339/J XXII. GP
Eingelangt am 29.04.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Besteuerung der Unfallrenten
In einem mit 7.
Dezember 2002 datierten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) für
die
Jahre 2001 und 2002 die überfallsartige Einführung der Besteuerung der
Unfallrenten aufgehoben.
Damit hat der VfGH eine Regelung zu Fall gebracht, die eine reine
Schikane war für jene Menschen,
die bereits vom Schicksal schwer getroffen sind. Trotz unzähliger
sachlicher Einwände und Kritik
insbesondere von
den unmittelbar Betroffenen war die Regierung nicht gewillt, diese zutiefst
unsoziale Maßnahme rückgängig zu machen.
Weniger bekannt in
der Öffentlichkeit ist zudem, dass die Steuer für 2003 wieder auflebt. Für rund
60.000 Unfallrentenbezieher wird es dadurch zu Kürzungen ihrer Renten im
Ausmaß von 30 bis 50
Prozent kommen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen folgende
Anfrage:
1. Wie viele Personen, die Unfallrentensteuer bezahlt haben, haben durch die
Arbeitnehmerveranlagung Steuern für die Jahre 2001 und 2002
zurückbekommen?
2.
Wie viel ist insgesamt für diese Rückzahlung ausgegeben worden?
3. Können
Sie genau quantifizieren, wie die Rückzahlungen aufgeteilt sind?
4. Wie kommen jene Personen zu ihrem
Geld, die keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt
haben?
5.
Wann kommt es endlich zu einer gesetzlichen Neuregelung?
6. Wie hoch beziffern Sie die
zusätzlichen Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung für das
Jahr 2003?
7. Wann werden Sie Regelungen
vorlegen, die diese unsoziale Maßnahme aufheben?