3588/J XXII. GP
Eingelangt am 04.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „FPÖ-naher Makler Ernst Plech wieder dick im Geschäft"
Am 7. Juli dieses Jahres wurde im Nationalrat mit den
Stimmen der Regierungsparteien das
Gesetz zur Errichtung einer so genannten
Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs-
und Entwicklungsgesellschaft (SIVBEG) beschlossen. Drei Monate später,
genauer: am 5.
Oktober, erfolgte die Gründung dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom
hiermit
ermächtigten Bundesministerium für
Landesverteidigung gemeinsam mit der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Aufgabe dieser Firma ist es laut § 2
Abs 1 SIVBEG-
Gesetz u.a., die ,,im Eigentum des Bundes und in der Verwaltung des
Bundesministeriums für
Landesverteidigung stehenden Liegenschaften über Auftrag des Bundesministers
für
Landesverteidigung im Namen und für Rechnung
des Bundes nach wirtschaftlichen und
marktorientierten Grundsätzen" zu verwerten. Konkret geht es dabei um 51 Immobilien
(Kasernen, Truppenübungsplätze,
Grundstücke) des Verteidigungsministeriums. Diese sollen
von der SIVBEG bis 2013 veräußert werden und dadurch zwischen 400 Mio. und 1
Mrd. Euro
in das Budget des
Verteidigungsministeriums spülen.
Die im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Finanzen gegründete
Immobilienverwertung,
an der 55 Prozent das Landesverteidigungsministerium und 45
Prozent
die BIG halten, besteht neben den zwei Geschäftsführern auch aus vier
Aufsichtsräten.
Zwei entsendet das Landesverteidigungsministerium, einen die BIG und einen
das
Finanzministerium. § 7 Abs 3 SIVBEG-Gesetz sieht vor, dass diese von der
Geschäftsführung ,,jährlich
für das nächste Kalenderjahr das Jahresarbeitsprogramm (...) zur
Genehmigung vorzulegen" ist. Mit anderen Worten: Erfolgt nun etwa eine
Kasernenausschreibung, erfahren dies
die Aufsichtsräte der SIVBEG vorab.
An dieser Bestimmung ist per se noch
nichts Kritikwürdiges zu finden. Kritikwürdig wird es
erst dann, wenn man in Betracht zieht, dass
dem vom Finanzministerium nominierten
Mitglied des
Aufsichtsrates
laut § 2 Abs
6 SIVBEG-Gesetz ein Vetorecht
bei
Immobilienveräußerungen
zukommt und über dieses zusätzliche Recht nicht irgendwer
verfugt,
sondern ein gewisser Ernst Karl Plech.
Plech ist in der Immobilienbranche
kein Unbekannter. Im Gegenteil, ist er doch nicht nur
Aufsichtsratsvorsitzender der ehemals bundeseigenen Wohnbaugesellschaften BUWOG
und
WAG, sondern auch Aufsichtsratsvorsitzender-Stellvertreter der BIG und
gleichzeitig
Immobilienmakler. Als solcher spielte Plech u.a. auch schon im Zuge der
Übersiedelung des
Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des
Bezirksgerichts Innere
Stadt Wien vom
Gerichtsgebäude Riemergasse in den City Tower Vienna eine unrühmliche
Rolle. War er es doch, der laut Anfragebeantwortung 1146/AB XXII. GP im September 2001
in seiner Funktion als Immobilientreuhänder an den damaligen Justizminister
Böhmdorfer
herantrat und diesem das neu errichtete
Mietobjekt in der Marxergasse im 3. Bezirk
vermittelte und in weiterer Folge
hierfür eine Provision von 607.000 Euro kassierte - dies,
obwohl dem Justizminister das
Mietobjekt bereits am 31. Juli 2001 durch das
Errichterunternehmen präsentiert
wurde.
Zu dieser Zeit war der der FPÖ-nahe
stehende Immobilienmakler bereits Mitglied des BIG-
Aufsichtsrates. In dieser Funktion ist selbiger aber auch seit geraumer Zeit
mit den negativen
Konsequenzen der Gerichtsabsiedlung sowohl
für das Riemergassen-Viertel und die
Steuerzahler als auch der schleppend vor sich gehenden Verwertung des
aufgelassenen
Justizgebäudes konfrontiert.
Den Immobilienmakler
Plech nun mit Vetorecht in das Kontrollgremium der mit der
Veräußerung der
Immobilien des Bundesheeres beauftragten Verwertungsgesellschaft zu
entsenden, hieße genauso wie im Falle der
BIG, den Bock zum Gärtner zu machen. Der
,,FPÖ-nahe Makler Ernst Plech" ist also mit den Worten von
„News" (42/2005), „wieder dick
im Geschäft“. Da hier offenkundig eine Unvereinbarkeit im Sinne politischer
wie rechtlicher
Grundsätze vorliegt, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Stimmt
es, dass Sie den Immobilienmakler und
Aufsichtsratsvorsitzenden-
Stellvertreter der BIG, Ernst Karl Plech, als
Mitglied des Aufsichtsrates der
Strategischen
Immobilien Verwertungs-,
Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft
(SIVBEG)
nominiert haben?
2.
Wenn ja,
wie lässt sich die Unvereinbarkeit von Plechs
privater Tätigkeit als
Immobilienmakler mit seiner
Funktion als Aufsichtsratsmitglied der SIVBEG
rechtfertigen?
3.
Welche Gründe können Sie anführen, die für Sie
entscheidend waren, ausgerechnet
einen
Immobilienmakler als Aufsichtsrat in eine Gesellschaft zu entsenden, deren
Aufgabe
die Verwertung von Liegenschaften des Bundesheeres ist?
4.
Können Sie ausschließen, dass der von Ihnen in das
Kontrollgremium der SIVBEG
entsandte
Immobilienmakler Plech, ähnlich wie im Falle der Übersiedelung der
Gerichte
von der Riemergasse in den City Tower Vienna, so auch bei der Verwertung
der Bundesheer-Liegenschaften in privater Angelegenheit als Immobilienmakler
tätig
wird?
5.
Wenn ja, worauf stützen Sie ihre Gewissheit?
6.
Wenn nein, wie können Sie die Interessenkollision der
Person Plechs verantworten?
7.
§ 2 Abs 1 sieht als Aufgabe für die SIVBEG u.a. die ,,Beauftragung
Dritter mit
Erstellung von Gutachten und Studien
wie insbesondere Machbarkeits- und
Verwertungsstudien
für Nutzungsänderungen und Raumordnungsmaßnahmen wie der
Flächenwidmung oder Bebauung" vor. Können
Sie ausschließen, dass an den von
Ihnen
nominierten SIVBEG-Aufsichtsrat, Kommerzialrat Ernst Karl Plech, ein oder
mehrere
der oben benannten Aufträge vergeben wird?
8. Wenn ja,
womit begründen Sie dies?
9.
Wenn Sie dies nicht garantieren können: Welche Gründe
können Sie ins Treffen
führen,
die die Unvereinbarkeit von Plechs privater Tätigkeit als Immobilienmakler
und des Kommerzialrats öffentlicher
Funktion als stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender
der BIG sowie Aufsichtsratsmitglied der SIVBEG
rechtfertigen?
10.
Bei Verneinung von Frage 1: Wen sonst haben Sie in das
Kontrollgremium der
SIVBEG entsandt?
11.
Ist bzw. war Ernst Karl Plech für das Bundesministerium
für Finanzen beratend tätig?
12.
Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang?
13.
Wurde/n dafür ein/mehrere Honorar/e in welcher Höhe
geleistet?
14.
In welchen Gremien Ihres Ressorts bzw. in welchen
ausgelagerten Unternehmen, auf
die
Ihr Ressort maßgeblichen Einfluss ausübt, hat Kommerzialrat Plech welche
Funktion
inne?
15.
Wurden
bzw.
werden dabei an selbigen
Provisionen,
Honorare und/oder
Aufwandsentschädigungen
in welcher Höhe ausbezahlt?
16. Wenn ja, für
welche Leistungen in welchem Zusammenhang?
17.
Welche Verkaufserlöse erwarten Sie infolge der
Veräußerung der Bundesheer-
Liegenschaften?