3393/J XXII. GP

Eingelangt am 19.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137 -141 StGB: Wilderei in Österreich“

Nach Presseberichten hat die Wilderei in Österreich zugenommen, wobei die Wilderer selbst
immer skrupelloser vorgehen. Der Ehrenkodex früherer Zeiten gilt nicht mehr. Das Wild wird
oft nur wegen der Trophäen gejagt, sehr oft - mit Scheinwerfer geblendet - vom Auto aus mit
einem Gewehr mit Schalldämpfer. Besonders hinterhältig agieren dabei Schlingenleger.

Die §§ 137 – 141 StGB regeln in Österreich den Eingriff in fremdes Jagd oder Fischereirecht.
Die Frau Bundesministerin für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 3122/AB XXII.GP
vom 10.08.2005 die Fragen der sicherheitsbehördlichen Ermittlungen und Anzeigen durch die
Exekutive beantwortet. Zahlen über gerichtliche Verurteilungen liegen nicht vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Fälle von Wilderei (§§137-141) wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 bei den Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften angezeigt (Aufschlüsselung
der Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?

Wie viele Personen waren jeweils daran beteiligt?

2.              Wie viele Anzeigen davon betrafen den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht, wie viele davon
den Eingriff in ein fremdes Fischereirecht (Aufschlüsselung der Anzeigen auf Jahre und
LG-Sprengel)?

3.              Wie viele Anzeigen betrafen Personen, die die Jagdprüfung abgeschlossen hatten (Jäger)?

4.              In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang auch Gewaltanwendung bzw.
Körperverletzung nach § 140 StGB angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-
Sprengel)?

 


5.             In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang auch Sachbeschädigungen
angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre und LG-Sprengel)?

6.             In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach § 141 StGB (Entwendung)?

7.             Wie viele gerichtliche Strafverfahren gegen wie viele Personen nach (§§ 137 - 141 StGB)
wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 geführt (Aufschlüsselung der
einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?

8.             Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt? Wie wurde dies jeweils begründet?
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?

9.             Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt? Wie wurde dies jeweils begründet?
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?

10.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesen Jahren? Welche Strafen
wurden konkret ausgesprochen?

(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?

11.  In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Wie viele und welche Diversionsanbote wurden jeweils konkret gemacht?
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf Jahre und LG-Sprengel)?

12. Wie viele Strafverfahren aufgrund von Anzeigen nach §§ 137-141 StGB waren bis
31.12. 2004 noch nicht rechtskräftig entschieden? Wie ist um jeweils der
Verfahrensstand? Wie viele sind noch anhängig?