3367/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Trinkgelder für BeamtInnen

 

 

Der Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 30.7.2005, dass die vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) erstatteten Anzeigen gegen 647 PolizistInnen wegen der Entgegennahme von „Trinkgeldern“ für die Begleitung von überlangen oder –breiten Schwertransportern von den zuständigen Staatsanwaltschaften zurückgelegt wurden. In diesem Artikel heisst es weiter, dass laut BIA in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro pro Kopf und Monat zusammen kamen, wobei sich die „Trinkgelder“ mitunter auf die Schnelligkeit der begleitenden Transporte auswirkten. Der Leiter der OStA Wien, Werner Pleischl, spricht jedoch insgesamt von weniger als 647 angezeigten PolizistInnen. Im Artikel heisst es außerdem, dass die Justiz keine Kenntnis von Fällen erlangt habe, in denen PolizistInnen bis zu 1.000 Euro kassiert haben. Das BIA will laut Kurier alles ausreichend belegt und in den Anzeigen auch geschildert haben, wie die „Trinkgelder“ sich in einer bevorzugten Behandlung durch die PolizistInnen niedergeschlagen haben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele PolizistInnen wurden tatsächlich vom BIA bei den Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts verbotener Geschenkannahme durch Beamte angezeigt, nachdem sie „Trinkgelder“ für die Begleitung von Schwertransporten entgegengenommen hatten?
  2. Bei wie vielen Personen ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen davon aus, dass diese für die Begleitung von Schwertransporten höhere Geldbeträge als 70 Euro im Monat entgegen genommen hätten bzw. sich versprechen ließen?
  3. In wie vielen Fällen ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen davon aus, dass die Bezahlung von „Trinkgeldern“ eine „bevorzugte Behandlung“ durch PolizistInnen zur Folge hatte?
  4. In wie vielen Fällen ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen davon aus, dass die Bezahlung von „Trinkgeldern“ von PolizistInnen gefordert worden war?
  5. Ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von „Trinkgeldern“ an PolizistInnen für die Begleitung von Schwertransporten davon aus, dass auch andere strafbare Handlungen durch PolizistInnen begangen worden sein könnten?
  6. Bei Bejahung von Frage 5: Um welche Delikte handelt es sich dabei und bei wie vielen Personen ging das BIA auf Grund seiner Ermittlungen davon aus, dass sie diese Delikte verwirklicht hätten?
  7. Gibt es für die BeamtInnen des BMI Vorschriften über die Annahme von Geschenken für pflichtgemäße Amtsgeschäfte?
  8. Bei Verneinung von Frage 7: Warum nicht?
  9. Bei Bejahung von Frage 7: Wie lauten diese?
  10. In wie vielen Fällen hat es eine disziplinarrechtliche Prüfung gegeben?
  11. Wie wurden diese erledigt?