3569/J XXII. GP

Eingelangt am 25.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dobnigg,

Genossinnen und Genossen

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Auflösung der Polizeimusikkapelle Leoben

Ein Erlass des Innenministeriums vom 25. Mai 2005 (GZ: BMI - OA1000/0072-II/1/b/2005)
könnte bei genauer Auslegung das Aus für beinahe alle österreichischen Polizeimusikkapellen
bedeuten. Als konkreten Beispielfall können die unterzeichneten Abgeordneten die bedrohte
Polizeimusikkapelle Leoben, welche als einer der wesentlichen Klangkörper und als wertvoller
Akzentsetzer im kulturellen Leben in der Region auf jeden Fall erhalten bleiben muss -
anführen:

Seit der Gründung im Jahr 1988 hat sich die Polizeimusik Leoben zu einem anerkannten
Klangkörper entwickelt, der praktisch bei allen größeren feierlichen Anlässen in der Stadt
Leoben und Umgebung für eine würdige musikalische Umrahmung gesorgt hat. Positiv her-
vorzuheben ist auch die vorbildliche musikalische Nachwuchsarbeit, die von der Polizeimusik
Leoben geleistet wird. Viele Jugendliche, auch wenn nicht bei der Polizei beschäftigt sind,
gehören dem Klangkörper an.

Die Polizeimusik Leoben besteht auf einer Vereinsbasis und hat sich nie das Recht herausge-
nommen, eine Dienstmusik zu sein. Sie hat weder seitens der Polizei noch des Innenministeri-
ums jemals finanzielle Unterstützung erhalten. Sie hat sich vollkommen selbständig erhalten.

Im Zuge der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei kam es zu einer dramatischen
Verschlechterung, indem das Innenministerium verfügt hat, dass es bei jedem Landespolizei-
kommando nur mehr eine Dienstmusik geben darf. Das bedeutet das Aus für zahlreiche
Polizeimusikkapellen — auch für die Polizeimusikkapelle Leoben, denn in der Steiermark soll
es nur mehr die Musikgruppe des ehemaligen Landesgendarmeriekommando geben.

Als Problem kommt noch hinzu, dass jetzt auch ein „unbefugtes Tragen der Polizeiuniform"
ausgesprochen wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten appellieren an Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister: Zeig-
en Sie guten Willen und ermöglichen Sie, dass die gute, alte Polizeimusik Leoben weiter be-
stehen bleiben kann. Die Verantwortlichen der Polizeimusikkapelle würden in einer Umbe-
nennung in z.B. „Freunde der Polizei" kein Problem sehen, ebenso wenig durch das Entfernen
der Corpsabzeichen und der Dienstränge vom Kragenspiegel der alten Polizeiuniformen, die ja
sowieso Auslaufmodelle sind und daher in Zukunft als Nostalgieuniformen verwendet werden
könnten.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Inneres
folgende

Anfrage

1)             Wie lautet der oben erwähnte Erlass Ihres Ministeriums vom 25. Mai 2005 (GZ: BMI -
OA1000/0072-II/1/b/2005) im vollständigen Wortlaut?

2)      Welche konkreten Konsequenzen wird dieser Erlass für welche österreichischen Polizei-
musikkapellen in welchem zeitlichen Horizont haben?

3)      Was bedeutet dieser Erlass konkret für die Polizeimusikkapelle Leoben?

4)      Wie beurteilen Sie das bisherige Wirken der Polizeimusikkapelle Leoben?

5)      Wollen Sie, dass die Polizeimusikkapelle Leoben erhalten bleiben soll?

 

1.              Wenn ja, wie, bis wann und in welcher Form?

2.      Wenn nein, warum nicht?

 

6)      Sehen Sie in einer Umbenennung in z.B. „Freunde der Polizei" eine Möglichkeit, dass die
Polizeimusikkapelle Leoben weiter wirken kann?

7)      Sehen Sie in der Entfernung der Corpsabzeichen und der Dienstränge vom Kragenspiegel
der alten Polizeiuniformen eine Möglichkeit, um trotz Verbotes des „unbefugten Tragens
der Polizeiuniform“ das Musizieren quasi in „Nostalgieuniformen“ weiter zu ermöglichen?

8)             Welche Bedeutung hat für Sie die musikalische Nachwuchsarbeit, die von der Polizeimusik
Leoben und anderen Polizeimusikkapellen geleistet wird und durch den Erlass Ihres
Ministeriums gefährdet ist?

9)      Werden Sie diesen Erlass zurücknehmen bzw. abändern? Wenn ja, wann und wie? Wenn
nein, warum nicht?