339/J XXII. GP

Eingelangt am 29.04.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen

betreffend Besteuerung der Unfallrenten

In einem mit 7. Dezember 2002 datierten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) für die
Jahre 2001 und 2002 die überfallsartige Einführung der Besteuerung der Unfallrenten aufgehoben.
Damit hat der VfGH eine Regelung zu Fall gebracht, die eine reine Schikane war für jene Menschen,
die bereits vom Schicksal schwer getroffen sind. Trotz unzähliger sachlicher Einwände und Kritik
insbesondere von den unmittelbar Betroffenen war die Regierung nicht gewillt, diese zutiefst
unsoziale Maßnahme rückgängig zu machen.

Weniger bekannt in der Öffentlichkeit ist zudem, dass die Steuer für 2003 wieder auflebt. Für rund
60.000 Unfallrentenbezieher wird es dadurch zu Kürzungen ihrer Renten im Ausmaß von 30 bis 50
Prozent kommen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen folgende

Anfrage:

1.   Wie    viele    Personen,    die    Unfallrentensteuer    bezahlt    haben,    haben    durch    die
Arbeitnehmerveranlagung Steuern für die Jahre 2001 und 2002 zurückbekommen?

2.   Wie viel ist insgesamt für diese Rückzahlung ausgegeben worden?

3.   Können Sie genau quantifizieren, wie die Rückzahlungen aufgeteilt sind?

4.   Wie kommen jene Personen zu ihrem Geld, die keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt
haben?

5.   Wann kommt es endlich zu einer gesetzlichen Neuregelung?

6.   Wie hoch beziffern Sie die zusätzlichen Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung für das
Jahr 2003?

7.    Wann werden Sie Regelungen vorlegen, die diese unsoziale Maßnahme aufheben?