3589/J XXII. GP

Eingelangt am 04.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 21/22

Plänen des Finanzministeriums zufolge soll das in der Donaustadt gelegene Finanzamt Wien
21/22 einer räumlichen Umstrukturierung unterzogen werden. Grund hierfür ist die
Zusammenlegung mit dem Finanzamt Wien 2/20. Das dem Umbau zugrunde liegende
Raumkonzept sieht dabei eine Einsparung der Dienstzimmer um insgesamt 58 Räume vor.
Geht es nach den Vorstellungen des Finanzministeriums sollen im 4. Stock des am Dr.-Adolf-
Schärf-Platz ansässigen Finanzamts 23, im 3. Stock 32 Zimmer und im 2. Stock 3 Zimmer
dem Sparstift zum Opfer fallen.

Bereits mit 1. April 2005 wurden ca. 40 Prozent der Arbeitsräume des ca. 200
MitarbeiterInnen zählenden Finanzamtes eingespart. Wird nun die Integration des
Finanzamtes Wien 2/20 in das Finanzamt 21/22 in die Tat umgesetzt, wird dies die ohnedies
schon prekären Arbeitsbedingungen der dort Bediensteten noch zusätzlich verschärfen. Steht
diesen doch nach Realisierung der Umstrukturierung infolge der Unterbringung von drei oder
mehreren Personen in den ursprünglich für zwei MitarbeiterInnen konzipierten Zimmern im
Ausmaß von ca. 22 m2 künftig weniger Arbeitsraum zur Verfügung; ein Umstand, der im
Widerspruch zu den einschlägigen gesetzlichen Normen steht. Das ist den Bediensteten des
Finanzamtes Wien 21/22 nicht zuzumuten. Genauso wenig ist es akzeptabel wie durchdacht,
dass im vorgesehenen Raumkonzept keine geeigneten Standards für die Arbeitsplätze, wie
Fußfreiheit bei Schreibtischen und dergleichen, vorgesehen sind.

Es darf darüber hinaus grundsätzlich bezweifelt werden, ob diesem, der Kosteneinsparung
geschuldeten Vorhaben vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung und
städtebaulichen Projekte im 21. und 22. Wiener Gemeindebezirk sinnvoll und zweckmäßig
ist. Wien-Donaustadt und Floridsdorf stellen nicht nur Bezirke mit einem großen
wirtschaftlichen Wachstumspotenzial dar, sie sind auch Bezirke, deren Bevölkerung stark
zunimmt. Ein Blick auf die Volkszählungsergebnisse zeigt dies ganz deutlich. Demnach stieg


etwa die Zahl der Wohnbevölkerung mit Hauptwohnsitz in der Donaustadt zwischen 1991
und 2001 um ganze 28 Prozent auf 136.444 an. Laut Statistik Austria kam es bis 2004
abermals zu einer Erhöhung um 5,7 Prozent auf 144.289 Donaustädterinnen und
Donaustädter.

Zieht man nun etwa in Betracht, dass alleine der im Entstehen begriffene neue Stadtteil auf
dem ehemaligen Flugfeld Aspern ca. 10.000 Menschen beherbergen wird, muss festgestellt
werden, dass die Einsparung von Räumlichkeiten im Finanzamt Wien 21/22 den eigentlichen
Bedürfnissen zuwiderläuft. Angesichts der oben angeführten Entwicklung täte Gegenteiliges
Not. Um der gestiegenen Arbeitsbelastung der Bediensteten gerecht zu werden, würde es
zusätzlichen Personals und - damit verbunden - räumlicher Einrichtungen bedürfen.

Da aber das Umstrukturierungskonzept des Finanzministeriums auf diese Notwendigkeiten
keine Rücksicht nimmt, sondern vielmehr die prekären Arbeitsverhältnisse im Finanzamt
Wien 21/22 noch zusätzlich verschärfen wird, richten die unterzeichneten Abgeordneten an
den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Gründe können Sie anführen, laut neuem Raumkonzept 58 Zimmer des
Finanzamtes Wien 21/22 einsparen zu wollen?

2.             Welches Einsparungsvolumen ist infolge der Reduktion der räumlichen Infrastruktur
veranschlagt?

3.             Mit welchen Kosten wird sich der Umbau des Finanzamtes Wien 21/22 zu Buche
schlagen?

4.      Wann  soll  der Umbau des Finanzamtes Wien 21/22  begonnen,  wann soll er
abgeschlossen werden?

5.             Wurde im Rahmen der Erstellung des Raumkonzeptes auf die Auswirkungen für die
im Finanzamt Wien 21/22 tätigen MitarbeiterInnen Rücksicht genommen?

 


6.             Wenn ja, wie begründen Sie den Umstand, dass sich im Falle der Realisierung des
vorliegenden Raumkonzepts nicht mehr zwei, sondern drei Bedienstete eine 22 m2
umfassende   Bürofläche   teilen   sollen   und   dies   naturgemäß,   aufgrund   des   -
vorschriftswidrig    -    verringerten    Arbeitsraumes    pro    Bediensteten,    negative
Auswirkungen auf die Gesundheit derselben zeitigen wird?

7.             Bei Verneinung von Frage 5: Warum wird hierauf keine Rücksicht genommen?

8.             Wie gedenken Sie, diese Beeinträchtigung für die Gesundheit der MitarbeiterInnen des
Finanzamtes Wien 21/22 zu lösen?

9.             Wurde bzw. wird vor der Planeinreichung eine Evaluierung des Umbauvorhabens
durch   ArbeitsmedizinerInnen,    Sicherheitsfachkräfte    und   ArbeitspsychologInnen
durchgeführt?

10.      Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen und inwieweit werden diese im
Zuge des Umbaus des Finanzamtes Berücksichtigung finden?

11.      Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Evaluierung der Umbaupläne?

12.      Gibt es hinsichtlich der künftigen Raumgestaltung eine oder mehrere Studie/n?

13.      Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist/sind diese gekommen?

14.      Wenn nein, warum nicht?

15.      Die   Bildschirmarbeitsplätze   der   Finanzamts-Bediensteten   entsprechen  nicht   den
gesetzlichen Vorschriften.   Ist  daran gedacht,  diesen Vorschriften im Zuge  der
räumlichen   Umstrukturierung   durch   die   Anschaffung   von   höhenverstellbaren
Schreibtischen, Flachbildschirmen, entsprechenden Sesseln und Rollcontainer etc. zu
entsprechen?

16.      Wenn ja, wie sehen diesbezüglich Ihre Anschaffungspläne im Konkreten aus?


17.      Wenn nein, warum wurden im neuen Raumkonzept diese Erfordernisse außer Acht
gelassen?

18.      Wie viele Bedienstete arbeiten mit 1.11.2005 im Finanzamt Wien 21/22? Wie viele
waren es mit 31.12.1987?

19.      Wie viele Steuerakte bearbeitet ein/e Bedienstete/r des Finanzamtes Wien 21/22 im
Jahr 2005 pro Tag? Wie viele Steuerakte bearbeitete ein/e MitarbeiterIn desselben
Finanzamtes im Jahr 1987 pro Tag?

20.  In wie weit lässt sich die im Raumkonzept vorgesehene Einsparung von 58 Zimmer
mit  dem im Zuge  des  stetigen Bevölkerungsanstiegs  sowie  des  in Folge  der
städtebaulichen Vorhaben in Wien-Donaustadt und Floridsdorf absehbaren Anstieges
des Arbeitsaufwandes des Finanzamtes Wien 21/22 rechtfertigen?

21.  Gibt  es  von  Ihrer  Seite  Überlegungen,  Wiens  Finanzämter  künftig  zu  einem
Zentralfinanzamt zusammenzulegen?

22.  Wenn ja, wie sehen diese aus?

23.  Wenn nein, ist daran gedacht, weitere regionale Konzentrationen der neun Wiener
Finanzämter vorzunehmen?

24.  Wenn ja,  wann  ist  die  Konzentration  mit  welchen  Finanzämtern  an  welchen
Standorten vorgesehen?