Eingelangt am 11.08.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Pilz, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Inneres
betreffend Trinkgelder
für BeamtInnen
Der Kurier berichtet in
seiner Ausgabe vom 30.7.2005, dass die vom Büro für interne Angelegenheiten
(BIA) erstatteten Anzeigen gegen 647 PolizistInnen wegen der Entgegennahme von
„Trinkgeldern“ für die Begleitung von überlangen oder –breiten
Schwertransportern von den zuständigen Staatsanwaltschaften zurückgelegt
wurden. In diesem Artikel heisst es weiter, dass laut BIA in Einzelfällen bis
zu 1.000 Euro pro Kopf und Monat zusammen kamen, wobei sich die „Trinkgelder“
mitunter auf die Schnelligkeit der begleitenden Transporte auswirkten. Der
Leiter der OStA Wien, Werner Pleischl, spricht jedoch insgesamt von weniger als
647 angezeigten PolizistInnen. Im Artikel heisst es außerdem, dass die Justiz
keine Kenntnis von Fällen erlangt habe, in denen PolizistInnen bis zu 1.000
Euro kassiert haben. Das BIA will laut Kurier alles ausreichend belegt und in
den Anzeigen auch geschildert haben, wie die „Trinkgelder“ sich in einer
bevorzugten Behandlung durch die PolizistInnen niedergeschlagen haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele PolizistInnen wurden tatsächlich
vom BIA bei den Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts verbotener
Geschenkannahme durch Beamte angezeigt, nachdem sie „Trinkgelder“ für die
Begleitung von Schwertransporten entgegengenommen hatten?
- Bei wie vielen Personen ging das BIA auf Grund seiner
Ermittlungen davon aus, dass diese für die Begleitung von
Schwertransporten höhere Geldbeträge als 70 Euro im Monat entgegen
genommen hätten bzw. sich versprechen ließen?
- In wie vielen Fällen ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen
davon aus, dass die Bezahlung von „Trinkgeldern“ eine „bevorzugte
Behandlung“ durch PolizistInnen zur Folge hatte?
- In wie vielen Fällen ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen
davon aus, dass die Bezahlung von „Trinkgeldern“ von PolizistInnen
gefordert worden war?
- Ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen im Zusammenhang mit
der Bezahlung von „Trinkgeldern“ an PolizistInnen für die Begleitung von
Schwertransporten davon aus, dass auch andere strafbare Handlungen durch
PolizistInnen begangen worden sein könnten?
- Bei Bejahung von Frage 5: Um welche Delikte handelt es sich
dabei und bei wie vielen Personen ging das BIA auf Grund seiner
Ermittlungen davon aus, dass sie diese Delikte verwirklicht hätten?
- Gibt es für die BeamtInnen des BMI Vorschriften über die
Annahme von Geschenken für pflichtgemäße Amtsgeschäfte?
- Bei Verneinung von Frage 7: Warum nicht?
- Bei Bejahung von Frage 7: Wie lauten diese?
- In wie vielen Fällen hat es eine disziplinarrechtliche Prüfung
gegeben?
- Wie wurden diese erledigt?