3525/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
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ANFRAGE

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Dr. Korpan

 

 

Aus der Anfragebeantwortung 2913/AB (XXII. GP), zu den Vorgängen um Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Nikolai N. Korpan, ergeben sich eine Menge zusätzliche Fragen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

1.      In seiner Homepage (http://www.cryosurgery.at), die auch seinen Lebenslauf enthält, gibt Dr. Korpan an, „sub auspiciis praesidentis“ und „summa cum laude“ promoviert worden zu sein. Ist Ihnen bekannt, ob es in der Ukraine ein derartiges Bewertungssystem wie in Österreich gibt?

 

2.            Ist es, unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, möglich, gleichzeitig „summa cum laude“ und „sub auspiciis praesidentis“ zu promovieren?

 

3.            Gibt es Vereinbarungen oder Abkommen mit der Ukraine, wonach eine Gleichwertigkeit in der Anerkennung einer Promotion „summa cum laude“ oder „sub auspiciis praesidentis“ besteht?

 

4.            Können Sie angeben, welches Stipendium Dr. Korpan erhielt und welchen Forschungszweck es erfüllte?

            a.)           Wie hoch war das Gesamtstipendium, das die Republik Österreich für Herrn Korpan (inkl. aller sonstigen Kosten) aufgewendet hat?

b.)         Was war seine genaue Aufgabe im Rahmen dieses Stipendiums?

c.)          Wurden dem Stipendiaten Dr. Korpan auch Wohnräume und sonstige Infrastrukturen zur Verfügung gestellt?

d.)     Wenn ja, bitte um detaillierte Angabe, um welche Infrastrukturen in welchem Geldwert es sich dabei gehandelt hat?


 

5.            Welchen Geldeswert hatte das Stipendium gesamt und pro Monat?

 

 

6.            Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse konnten im Rahmen dieses Stipendiums von Dr. Korpan erzielt werden?

a.)            wurden diese Arbeiten publiziert?

b.)         Wenn ja, nennen Sie bitte Journal, Titel und Erscheinungsdatum

 

7.            Gibt es diese Art von Stipendium, wie von Dr. Korpan in Anspruch genommen, für Personen aus Mittel- und Osteuropa noch immer?

a.)            Wenn ja, wie viele Studenten haben ein solches Stipendium von 1985 bis heute erhalten? (Aufgelistet nach Anzahl / Jahr und gesamt)

b.)            Wenn nein, wann wurde dieses Stipendium abgeschafft?

c.)            Wenn nein, warum wurde es abgeschafft?

d.)            Welche Studenten, welcher Fakultäten erhielten diese Stipendien (bitte um Gliederung nach Fakultäten, Anzahl der Studenten, Herkunftsländern und zugeordneter Stipendienhöhe)?

 

8.      Welche österreichischen und ausländischen Professoren waren im Rahmen des Forschungsauftrages von Dr. Korpan involviert?

 

9.      Wie wurde vom Ministerium bzw. von den zuständigen Stellen der Erfolg oder der Nichterfolg des Stipendiums evaluiert?

 

10.        Warum wurde das Stipendium von Dr. Korpan um drei Monate verlängert?

 

11.        War der Forschungsauftrag im Rahmen des Stipendiums von Dr. Korpan ein rein theoretischer oder war Dr. Korpan auch in die Behandlung von Patienten involviert?

a.)         Wenn er PatientInnen behandelte, tat er dies als Turnusarzt, in eigenständiger Verantwortung als Facharzt oder nahm er nur an Visiten ohne eigenes ärztliches Handeln teil, um „ Material“ für seine Forschungstätigkeit zu gewinnen?

b.)         Wer war für seine Zuteilung an die verschiedenen Abteilungen verantwortlich?

c.)         War er unfallversichert?

d.)         War er haftpflichtversichert?

e.)         Wer war für eventuelle Schäden bei PatientInnen verantwortlich?

 

 

12.        Dr. Korpan gibt auf seiner Homepage an, dass er vor allem in Ostösterreich tätig war. Weshalb erfolgte seine Nostrifikation an der Universität Innsbruck, also in Westösterreich?

 

13.        Erfolgte die Nostrifikation von Dr. Korpan in Innsbruck durch entsprechende Prüfungen oder wurde Studium und Promotion einer universitären Einrichtung in der Ukraine als unserem Studium voll gleichwertig anerkannt?

 

14.        Wie gestaltet sich in der üblicherweise der Ablauf einer Nostrifikation eines im Ausland erworbenen Doktorats an einer medizinischen Universität in Österreich?

a)           Bei Herkunft aus Europa (gegliedert in EU- und Nicht-EU-Staaten),bzw. ehemaligen Ostblockstaaten (falls unterschiedlich detailliert angeführt)

b)           bei Herkunft aus den USA und Kanada,

c)           bei Herkunft aus Südamerika,

d)           bei Herkunft aus Lateinamerika

e)           bei Herkunft aus Australien

f)             bei Herkunft aus Asien

g)           bei Herkunft aus Afrika

 

15.        Gibt es in Analogie zur Vorgangsweise bei Dr. Korpan noch Personen aus anderen Ländern, denen das Doktorat im Jahr 1992 ohne weitere Prüfungen anerkannt wurde? (Bitte um vollständige Aufzählung nach Anzahl und Ländern geordnet)

a.)           Wie viele medizinische Doktorate, aus welchen Herkunftsländern, von welchen Medizinern wurden ohne Prüfung im Zeitraum 1980 bis 2000 nostrifiziert?

 

16.        Welche Prüfungen waren im Zeitraum zwischen 1980 bis 2000 für ausländische Mediziner verpflichtend?

 

17.        Wie viele Mediziner suchten zwischen 1980-2005 um Nostrifizierung an? (Bitte gegliedert nach Anzahl, Jahr des Ansuchens -bzw Jahr der Anerkennung oder der Ablehnung, Anzahl, Jahr, Land der Prüfungslosen, Anzahl und Art der abzulegenden Prüfungen, Bekanntgabe des Prüfungserfolges und der Anzahl der Wiederholungen mit Angabe der Herkunftsländer)

 

18.        Wie viele wurden nostrifiziert, wie viele abgelehnt? (Bitte gegliedert nach Anzahl, Jahr des Ansuchens -bzw Jahr der Anerkennung oder der Ablehnung, Anzahl, Jahr, Land der Prüfungslosen, Anzahl und Art der abzulegenden Prüfungen, Bekanntgabe des Prüfungserfolges und der Anzahl der Wiederholungen mit Angabe der Herkunftsländer)

 

19.        Werden derzeit auch Doktorate ausländischer Fakultäten ohne weitere Prüfungen anerkannt oder muss bei der Nostrifizierung das Wissen entsprechend durch Prüfungen oder in einer sonst geeigneten Weise belegt werden?

 

20.        Wer war in den Nostrifizierungsvorgang von Dr. Korpan an der Universität Innsbruck involviert?

 

21.        Was sind die durchschnittlichen Fristenläufe bei der Nostrifizierung nach Beendigung eines Stipendiums?

22.        Können Sie konkrete Beispiele nennen, bei denen die Nostrifizierung in einem ähnlich raschen Zeitrahmen erfolgte, wie dies bei Dr. Korpan der Fall war?

 

23.        Geben Sie bitte an, welche Leiter welcher universitären Einrichtung negative bzw. positive Stellungnahmen im Nostrifizierungsverfahren bzw. im Staatsbürgerschafts-verfahren von Dr. Korpan abgegeben haben?

 

24.        Nennen Sie bitte die besonderen bzw. herausragenden wissenschaftlichen Leistungen von Dr. Korpan, aufgrund derer eine positive Bewertung einer medizinischen Fakultät für das des Staatsbürgerschaftsverfahren erfolgte?

 

25.        Gibt es Ihres Wissens nach auch andere Personen, die für hervorragende wissenschaftliche Leistungen die Staatsbürgerschaft erhalten haben, ohne dass die betreffenden Personen an einem österreichischen oder ausländischen Universitätsinstitut (oder einer vergleichbaren Einrichtung)  entsprechende wissenschaftliche Arbeiten und Leistungen erbracht haben bzw. an eine Universität  berufen wurden?

 

26.        Warum benötigte das Innenministerium ein Gutachten des BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur?

   a.)           Kann das Innenministerium nicht von sich aus einen Antrag auf frühe Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft initiieren?

 

27.        In der erwähnten Anfragebeantwortung führen Sie aus, dass auch in Österreich eine Diagnostik bei Dioxinvergiftungen möglich gewesen wäre. Im Gegenteil dazu haben die behandelnden Ärzte in diesem Aufsehen erregenden internationalen Fall behauptet, dass eine entsprechende Diagnostik an einer österreichischen Einrichtung nicht möglich gewesen wäre. Werden Sie zu diesem Widerspruch öffentlich Stellung nehmen, weil durch die erwähnten Aussagen der Standard und die Leistungsfähigkeit entsprechender Einrichtungen in Österreich in Misskredit gebracht wurden?

 

28.        Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen, darf ein im Ausland erworbener Professorentitel in Österreich nur unter Beisetzung der verleihenden Institution des betreffenden Staates getragen werden. Wie gedenken Sie vorzugehen, da Dr. Korpan dies in jedem Fall und zu jeder Zeit (siehe Homepage und diverse Publikationen) unterlassen hat?

 

29.        Dr. Korpan gibt auf seiner Homepage an, dass er im Zeitraum von September 1994 bis August 2000 in Österreich arbeitete, aber gleichzeitig auch als Professor der Chirurgie an der Universität Uschgorod in der Ukraine tätig war. Halten Sie es für durchführbar, wie von Dr. Korpan angegeben, an zwei so weit auseinander liegenden Orten gleichzeitig dem chirurgischen Beruf und wissenschaftlich tätig gewesen zu sein?

 

30.        Ist es nicht wahrscheinlich, dass mit dem Führen eines hohen, schwierig und aufwändig zu erwerbenden akademischen Titel (wie Univ.Prof.) potentiellen PatientInnen besondere Kompetenz zu suggerieren mit dieser Qualifikationen das Vertrauen suchender PatientInnen zu erringen und dieses im wirtschaftlichen Sinn (je höher die Qualifikation desto mehr PatientInnen und desto höher das Honorar) zu nützen?

a.)            Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie daher in der Causa Dr. Korpan setzen, der offensichtlich durch unrechtmäßige Angaben, möglicherweise sogar durch das unrechtmäßige Führen eines akademischen Titels, im Sinne des § 146 StGB einen persönlichen oder materiellen Vorteil daraus zu ziehen beabsichtigte?

 

 

31.        Ist Ihnen bekannt, ob Dr. Korpan über eine Doppelstaatsbürgerschaft (Österreich und Ukraine) verfügt?

 

32.        Haben Sie im Sinne Ihrer Aufsichtspflicht eine Überprüfung der Leistungen und Qualifikation von Dr. Korpan veranlasst?

 

33.        Welche gesetzlichen Möglichkeiten haben Sie, um das unrechtmäßige Tragen von akademischen Titeln zu verhindern?

 

34.        Welche Strafmöglichkeit gibt es für das, nach unserer Gesetzeslage unrechtmäßige führen von akademischen Titeln?

 

35.        Bedeutet für Sie der Titel eines Universitätsprofessors ein besonderes Qualitätskennzeichen, der als solcher streng zu schützen ist?