3393/J XXII. GP
Eingelangt am 19.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137 -141 StGB: Wilderei in Österreich“
Nach
Presseberichten hat die Wilderei in Österreich zugenommen, wobei die Wilderer
selbst
immer skrupelloser vorgehen. Der Ehrenkodex
früherer Zeiten gilt nicht mehr. Das Wild wird
oft nur wegen der Trophäen gejagt, sehr oft - mit Scheinwerfer geblendet
- vom Auto aus mit
einem Gewehr mit Schalldämpfer. Besonders hinterhältig agieren dabei Schlingenleger.
Die §§ 137 – 141 StGB regeln in Österreich den Eingriff
in fremdes Jagd oder Fischereirecht.
Die Frau
Bundesministerin für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 3122/AB XXII.GP
vom 10.08.2005 die Fragen der
sicherheitsbehördlichen Ermittlungen und Anzeigen durch die
Exekutive beantwortet. Zahlen über gerichtliche Verurteilungen liegen
nicht vor.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von Wilderei (§§137-141) wurden in
den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 bei den Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften angezeigt (Aufschlüsselung
der Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?
Wie viele Personen waren jeweils daran beteiligt?
2.
Wie viele Anzeigen davon betrafen den Eingriff in ein
fremdes Jagdrecht, wie viele davon
den Eingriff in ein
fremdes Fischereirecht (Aufschlüsselung der Anzeigen auf Jahre und
LG-Sprengel)?
3.
Wie viele Anzeigen betrafen Personen, die die
Jagdprüfung abgeschlossen hatten (Jäger)?
4.
In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang auch
Gewaltanwendung bzw.
Körperverletzung nach
§ 140 StGB angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-
Sprengel)?
5.
In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang auch
Sachbeschädigungen
angezeigt
(Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?
6.
In
wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach § 141 StGB (Entwendung)?
7.
Wie
viele gerichtliche Strafverfahren gegen wie viele Personen nach (§§ 137 - 141
StGB)
wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 geführt (Aufschlüsselung
der
einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?
8.
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt? Wie
wurde dies jeweils begründet?
(Aufschlüsselung der
einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?
9.
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt? Wie wurde
dies jeweils begründet?
(Aufschlüsselung der
einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?
10.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in
diesen Jahren? Welche Strafen
wurden konkret
ausgesprochen?
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?
11. In wie vielen Fällen wurden die
diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Wie viele und welche Diversionsanbote wurden jeweils konkret gemacht?
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?
12. Wie viele Strafverfahren aufgrund von Anzeigen
nach §§ 137-141 StGB waren bis
31.12. 2004 noch nicht rechtskräftig entschieden? Wie ist um jeweils der
Verfahrensstand? Wie viele sind noch
anhängig?