3366/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Gratisflüge nach Moskau

 

 

Die Oberösterreichischen Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 2. August 2005 über Flüge von vier Segelkunstfliegern samt Geräten des Österreichischen Aero-Clubs Wien nach Moskau, für die vom Bundesheer eine Hercules-Transportmaschine zur Verfügung gestellt worden sei. Die vier Segelkunstflieger sollen vom 20. bis 30.7.2005 am 11. „World Glider Aerobatic Championship“ am Drakino Airfield in Serpukhov/Russland teilgenommen haben. Entgegen den üblichen Gepflogenheiten, eine Flugstunde mit 7.000 Euro zu veranschlagen, habe der genannte Verein nur die Start- und Landegebühren am Flughafen Moskau in Höhe von 1.000 Euro begleichen müssen. Für die als „Ausbildungsflug“ deklarierte Reise wurden jedoch vom Bundesheer keine Kosten verrechnet.

          Im Artikel wird außerdem ein Sprecher des Kommandos Luftstreitkräfte zitiert, wonach „grundsätzlich das Ministerium für Unterstützungsleistungen außerhalb des Heeres“ zuständig sei. Das BMLV soll laut OÖN die Genehmigung für die Gratisflüge per Weisung erteilt haben.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Trifft es zu, dass vom Kommando Luftstreitkräfte die Flüge von vier österreichischen Segelkunstfliegern nach Moskau und retour mit einer Hercules-Transportmaschine des Bundesheeres genehmigt wurden?
  2. Bei Bejahung von Frage 1: Welche Kosten sind dem Bundesheer dadurch entstanden?
  3. Wurden die entstandenen Kosten den vier Segelkunstfliegern bzw. dem Österreichischen Aero-Club Wien in Rechnung gestellt?
  4. Bei Verneinung von Frage 3: Warum nicht?
  5. Waren diese Flüge als „Ausbildungsflüge“ deklariert?
  6. Bei Bejahung von Frage 5: Was war das Ausbildungsziel dieser Flüge?
  7. Gab es Bedenken des Kommandos Luftstreitkräfte über die kostenlose Durchführung von Hin- und Rückflug der Segelkunstflieger, wie die OÖN berichteten?
  8. Bei Bejahung von Frage 7: Welchen Inhalt hatten die Bedenken des Kommandos Luftstreitkräfte?
  9. Gab es eine Weisung des BMLV, wonach der kostenlose Hin- und Rückflug der Segelkunstflieger zu genehmigen sei?
  10. Bei Bejahung von Frage 9: Warum und von wem wurde eine solche Weisung erteilt?
  11. Welche Unterstützungsleistungen (im Rahmen der Ausbildung oder andere) gibt es?
  12. Gibt es einen Erlass, wie diese Unterstützungsleistungen verrechnet werden?
  13. Bei Bejahung von Frage 12: Wie lautet dieser?
  14. Welche Beträge werden normalerweise bei der Inanspruchnahme von Hercules-Transportmaschinen für Unterstützungsleistungen außerhalb des Bundesheeres verrechnet?
  15. Gibt einen Erlass, der die Inanspruchnahme von Gerätschaften des Bundesheeres für heeresfremde Personen oder Institutionen regelt?
  16. Bei Bejahung von Frage 14: Wie lautet dieser?
  17. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob für Unterstützungsleistungen außerhalb des Bundesheeres Kosten verrechnet werden?
  18. Wurden bereits bei anderen Anlässen für Unterstützungsleistungen außerhalb des Bundesheeres kostenlose Flüge mit Hercules-Transportmaschinen genehmigt?
  19. In welchem Verhältnis steht der Österreichische Aero-Club Wien zum Bundesheer?
  20. Wurden dem Österreichischen Aero-Club Wien bereits bei anderen Anlässen Sonderkonditionen für die Inanspruchnahme von Gerätschaften des Österreichischen Bundesheeres gewährt?
  21. Bei Bejahung von Frage 20: Warum?