3558/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, DDr. Niederwieser
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Schuleinsätze des Vereins Jugend für das Leben

Der Verein Jugend für das Leben („Youth for Live“, der Ableger einer gleichnamigen
amerikanischen Organisation der fundamentalistisch-religiösen Rechten) ist als Organisation
radikaler, gewaltbereiter AbtreibungsgegnerInnen bekannt geworden. Sie schrecken auch
davor nicht zurück, Frauen, die sich in eine Klinik für Schwangerschaftsunterbrechung
begeben wollen und sich bereits in einer persönlichen Notlage und psychischen
Ausnahmesituation befinden, körperlich und psychisch zu attackieren und zu diesem Zweck
Demonstrationen vor diesen Kliniken abzuhalten. In Wien war der Landtag sogar gezwungen
mit Schutzzonen gegen solche Personengruppen vorzugehen.

Diese Initiative bietet auf ihrer Homepage (www.youthforlive.net) auch so genannte
,Schuleinsätze"an, in denen sie mit Hilfe einer Multimediashow,,aufklärend'wirken wollen. In
diesem Aufklärungsmaterial wird einerseits die Verwendung von Verhütungsmitteln wie Pille
oder Spirale als Abtreibung qualifiziert. Andererseits werden grauenerregende Bilder von
zerstückelten Embryonen im Alter knapp vor der Geburt gezeigt, also aus einem
Entwicklungsstadium, das keinesfalls von straffreier Fristenregelung erfasst ist. Es bedarf
keiner weiteren Begründung, dass von derartigen Bildern abseits jeder Realität schwere
Traumatisierungen von SchülerInnen ausgehen können.

Es bedarf ebenfalls keiner weiteren Begründung, dass eine derartige ,,Aufklärung“ zahlreichen
Zielsetzungen der österreichischen Schule widerspricht. In allen Lehrplänen für SchülerInnen
des fraglichen Alters ist Sexualerziehung einschließlich Familienplanung und
verantwortungsvollem Umgang mit dem eigenen Körper Unterrichtsgegenstand. Dem sind
Inhalte wie die bei den ,,Schuleinsätzen“ des genannten Vereins vertretenen diametral
entgegengesetzt.

Angesichts der Tatsache, dass derartige Vereine die Unterstützung von einzelnen
Regierungsmitgliedern genießen (so konnten sie auch eine Veranstaltung im Festsaal des


Bundesministeriums für Inneres abhalten), stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an
die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.  Wird die genannte Initiative in Österreich in öffentlichen Schulen oder Schulen mit
Öffentlichkeitsrecht mit derartigen „Schuleinsätzentätig?

2.              Wenn Frage 1 mit ja zu beantworten ist:

 

a)              An welchen Schulen?

b)      Halten Sie dies für zulässig?

c)      Wenn Sie Frage b) mit ja beantworten: Wie vereinbaren Sie dies mit den
schulrechtlichen Normen, insbesondere den Zielsetzungen und den
Lehrplaninhalten?

d)             Wenn Sie Frage b) mit nein beantworten: Was werden Sie dagegen
unternehmen?

 

3.              Wenn Frage 1 mit nein zu beantworten ist: Wie stellen Sie sicher, dass dies auch in
Zukunft so bleibt?

4.              Wenn Sie Frage 1 damit beantworten, dass Sie darüber nichts wüssten:

 

a)              Werden Sie darüber Informationen einholen?

b)      Hielten Sie derartige Schuleinsätze für zulässig?

c)              Wenn Sie Frage b) mit ja beantworten: Wie vereinbaren Sie dies mit den
schulrechtlichen Normen, insbesondere den Zielsetzungen und den
Lehrplaninhalten?

d)      Wenn Sie Frage b) mit nein beantworten: Sind Sie bereit, zur Vorbeugung die
öffentlichen Schulen und Schulen mit Öffentlichkeitsrecht darüber vorbeugend
zu informieren, dass derartige Schuleinsätze der genannten Initiative nicht
zulässig sind?