3575/J XXII. GP
Eingelangt am 04.11.2005
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Maier
und GenossInnen
an den
Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Wohnbauforschungsprojekt Neumarkt II/C, F519 – Missprojekt Solaranlage – Ausbuchung des offenen
Darlehens?“
BM Martin Bartenstein war in der Antwort zur parlamentarischen Anfrage „Wohnbauforschungsprojekt Neumarkt II/C, F519 – Missprojekt Solaranlage“ nicht bereit, einer Lösung im Sinne der WohnungseigentümerInnen in Neumarkt bei Salzburg zuzustimmen und den Darlehensrest auszubuchen. Verwiesen wurde in seiner Ablehnung auf das Bundeshaushaltsgesetz und die Zuständigkeit des BMF.
Diese Anfrage war vom Fragesteller wie folgt begründet:
„Seit Jahren
reklamieren die WohnungseigentümerInnen der Wohnanlage II/C in Neumarkt am
Wallersee wesentliche Mängel und die nachweisliche Unwirtschaftlichkeit ihrer
Solaranlage – einem Wohnbauforschungsprojekt des BMWA. Eingestellt wurde der
Betrieb der Solaranlage 2002 wegen technischer Mängel und laufender
Reparaturkosten.
Mit den Jahren
ergab sich für die einzelnen EigentümerInnen einerseits ein enormer
finanzieller Schaden, andererseits ist diese Solaranlage noch immer nicht
ausfinanziert!
Ein Schaden von ca. € 470.000,- (ÖS 6,5 Mio.) inkl. geschätzter Zinsen ist
allein den EigentümerInnen des Bauteiles C durch die Errichtung dieser
Solaranlage (zusätzlich (!) zum bestehenden Heizungssystem) entstanden. Diese
Solaranlage sollte nur der Warmwasseraufbereitung dienen. Hätten die
EigentümerInnen ab dem Einzug das Warmwasser durch die bestehende Heizung (300l
Boiler/Wohnung) aufbereitet, hätten sie sich die o. a. hohen Zusatzkosten
gespart. De facto wurde aber das Warmwasser ohnehin mit dem Boiler infolge der
Ineffizienz der Solaranlage aufbereitet.
Neumarkt II
besteht aus vier voneinander unabhängigen Bauteilen (A, B, C, D). Bauträger war
das Salzburger Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft reg. Gen. m.
b. H. Friedensstraße 1a in 5033 Salzburg. Bezogen wurden die Wohnungen in
Neumarkt: 1979/A, 1981/B, 1983/C und 1985/D.
Im Rahmen eines
staatlichen (BM für Bauten und Technik) Forschungsprojektes (Fotolabor in Graz,
Gartenstadt Puchenau und Wohnanlage Neumarkt) wurden die einzelnen Bauvorhaben
mit einer Solaranlage ausschließlich zur Warmwasseraufbreitung ausgestattet,
über das ökonomische Risiko gab es aber keine Information und Aufklärung. Nicht
nachvollziehbar ist dabei auch, dass für dieses Forschungsprojekt
unterschiedliche Finanzierungszeiträume bestimmt wurden: Puchenau mit 20
Jahren, Neumarkt mit 47,5 Jahren.
Ende 1980 wurde
die Gartenstadt Puchenau bezogen.
Bereits nach einem
halben Jahr regelmäßiger Messungen war erkennbar, dass nie positive
Energieeinträge zu erzielen sein würden. Nach drei Jahren vergeblicher
Reparaturversuche und begleitender Messungen beantragte der Bauträger (!) –
Neue Heimat OÖ – die Löschung des offenen Darlehens beim BM. 1990 war das
Bemühen der WohnungseigentümerInnen erfolgreich: Das offene Darlehen wurde
durch das Wirtschaftsministerium als verlorener Zuschuss ausgebucht.
Nicht so in Neumarkt, obwohl eine Studie der TU Graz
im Auftrag des Bauträgers (1989) als auch das vorliegende Gutachten im Auftrag
des Bezirksgerichtes Neumarkt (2004) die von den EigentümerInnen kritisierten
Mängel beispielsweise wie folgt bestätigten:
-
Der
Finanzierungszeitraum mit 47,5 Jahren ist unrealistisch.
-
Die Lebensdauer
von Solaranlagen ist mit 20 Jahren anzusetzen.
-
Der
Finanzierungszeitraum ist maximal 80% davon (Anm.:l6 anstatt 47,5 Jahre).
-
Keine der
Solaranlagen der Bauteile A-D ist betriebswirtschaftlich.
-
Dies bedingen die
zu hohen Errichtungs- und Betreiberkosten.
-
Das
Forschungsprojekt wurde erstmalig im sozialen, genossenschaftlichen Wohnbau
umgesetzt (Anm.: Es gab dazu keine Erkenntnisse/Werte aus der Praxis).
-
Forschungsgegenstand
war „... Erkenntnisse für den künftigen sozialen Wohnbau betreffend Errichtung
der Solaranlagen, der technischen Bauteile (Kollektorgröße/Neigung, Dämmungen
der Rohrleitungen, Messungen, Empfehlungen usw.) zu gewinnen ..."
Das Salzburger Siedlungswerk (SSW) hat bereits 1989 eine Studie bei der TU Graz
in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Keine der Solaranlagen der Bauteile A-D
sind wirtschaftlich zu führen.
Das SSW hat diese Informationen
allerdings nicht an die Eigentümer weitergeleitet bzw. sich als Bauträger um
eine Lösung der finanziellen Probleme bemüht. Die Neue Heimat OÖ als Bauträger
tat dies für die EigentümerInnen der Gartenstadt Linz Puchenau.
Nach Prüfung der Anlage durch die
Abteilung 10 des Amtes der Salzburger Landesregierung haben die Salzburger
Landesräte Dr. Othmar Raus, Sepp Eisl und Walter Blachfellner gegenüber
Bundesminister Dr. Bartenstein die Ausbuchung des offenen Darlehens als
verlorenen Zuschuss angeregt.“
In der AB vom 27.06.05 wurde eine Ausbuchung des offenen Darlehens für die Solaranlage wie folgt durch den BM für Wirtschaft und Arbeit abgelehnt.
„Für die Umwandlung des Darlehens in einen
nichtrückzahlbaren Beitrag besteht nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen keine Handhabe. Es führt dazu aus, dass der Umstand, dass die Laufzeit
der Förderungsrückzahlung über die Lebensdauer des geförderten Gegenstandes
hinausgeht, als kein Grund für eine Umwandlung erscheint und weist darauf hin,
dass in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen wäre, dass bereits zum
Zeitpunkt der Förderungsgewährung den Förderungsempfänger bekannt war, dass die
Darlehenslaufzeit über die Lebensdauer der geförderten Gegenstände/Anlagen
hinausgeht. Für die Einstellung der Einziehung der Forderung nach § 61
Bundeshaushaltsgesetz lägen die gesetzlich geforderten Voraussetzungen nicht
vor. Dies gelte auch für einen allfälligen Forderungsverzicht gem. § 62
Bundeshaushaltsgesetz, da keine Gründe für eine Unbilligkeit der Einziehung der
Forderung bestehen.“
Die Finanzprokuratur (BMF) hat den davon betroffenen WohnungseigentümerInnen des Bauteiles C der Anlage schriftlich angekündigt den Klagsweg zu beschreiten, wenn die offenen Tilgungsraten zuzüglich Verzugszinsen nicht bezahlt werden.
Das BM für Wirtschaft und Arbeit beabsichtigt jetzt den Darlehensrest zu kündigen, wenn nicht bezahlt wird (ca. 11.000 Euro pro Wohnung).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage: