Eingelangt am 11.08.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Landesverteidigung
betreffend Gratisflüge
nach Moskau
Die Oberösterreichischen Nachrichten
berichten in ihrer Ausgabe vom 2. August 2005 über Flüge von vier
Segelkunstfliegern samt Geräten des Österreichischen Aero-Clubs Wien nach
Moskau, für die vom Bundesheer eine Hercules-Transportmaschine zur Verfügung
gestellt worden sei. Die vier Segelkunstflieger sollen vom 20. bis 30.7.2005 am
11. „World Glider Aerobatic Championship“ am Drakino Airfield in
Serpukhov/Russland teilgenommen haben. Entgegen den üblichen Gepflogenheiten,
eine Flugstunde mit 7.000 Euro zu veranschlagen, habe der genannte Verein nur
die Start- und Landegebühren am Flughafen Moskau in Höhe von 1.000 Euro
begleichen müssen. Für die als „Ausbildungsflug“ deklarierte Reise wurden
jedoch vom Bundesheer keine Kosten verrechnet.
Im
Artikel wird außerdem ein Sprecher des Kommandos Luftstreitkräfte zitiert,
wonach „grundsätzlich das Ministerium für Unterstützungsleistungen außerhalb
des Heeres“ zuständig sei. Das BMLV soll laut OÖN die Genehmigung für die
Gratisflüge per Weisung erteilt haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Trifft es zu, dass vom Kommando Luftstreitkräfte die Flüge von
vier österreichischen Segelkunstfliegern nach Moskau und retour mit einer
Hercules-Transportmaschine des Bundesheeres genehmigt wurden?
- Bei Bejahung von Frage 1: Welche Kosten sind dem Bundesheer
dadurch entstanden?
- Wurden die entstandenen Kosten den vier Segelkunstfliegern bzw.
dem Österreichischen Aero-Club Wien in Rechnung gestellt?
- Bei Verneinung von Frage 3: Warum nicht?
- Waren diese Flüge als „Ausbildungsflüge“ deklariert?
- Bei Bejahung von Frage 5: Was war das Ausbildungsziel dieser
Flüge?
- Gab es Bedenken des Kommandos Luftstreitkräfte über die
kostenlose Durchführung von Hin- und Rückflug der Segelkunstflieger, wie
die OÖN berichteten?
- Bei Bejahung von Frage 7: Welchen Inhalt hatten die Bedenken
des Kommandos Luftstreitkräfte?
- Gab es eine Weisung des BMLV, wonach der kostenlose Hin- und
Rückflug der Segelkunstflieger zu genehmigen sei?
- Bei Bejahung von Frage 9: Warum und von wem wurde eine solche
Weisung erteilt?
- Welche Unterstützungsleistungen (im Rahmen der Ausbildung oder
andere) gibt es?
- Gibt es einen Erlass, wie diese Unterstützungsleistungen
verrechnet werden?
- Bei Bejahung von Frage 12: Wie lautet dieser?
- Welche Beträge werden normalerweise bei der Inanspruchnahme von
Hercules-Transportmaschinen für Unterstützungsleistungen außerhalb des
Bundesheeres verrechnet?
- Gibt einen Erlass, der die Inanspruchnahme von Gerätschaften
des Bundesheeres für heeresfremde Personen oder Institutionen regelt?
- Bei Bejahung von Frage 14: Wie lautet dieser?
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob für
Unterstützungsleistungen außerhalb des Bundesheeres Kosten verrechnet
werden?
- Wurden bereits bei anderen Anlässen für
Unterstützungsleistungen außerhalb des Bundesheeres kostenlose Flüge mit
Hercules-Transportmaschinen genehmigt?
- In welchem Verhältnis steht der Österreichische Aero-Club Wien
zum Bundesheer?
- Wurden dem Österreichischen Aero-Club Wien bereits bei anderen
Anlässen Sonderkonditionen für die Inanspruchnahme von Gerätschaften des
Österreichischen Bundesheeres gewährt?
- Bei Bejahung von Frage 20: Warum?