35/J XXII.GP

Eingelangt am: 23.01.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend “Lärm in Großdiskotheken etc. - Gesundheitliche Belastungen"

Lärm wird von der Bevölkerung als eine der größten Belastungen in unserer Zeit
empfunden. Lärm macht auf Dauer krank, es nehmen die (irreparablen)
Gehörschäden enorm zu. Jugendliche werden nach Ärztemeinung im Alter von 40
Jahren so schlecht hören wie die heute 60-Jährigen. Schuld daran ist der “eigentlich
unnötige Freizeitlärm" in Diskotheken und das Musikhören mit Kopfhörern. Die Musik
in einer Diskothek hat im Schnitt eine Lautstärke von 110 Dezibel (dB = Einheit für
die Schallintensität) und das entspricht schon fast der Lärmentwicklung eines
Düsenflugzeugs, das mit 120 dB startet. Ein Schalldruck von 120 dB - das ist, als
stünde man dicht neben einem Presslufthammer - sollte innerhalb von acht Stunden
maximal zehn Sekunden auf das menschliche Ohr einwirken, weil sonst die kritische
Pegelgrenze erreicht wird.

Wichtig einer Schädigung ist auch die Dauer der Belastung. Diese wirkt sich beinahe
linear auf die Schädigung aus. Zum Vergleich: Wer zum Beispiel in einer Diskothek
knapp 5 Minuten einem Schall von 105 dB ausgesetzt ist, mutet seinen Ohren
dieselbe Belastung zu wie jemand, dem acht Stunden 85 dB in den Ohren dröhnen.
Schwerhörigkeit ist überdies in Österreich die Berufskrankheit Nummer eins.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen dürfte vom Arbeitsinspektorat im Jahr 2000 der
Lärm in Großdiskotheken untersucht worden sein.
Die Ergebnisse:

“Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion wurden im zweiten Halbjahr 2000 bundesweit
in 46 Großdiskotheken 48 Bar- und 30 Disk-Jockey-Bereiche untersucht. Die
einschlägigen Erfahrungen zeigen, dass in der Regel ein Wert von ca. fünf Stunden
als realistische und repräsentative Expositionszeit angenommen werden kann.
Wertet man die erhobenen Daten auf Basis dieser Annahme aus, so fallen die
Ergebnisse dieser Schwerpunktaktion insofern ziemlich ernüchternd aus, als bei ca.
zwei Drittel aller untersuchten Bereiche Überschreitungen des Grenzwertes von 85
dB (A) vorlagen. Berücksichtigt man ferner, dass bei rund einem Viertel der
durchgeführten Messungen die Schallpegel aus Gründen einer geringen Auslastung
der Diskotheken reduziert waren, dann liegt der Schluss nahe, dass in mehr als 90 %
der untersuchten Großdiskotheken Grenzwertüberschreitungen vorliegen könnten.
Was die Disk-Jockeys betrifft, wurde festgestellt, dass diese teilweise durchgehend
oder zumindest für diverse Einstellungen Kopfhörer trugen, sodass die am
Arbeitsplatz erhobenen Messergebnisse nicht immer repräsentativ für die
tatsächliche Lärmbelastung waren. Ferner waren etliche von diesen freischaffende
Künstlerinnen, die gesetzlich nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsinspektion fallen.

Da Musiklärm ohne Anwendung von Gehörschutz durch andere schalltechnische
Maßnahmen unter den Grenzwert von 85 dB (A) gesenkt werden kann, sind
ausschließlich diese Maßnahmen anzuwenden. In den meisten Fällen werden unter
anderem so genannte Schallpegelbegrenzer eingebaut, die allerdings oft nicht richtig
eingestellt sind, umgangen oder sogar ausgebaut werden. Die bisher verwendeten
Schutzmaßnahmen sollen gemeinsam mit den Interessenvertretungen diskutiert


werden, wobei allenfalls auch geeignetere oder verbesserte Maßnahmen
anzustreben sind. Die Ergebnisse dieser Besprechungen sollen sodann in den
Diskotheken mit der Durchführung einer Beratungsinitiative und mit anschließenden
Kontrollmessungen umgesetzt werden (Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion
2000)."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurde diese beschriebene
Schwerpunktaktion durch die Arbeitsinspektoren durchgeführt?

2. Waren dabei auch die Gewerbebehörden des jeweiligen Landes bzw. die
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden mit eingebunden?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Welche konkreten Auflagen wurden den Betrieben bei der Nachkontrolle erteilt,
die immer noch nicht den Grenzwert von 85 dB eingehalten haben? Welche
Behörde hat diese vorgenommen?

5. Wurden dabei Verwaltungsstrafen oder sonstige Sanktionen (z.B. Zwangs- und
Sicherheitsmaßnahmen) verhängt?

6. Wenn ja, welche? Bei Geldstrafen in welcher Höhe?

7. Wann erfolgte die Nachkontrolle der Nachkontrolle, ob die nachgewiesenen noch
immer bestehenden Grenzwertüberschreitungen beseitigt wurden? Welches
konkretes Ergebnis erbrachte diese Nachkontrolle
II? Welche Behörde ist dafür
zuständig und hat diese vorgenommen?

8. Wie viele Lärmkontrollen in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen wurden
durch Arbeitsinspektoren und/ oder Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2001
durchgeführt (Anzahl und Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Was erbrachten
diese Kontrollen für ein Ergebnis? Welche Maßnahmen wurden durch die
zuständigen Behörden ergriffen?

9. Wie viele Lärmkontrollen in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen wurden
durch Arbeitsinspektoren und/ oder Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2002
durchgeführt (Anzahl und Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Was erbrachten
diese Kontrollen für ein Ergebnis? Welche Maßnahmen wurden durch die
zuständigen Behörden ergriffen?

10. Wie viele Lärmkontrollen in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen durch
Arbeitsinspektoren und/ oder Bezirksverwaltungsbehörden werden im Jahr 2003
durchgeführt (Anzahl und Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


11 .Welche Behörde ist generell für die Einhaltung des Lärmgrenzwertes für
Arbeitnehmerinnen von 85 dB (A) zuständig?

12. Welches Ergebnis erbrachten die angekündigten Gespräche mit den
Interessensvertretungen?
In welcher Form wurden diese dann umgesetzt?

13. War das - für Gesundheitsfragen zuständige - BM für soziale Sicherheit und
Generationen in dieser Schwerpunktaktion und in die folgende Diskussion mit
Interessensvertretungen eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, weshalb nicht?

14. Welche Maßnahmen wurden gegen die gewerberechtlich Verantwortlichen
ergriffen, die Schallpegelbegrenzer “manipuliert" bzw. sogar ausgebaut haben?

15. Gibt es eine Verpflichtung für “Disk-Jockeys" Kopfhörer zu trägen?
Wenn nein, weshalb nicht?

16. Welchen Arbeitnehmerschutzbestimmungen (insbes. Lärmschutzbestimmungen)
unterliegen “freischaffende Künstlerinnen")?

17. Welche Maßnahmen werden Sie generell ergreifen, um die Berufserkrankung
“Schwerhörigkeit" - erlitten am Arbeitsplatz - einzudämmen?

18. Welche gesetzlichen Bestimmungen oder sonstige Regelungen gibt es zum
Lärmschutz der Besucher von Diskotheken oder ähnlichen Lokalen bzw. von
Konzertveranstaltungen?

19. Gilt dafür der Grenzwert von 85 dB (A)?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wie hoch ist der Grenzwert für BesucherInnen festgelegt?

20. Welche Behörde ist für die Einhaltung des Lärmgrenzwertes für BesucherInnen
von Diskotheken oder ähnlichen Lokalen bzw. zu Konzertveranstaltungen
zuständig?

21. Welche Maßnahmen können zum Schutz von BesucherInnen seitens der
zuständigen Behörde ergriffen werden, wenn Lärmgrenzwerte nicht eingehalten
werden?

22. Welche Tipps geben Sie BesucherInnen von Diskotheken und Konzerten in
dieser Frage?

23. Sind Ihnen gerichtliche Entscheidungen bekannt, nach denen Konzertveranstalter
zu Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldzahlungen wegen
Gehörschädigung verurteilt wurden?

24.Welche Maßnahmen müssten Konzertveranstalterergreifen, um Konzertbesucher
vor Gehörschäden zu schützen?


25. Sind Ihnen gerichtliche Entscheidungen bekannt, nach denen

Diskothekenbetreiber zu Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldzahlungen
wegen Gehörschädigung verurteilt wurden?

26. Welche Maßnahmen müssten Diskothekenbetreiber ergreifen, um
Konzertbesucher vor Gehörschäden zu schützen?

27. Wie viele Fälle von Gehörschäden nach dem Besuch von Konzerten und/oder
Diskotheken sind in den Jahren 2001 und 2002 dokumentiert worden?