3569/J XXII. GP
Eingelangt am 25.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dobnigg,
Genossinnen und Genossen
an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Auflösung der Polizeimusikkapelle Leoben
Ein Erlass des
Innenministeriums vom 25. Mai 2005 (GZ: BMI - OA1000/0072-II/1/b/2005)
könnte bei genauer Auslegung das Aus für beinahe alle österreichischen
Polizeimusikkapellen
bedeuten. Als
konkreten Beispielfall können die unterzeichneten Abgeordneten die bedrohte
Polizeimusikkapelle Leoben, welche als
einer der wesentlichen Klangkörper und als wertvoller
Akzentsetzer im kulturellen Leben in
der Region auf jeden Fall erhalten bleiben muss -
anführen:
Seit der Gründung im
Jahr 1988 hat sich die Polizeimusik Leoben zu einem anerkannten
Klangkörper entwickelt, der praktisch bei allen größeren feierlichen Anlässen
in der Stadt
Leoben und Umgebung
für eine würdige musikalische Umrahmung gesorgt hat. Positiv her-
vorzuheben ist auch die vorbildliche
musikalische Nachwuchsarbeit, die von der Polizeimusik
Leoben geleistet wird. Viele Jugendliche, auch wenn nicht bei der
Polizei beschäftigt sind,
gehören dem Klangkörper an.
Die Polizeimusik Leoben besteht auf einer Vereinsbasis und
hat sich nie das Recht herausge-
nommen, eine Dienstmusik zu sein. Sie hat
weder seitens der Polizei noch des Innenministeri-
ums jemals finanzielle Unterstützung erhalten. Sie hat sich vollkommen
selbständig erhalten.
Im Zuge der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei kam
es zu einer dramatischen
Verschlechterung, indem das Innenministerium verfügt hat, dass es bei jedem
Landespolizei-
kommando nur mehr eine Dienstmusik geben darf. Das bedeutet das Aus für
zahlreiche
Polizeimusikkapellen — auch für die
Polizeimusikkapelle Leoben, denn in der Steiermark soll
es nur mehr die Musikgruppe des ehemaligen Landesgendarmeriekommando geben.
Als Problem kommt noch hinzu, dass jetzt auch ein
„unbefugtes Tragen der Polizeiuniform"
ausgesprochen wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten
appellieren an Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister: Zeig-
en
Sie guten Willen und ermöglichen Sie, dass die gute, alte Polizeimusik Leoben
weiter be-
stehen bleiben kann.
Die Verantwortlichen der Polizeimusikkapelle würden in einer Umbe-
nennung in z.B. „Freunde der Polizei"
kein Problem sehen, ebenso wenig durch das Entfernen
der Corpsabzeichen und der Dienstränge vom Kragenspiegel der alten
Polizeiuniformen, die ja
sowieso Auslaufmodelle sind und daher in Zukunft als Nostalgieuniformen
verwendet werden
könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau
Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage
1)
Wie lautet der oben erwähnte Erlass Ihres Ministeriums vom
25. Mai 2005 (GZ: BMI -
OA1000/0072-II/1/b/2005)
im vollständigen Wortlaut?
2)
Welche konkreten Konsequenzen wird dieser Erlass für
welche österreichischen Polizei-
musikkapellen
in welchem zeitlichen Horizont haben?
3)
Was bedeutet dieser Erlass konkret für die
Polizeimusikkapelle Leoben?
4)
Wie beurteilen Sie das bisherige Wirken der
Polizeimusikkapelle Leoben?
5)
Wollen Sie, dass die Polizeimusikkapelle Leoben erhalten
bleiben soll?
1.
Wenn ja, wie, bis wann und in welcher Form?
2.
Wenn nein, warum nicht?
6)
Sehen
Sie in einer Umbenennung in z.B. „Freunde der Polizei" eine Möglichkeit,
dass die
Polizeimusikkapelle Leoben weiter wirken
kann?
7)
Sehen
Sie in der Entfernung der Corpsabzeichen und der Dienstränge vom Kragenspiegel
der alten Polizeiuniformen eine Möglichkeit,
um trotz Verbotes des „unbefugten Tragens
der Polizeiuniform“ das Musizieren
quasi in „Nostalgieuniformen“ weiter zu ermöglichen?
8)
Welche Bedeutung hat für Sie die musikalische
Nachwuchsarbeit, die von der Polizeimusik
Leoben
und anderen Polizeimusikkapellen geleistet wird und durch den Erlass Ihres
Ministeriums
gefährdet ist?
9)
Werden Sie diesen Erlass zurücknehmen bzw. abändern? Wenn
ja, wann und wie? Wenn
nein, warum nicht?