3368/J XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Trinkgelder für BeamtInnen

 

 

Der Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 30.7.2005, dass die vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) erstatteten Anzeigen gegen 647 PolizistInnen wegen der Entgegennahme von „Trinkgeldern“ für die Begleitung von überlangen oder –breiten Schwertransportern von den zuständigen Staatsanwaltschaften zurückgelegt wurden. In diesem Artikel heisst es weiter, dass laut BIA in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro pro Kopf und Monat zusammen kamen, wobei sich die „Trinkgelder“ mitunter auf die Schnelligkeit der begleitenden Transporte auswirkten. Der Leiter der OStA Wien, Werner Pleischl, spricht jedoch insgesamt von weniger als 647 angezeigten PolizistInnen. Im Artikel heisst es außerdem, dass die Justiz keine Kenntnis von Fällen erlangt habe, in denen PolizistInnen bis zu 1.000 Euro kassiert haben. Das BIA will laut Kurier alles ausreichend belegt und in den Anzeigen auch geschildert haben, wie die „Trinkgelder“ sich in einer bevorzugten Behandlung durch die PolizistInnen niedergeschlagen haben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele PolizistInnen wurden tatsächlich vom BIA bei den Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts verbotener Geschenkannahme durch Beamte angezeigt, nachdem sie „Trinkgelder“ für die Begleitung von Schwertransporten entgegengenommen hatten?
  2. In wie vielen Fällen haben die Staatsanwaltschaften die Anzeigen zurückgelegt?
  3. In wie vielen Fällen sahen die Staatsanwaltschaften Anlass für eine Strafverfolgung?
  4. Bis zu Höhe welches Geldbetrages sahen die Staatsanwaltschaften die an die Schwertransporte begleitenden PolizistInnen übergebenen „Trinkgelder“ als bloß geringfügigen Vorteil an?