3588/J XXII. GP

Eingelangt am 04.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „FPÖ-naher Makler Ernst Plech wieder dick im Geschäft"

Am 7. Juli dieses Jahres wurde im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien das
Gesetz zur Errichtung einer so genannten Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs-
und Entwicklungsgesellschaft (SIVBEG) beschlossen. Drei Monate später, genauer: am 5.
Oktober, erfolgte die Gründung dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom hiermit
ermächtigten Bundesministerium für Landesverteidigung gemeinsam mit der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Aufgabe dieser Firma ist es laut § 2 Abs 1 SIVBEG-
Gesetz u.a., die ,,im Eigentum des Bundes und in der Verwaltung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung stehenden Liegenschaften über Auftrag des Bundesministers für
Landesverteidigung im Namen und für Rechnung des Bundes nach wirtschaftlichen und
marktorientierten Grundsätzen"
zu verwerten. Konkret geht es dabei um 51 Immobilien
(Kasernen, Truppenübungsplätze, Grundstücke) des Verteidigungsministeriums. Diese sollen
von der SIVBEG bis 2013 veräußert werden und dadurch zwischen 400 Mio. und 1 Mrd. Euro
in das Budget des Verteidigungsministeriums spülen.

Die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen gegründete
Immobilienverwertung, an der 55 Prozent das Landesverteidigungsministerium und 45
Prozent die BIG halten, besteht neben den zwei Geschäftsführern auch aus vier
Aufsichtsräten. Zwei entsendet das Landesverteidigungsministerium, einen die BIG und einen
das Finanzministerium. § 7 Abs 3 SIVBEG-Gesetz sieht vor, dass diese von der
Geschäftsführung ,,jährlich für das nächste Kalenderjahr das Jahresarbeitsprogramm (...) zur
Genehmigung vorzulegen"
ist. Mit anderen Worten: Erfolgt nun etwa eine
Kasernenausschreibung, erfahren dies die Aufsichtsräte der SIVBEG vorab.

An dieser Bestimmung ist per se noch nichts Kritikwürdiges zu finden. Kritikwürdig wird es
erst dann, wenn man in Betracht zieht, dass dem vom Finanzministerium nominierten
Mitglied   des   Aufsichtsrates   laut   §   2   Abs   6   SIVBEG-Gesetz   ein   Vetorecht   bei


Immobilienveräußerungen zukommt und über dieses zusätzliche Recht nicht irgendwer
verfugt, sondern ein gewisser Ernst Karl Plech.

Plech ist in der Immobilienbranche kein Unbekannter. Im Gegenteil, ist er doch nicht nur
Aufsichtsratsvorsitzender der ehemals bundeseigenen Wohnbaugesellschaften BUWOG und
WAG, sondern auch Aufsichtsratsvorsitzender-Stellvertreter der BIG und gleichzeitig
Immobilienmakler. Als solcher spielte Plech u.a. auch schon im Zuge der Übersiedelung des
Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere
Stadt Wien vom Gerichtsgebäude Riemergasse in den City Tower Vienna eine unrühmliche
Rolle. War er es doch, der laut Anfragebeantwortung 1146/AB
XXII. GP im September 2001
in seiner Funktion als Immobilientreuhänder an den damaligen Justizminister Böhmdorfer
herantrat und diesem das neu errichtete Mietobjekt in der Marxergasse im 3. Bezirk
vermittelte und in weiterer Folge hierfür eine Provision von 607.000 Euro kassierte - dies,
obwohl dem Justizminister das Mietobjekt bereits am 31. Juli 2001 durch das
Errichterunternehmen präsentiert wurde.

Zu dieser Zeit war der der FPÖ-nahe stehende Immobilienmakler bereits Mitglied des BIG-
Aufsichtsrates. In dieser Funktion ist selbiger aber auch seit geraumer Zeit mit den negativen
Konsequenzen der Gerichtsabsiedlung sowohl für das Riemergassen-Viertel und die
Steuerzahler als auch der schleppend vor sich gehenden Verwertung des aufgelassenen
Justizgebäudes konfrontiert.

Den Immobilienmakler Plech nun mit Vetorecht in das Kontrollgremium der mit der
Veräußerung der Immobilien des Bundesheeres beauftragten Verwertungsgesellschaft zu
entsenden, hieße genauso wie im Falle der BIG, den Bock zum Gärtner zu machen. Der
,,FPÖ-nahe Makler Ernst Plech" ist also mit den Worten von „News" (42/2005), „wieder dick
im Geschäft“.
Da hier offenkundig eine Unvereinbarkeit im Sinne politischer wie rechtlicher
Grundsätze vorliegt, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

 

1.              Stimmt   es,    dass    Sie   den   Immobilienmakler   und   Aufsichtsratsvorsitzenden-
Stellvertreter  der  BIG,  Ernst  Karl Plech,  als  Mitglied  des  Aufsichtsrates  der
Strategischen Immobilien Verwertungs-,  Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft
(SIVBEG) nominiert haben?

2.              Wenn ja,  wie  lässt  sich die Unvereinbarkeit von Plechs privater Tätigkeit als
Immobilienmakler   mit   seiner   Funktion   als   Aufsichtsratsmitglied   der   SIVBEG
rechtfertigen?

3.              Welche Gründe können Sie anführen, die für Sie entscheidend waren, ausgerechnet
einen Immobilienmakler als Aufsichtsrat in eine Gesellschaft zu entsenden, deren
Aufgabe die Verwertung von Liegenschaften des Bundesheeres ist?

4.              Können Sie ausschließen, dass der von Ihnen in das Kontrollgremium der SIVBEG
entsandte Immobilienmakler Plech, ähnlich wie im Falle der Übersiedelung der
Gerichte von der Riemergasse in den City Tower Vienna, so auch bei der Verwertung
der Bundesheer-Liegenschaften in privater Angelegenheit als Immobilienmakler tätig
wird?

5.              Wenn ja, worauf stützen Sie ihre Gewissheit?

6.              Wenn nein, wie können Sie die Interessenkollision der Person Plechs verantworten?

7.              § 2 Abs 1 sieht als Aufgabe für die SIVBEG u.a. die ,,Beauftragung Dritter mit
Erstellung   von   Gutachten   und  Studien   wie   insbesondere   Machbarkeits-   und
Verwertungsstudien für Nutzungsänderungen und Raumordnungsmaßnahmen wie der
Flächenwidmung oder Bebauung"
vor. Können Sie ausschließen, dass an den von
Ihnen nominierten SIVBEG-Aufsichtsrat, Kommerzialrat Ernst Karl Plech, ein oder
mehrere der oben benannten Aufträge vergeben wird?

8.      Wenn ja, womit begründen Sie dies?

9.              Wenn Sie dies nicht garantieren können: Welche Gründe können Sie ins Treffen
führen, die die Unvereinbarkeit von Plechs privater Tätigkeit als Immobilienmakler


und des Kommerzialrats öffentlicher Funktion als stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der BIG sowie Aufsichtsratsmitglied der SIVBEG
rechtfertigen?

10.     Bei Verneinung von Frage 1: Wen sonst haben Sie in das Kontrollgremium der
SIVBEG entsandt?

11.     Ist bzw. war Ernst Karl Plech für das Bundesministerium für Finanzen beratend tätig?

12.     Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang?

13.     Wurde/n dafür ein/mehrere Honorar/e in welcher Höhe geleistet?

14.     In welchen Gremien Ihres Ressorts bzw. in welchen ausgelagerten Unternehmen, auf
die Ihr Ressort maßgeblichen Einfluss ausübt, hat Kommerzialrat Plech welche
Funktion inne?

15.     Wurden   bzw.    werden   dabei   an   selbigen   Provisionen,    Honorare   und/oder
Aufwandsentschädigungen in welcher Höhe ausbezahlt?

16.     Wenn ja, für welche Leistungen in welchem Zusammenhang?

17.     Welche Verkaufserlöse erwarten Sie infolge der Veräußerung der Bundesheer-
Liegenschaften?