3402/J XXII. GP

Eingelangt am 19.09.2005
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend illegale Inverkehrbringung von Pestiziden in Österreich

 

 

Wie in den Medien berichtet (z.B. Wirtschaftsblatt vom 9. September 05), sind in einer Lagerhalle in Krottendorf, Bezirk Weiz, Anfang Juni 53 Tonnen Pflanzengift verschwunden. Und das, obwohl diese vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) beschlagnahmt worden waren. Als die Bezirksbehörde auf die Ware zugreifen wollte, war sie weg. Die Firma Zorn in Pischelsdorf gab Italien und Belgien als Bestimmungsländer an. Laut Kriminalpolizei ermittelt Interpol, ob die Sendung jemals dort angekommen ist.

 

In der Anfragebeantwortung des BMLFUW 3212/AB vom 5. September 2005 spricht der Landwirtschaftsminister von 65 Produkten, die weder zum Verkauf in Österreich noch zum Export in einen anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen worden waren. Laut Anfragebeantwortung liegt kein Hinweis auf einen regen Handel mit illegalen Pflanzengiften vor. Gleichzeitig wird angegeben, dass im Jahr 2004 Lagerkontrollen 235 Beanstandungen bezüglich unrechtmäßiger Inverkehrbringung ergaben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Gibt es schon ein Ergebnis der diesbezüglichen Ermittlungen? Wenn ja, welches?

 

  1. Werden Sie als Justizministerin zum Schutz der KonsumentInnen dafür eintreten, dass die Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafen im PMG von derzeit einem Jahr in nächster Zeit hinaufgesetzt wird? Wenn nein, wie ist es zu verantworten, dass die Gesundheit der KonsumentInnen als Kavaliersdelikt behandelt wird?

 

  1. Werden Sie anlässlich dieser schweren und laufenden Übertretungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes den Strafrahmen im PMG erhöhen? Wenn nein, wie begründen Sie, dass für das Lebensmittelgesetz ein höherer Strafrahmen vorgesehen ist?