Sie ausschließen, dass die Kommunikation zwischen
dem
RFID-Chip und dem Lesegerät (z.B. am Flughafen) durch
Dritte
abgehört werden kann?
64.
Können Sie ausschließen, dass mit RFID-Chip's in
sogenannten Hochsicherheitspässen Bewegungsprofile
von
Passinhabern
durch Dritte erstellt werden?
65.
Wie sicher sind RFID-Chips gegenüber externer Störquellen?
Wie
wird technisch sichergestellt, dass Störsender (z.B. an
Grenzkontrollstellen) das Auslesen der im Chip enthaltenden
Daten verhindern?
66.
Werden in Zukunft zur Passkontrolle (Personenkontrolle)
für
die
Fremden und/oder Österreicherinnen durch die Fremden-
oder
Sicherheitsbehörden auch mobile Lesegeräte eingesetzt?
67.
Wie soll die Kontrolle am Flughafen oder sonstigen
Grenzkontrollstellen bei der Einreise in ein EU-Land erfolgen?
Kommt
es zu einem 1:1 Abgleich (Vergleich der Eingangsdaten
mit
den für die Person gespeicherten Referenzdaten)?
68.
Oder ist es richtig, dass bei der Einreise an den
Grenzkontrollstellen (oder Flughafen) die im Pass (Chip)
gespeicherten
biometrischen Daten mit denen der einreisenden
Person
verglichen werden? Wird also nur die Übereinstimmung
(Identität)
von Pass und Inhaber elektronisch überprüft?
69.
Wenn nein, wie erfolgt dann die Kontrolle?
70.
Ist es dann richtig, dass für eine Person mit falschen
Personendaten
aber mit richtigen biometrischen Merkmalen, die
im RFID-Chip gespeichert sind, die Passkontrolle ohne
Beanstandung verläuft?
71.
Wenn ja, bringt dann die Verwendung von biometrischen
Daten
und dieses Verfahren mehr an Sicherheit und Schutz vor
Terrorismus?
72.
Wie wird in Österreich bzw. in allen EU-Mitgliedsländern
sichergestellt,
dass die sogenannten Hochsicherheitspässe mit
biometrischen
Merkmalen (z.B. Gesichtsbild und/oder
Fingerabdrücke)
nicht mit falschen Personendaten versehen
werden?
73.
Wie wird in Österreich bzw. in allen EU-Mitgliedsländern
sichergestellt,
dass die sogenannten Hochsicherheitspässe mit
richtigen
Personendaten nicht mit falschen Personendaten
versehen
werden?
74.
Wie können nach Einführung dieser sogenannten
Hochsicherheitspässe
(mit den beiden biometrischen Merkmalen)
Verbrecher
oder Terroristen an der Einreise nach Europa oder
Österreich gehindert werden?
75.
Erfolgt die Fingerabdruckidentifizierung bei diesen
Kontrollen
(Einreise)
zentral beim Bundeskriminalamt (AFIS)? Wenn ja,
aufgrund
welcher Rechtsgrundlage?
76.
Ist auf dem RFID-Chip eine Verschlüsselung der erfassten
biometrischen
Daten möglich?
77.
Wann und unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine
Aktivierung des RFID-Chips?
Wie und unter welchen Voraussetzungen erfolgt die
Deaktivierung?
78.
Ist es richtig, dass der Chip nicht lesbar d.h. inaktiv
ist,
solange
die maschinenlesbare Zeile (MRZ) nicht benutzt wird?
79.
Ist es richtig, dass der Chip erst durch Auflegen auf ein
Lesegerät
(10 cm über das Lesegerät) durch das Einlesen der
MRZ
aktiviert und lesbar wird, da die MRZ einen Schlüssel
enthält,
der erst den Zugriff ermöglicht wird und erst dann Daten
übermittelt
werden?
80.
Stellt die MRZ eine Erhöhung der Fälschungssicherheit dar,
nachdem
das Dokument 9303 (das die Gestaltung des Passes,
den
Aufbau der MRZ und deren Lesbarkeit regelt) allgemein
zugänglich
ist und sich die Inhalte der MRZ über das Internet
abrufen
lassen?
81.
Ist es richtig, dass es bei der maschinenlesbaren Zeile
(MRZ)
um
eine Beschleunigung der Grenzkontrolle bzw. der
Personenabfertigung
(Einreise) geht und nicht um mehr
Fälschungssicherheit?
82.
Können Sie ausschließen, dass durch diese sogenannten
Hochsicherheitspässe
sowie mit den damit verbundenen
zentralen
Speichermöglichkeiten und Verknüpfungsmöglichkeiten
von
biometrischen Daten „Gläserne Bürger" geschaffen werden
können?
83.
Werden die an den österreichischen Grenzkontrollstellen
und
Flughäfen
gelesenen Daten gespeichert? Wenn ja, aufgrund
welcher
Rechtsgrundlage?
84.
Werden die an österreichischen Grenzkontrollstellen und
Flughäfen
gelesenen Daten (biometrische Merkmale) mit den in
zentralen
Datenbanken gespeicherten Daten des BMI u.a.
(Erkennungsdienstliche
Datenbank oder digitale Lichtdatenbank)
dabei verglichen? Wenn ja, mit welchen zentralen Datenbanken
oder
Referenzdatenbanken?
85.
Wenn nein, wird durch das BMI die Auffassung geteilt, dass
aus
verfassungsrechtlichen Gründen die biometrischen Daten in
der Verfügungsgewalt der Passinhaberinnen verbleiben müssen
und
daher ausschließlich auf dem Reisepass, nicht aber in
zentralen
Datenbanken gespeichert werden oder mit
Referenzdatenbanken
abgeglichen werden dürfen?
86.
Können Sie daher einen Abgleich dieser biometrischen
Passdaten
mit zentralen Dateien ausschließen? Wenn nein,
warum
nicht?
87.
Welche staatlichen Stellen (Behörden) sollen Zugriff auf
die für
die Hochsicherheitspässe erfassten biometrischen Daten
(Lichtbildatei
oder Fingerabdruckdatei) bekommen?
88.
Soll es mit der Einführung des zweiten biometrischen
Merkmales
(Fingerabdrücke) eine eigene zentrale
Fingerabdruckdatei
geben oder werden diese Abdrücke auch im
AFIS
gespeichert?
89.
Wenn ja, wer hat darauf eine Zugriffsmöglichkeit?
90.
Ist es geplant, anderen Mitgliedsstaaten der EU oder
überhaupt
anderen Staaten einen Zugriff auf die für die
Hochsicherheitspässe
erfassten digitale Gesichtsbilddatei und
Fingerabdruckdatei
zu gewähren?
91.
Wenn ja, aus welchen Gründen und aufgrund welcher
Rechtsgrundlage?
92.
Werden Sie weiterhin auf europäischer Ebene mit Nachdruck
gegen die Einführung einer zentralen europäischen
Passdatenbank - die nun auch biometrische Kennzeichen enthält
-
eintreten?
93.
Welche EU-Mitgliedsländer treten zur Zeit für die
Einführung
einer zentralen europäischen Passdatenbank ein?
94.
Welchen konkreten Beitrag können diese geplanten
Hochsicherheitspässe
mit diesen beiden biometrischen
Merkmalen zur Bekämpfung der Kriminalität insbesondere des
Terrorismus
in Österreich, in der EU bzw. weltweit leisten?
95.
Worin liegt der entscheidende - zusätzliche -
Sicherheitsgewinn
durch die Einführung biometrischer Merkmale
durch die Verwendung sogenannter Hochsicherheitspässe?
96.
Wie sieht die „Kosten - Nutzenrechnung" für die
Aufnahme
und Verwendung dieser beiden biometrischer Daten in den
sogenannten
Hochsicherheitspässen in Österreich aus?
97.
Wie wird das Sicherheitsniveau von Reisepässen, die zur
Zeit
in
anderen Mitgliedsstaaten der EU gelten und ausgestellt
werden,
durch das BMI beurteilt? Mit welchen Ländern gab es in
den
letzten 5 Jahren die größten Probleme?
98.
Wie wird das Sicherheitsniveau von Reisepässen, die zur
Zeit
in
Drittstaaten gelten und ausgestellt werden, durch das BMI
beurteilt?
Mit welchen Ländern gab es in den letzten 5 Jahren die
größten Probleme?
99.
Welche
Pässe aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und
Drittstaaten lassen sich besonders leicht
fälschen?
100.
Wie viele konkrete ernstzunehmende Fälle von (Ver-
Fälschungen
österreichischer Pässe (inkl. der gefälschten Pässe)
sind
der Bundesregierung seit 2000 im In- oder Ausland bekannt
geworden
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
101. Wie oft
wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und
2004
in Österreich bei fremdenbehördlichen oder
sicherheitsbehördlichen
Kontrollen Menschen mit einem
gefälschten oder verfälschten nichtösterreichischen Pass(z.B.
Griechischer
Pass) aufgegriffen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Passherkunft)?
102. Wie viele Verbrechen nach dem StGB wurden unter
Verwendung eines verfälschten oder
gefälschten Passes 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 begangen? Welche Delikte betraf
dies (Aufschlüsselung der Anzahl auf
Delikte und Jahre)?
103. Wie viele Verstöße nach dem Passgesetz gab es 2000, 2001,
2002, 2003 und 2004 in Österreich (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
Um welche Verstöße handelte es sich
dabei (Aufschlüsselung der
Verstöße auf Jahre)?
104.
In wie weit hat die Arbeit der österreichischen
Dokumentberater
zu deutlichen Erfolgen im Kampf (insb. gegen
illegale
Migration) auf dem Luftweg geführt?
105.
Wann werden Sie dem Parlament eine Novelle des
Passgesetzes
vorlegen?
Was soll konkret Inhalt dieser Novelle sein?