3455/J XXII. GP

Eingelangt am 28.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „TV-Wettkanal für MEC und Premiere"

Nach Presseberichten plant „Magna Entertainment" (MEC), ein Unternehmen aus Frank
Stronachs Magna-Konzern, gemeinsam mit dem Pay-TV-Sender Premiere einen Wettkanal.
MEC (Oberwaltersdorf) will dafür 25,1 Prozent an Premiere Win Fernsehen (Unterföhring,
Bayern) erwerben, ein entsprechender Zusammenschluss wurde bereits beim Kartellgericht
Wien angemeldet. Dies ging aus dem Amtsblatt der „Wiener Zeitung" hervor.

Dem Deutschen Handelsblatt zufolge wurde auch beim deutschen Bundeskartellamt die
Fusion bereits angemeldet. Durch den Neubau des Magna Racino in Ebreichsdorf hat Frank
Stronach laut „Handelsblatt" auch eine EU-weite Lizenz für Sportwetten erworben, was ihm
nun auch in Deutschland die Tür öffnen könnte.

„Der bereits existierende Wettkanal Premiere Win ist eine Tochter der Premiere AG und ein
Gemeinschaftsprodukt der Premiere Fernsehen und der MEC Sport und Entertainment, die
als Wettabwickler fungiert. Das Unternehmen bietet täglich neben Wettmöglichkeiten auf
deutsche, europäische und US-Pferderennen auch Sport-Voting auf Live-Events bei Premiere
sowie Spiele an"
(APA 189 vom 19.07.2005).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

1. Ist es richtig, dass F. Stronach bzw. MEC durch den Neubau des Magna Racino eine EU-
weite Lizenz für Sportwetten erworben hat?

2.   Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

 

3.         Gibt es überhaupt eine EU-weite Lizenz für Sportwetten?

4.    Wenn nein, ist es vielmehr richtig, dass es keine EU-weite Lizenz für Sportwetten gibt
und in Österreich dafür die Buchmacher - und Totalisateurgesetze der Bundesländer
maßgeblich sind?

5.         Müssen in öffentlichen Ankündigungen und bei Lautsprecherdurchsagen durch
Sportwettenveranstalter die möglichen Gewinnsummen (z.B. Jackpots bei Pferdewetten) in
brutto oder in netto (abzüglich Abgaben etc.) angegeben werden?

6.         Müssen Abgaben und sonstige Kosten - die von der Wettgewinnsumme abgezogen werden
können - in den allgemeinen Wettbedingungen angegeben werden oder muss dies im
Detail in dem jeweiligen Buchmacher- und Totalisateurgesetze geregelt sein?