3589/J XXII. GP
Eingelangt am 04.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 21/22
Plänen des
Finanzministeriums zufolge soll das in der Donaustadt gelegene Finanzamt Wien
21/22
einer räumlichen Umstrukturierung unterzogen werden. Grund hierfür ist die
Zusammenlegung
mit dem Finanzamt Wien 2/20. Das dem Umbau zugrunde liegende
Raumkonzept sieht dabei eine Einsparung der Dienstzimmer um insgesamt 58 Räume
vor.
Geht
es nach den Vorstellungen des Finanzministeriums sollen im 4. Stock des am
Dr.-Adolf-
Schärf-Platz
ansässigen Finanzamts 23, im 3. Stock 32 Zimmer und im 2. Stock 3 Zimmer
dem
Sparstift zum Opfer fallen.
Bereits mit 1. April 2005 wurden ca. 40
Prozent der Arbeitsräume des ca. 200
MitarbeiterInnen
zählenden Finanzamtes eingespart. Wird nun die Integration des
Finanzamtes
Wien 2/20 in das Finanzamt 21/22 in die Tat umgesetzt, wird dies die ohnedies
schon prekären
Arbeitsbedingungen der dort Bediensteten noch zusätzlich verschärfen. Steht
diesen doch nach Realisierung der
Umstrukturierung infolge der Unterbringung von drei oder
mehreren Personen in den ursprünglich für zwei MitarbeiterInnen konzipierten
Zimmern im
Ausmaß von ca. 22 m2 künftig weniger Arbeitsraum zur Verfügung; ein
Umstand, der im
Widerspruch zu den einschlägigen gesetzlichen Normen steht. Das ist den
Bediensteten des
Finanzamtes Wien 21/22 nicht zuzumuten. Genauso wenig ist es akzeptabel wie
durchdacht,
dass im vorgesehenen Raumkonzept keine geeigneten Standards für die
Arbeitsplätze, wie
Fußfreiheit bei Schreibtischen und
dergleichen, vorgesehen sind.
Es darf darüber
hinaus grundsätzlich bezweifelt werden, ob diesem, der Kosteneinsparung
geschuldeten
Vorhaben vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung und
städtebaulichen
Projekte im 21. und 22. Wiener Gemeindebezirk sinnvoll und zweckmäßig
ist.
Wien-Donaustadt und Floridsdorf stellen nicht nur Bezirke mit einem großen
wirtschaftlichen
Wachstumspotenzial dar, sie sind auch Bezirke, deren Bevölkerung stark
zunimmt. Ein Blick auf die Volkszählungsergebnisse zeigt dies ganz deutlich.
Demnach stieg
etwa die Zahl der
Wohnbevölkerung mit Hauptwohnsitz in der Donaustadt zwischen 1991
und
2001 um ganze 28 Prozent auf 136.444 an. Laut Statistik Austria kam es bis 2004
abermals
zu einer Erhöhung um 5,7 Prozent auf 144.289 Donaustädterinnen und
Donaustädter.
Zieht man nun etwa in
Betracht, dass alleine der im Entstehen begriffene neue Stadtteil auf
dem
ehemaligen Flugfeld Aspern ca. 10.000 Menschen beherbergen wird, muss
festgestellt
werden, dass die
Einsparung von Räumlichkeiten im Finanzamt Wien 21/22 den eigentlichen
Bedürfnissen zuwiderläuft. Angesichts der oben angeführten Entwicklung täte
Gegenteiliges
Not. Um der gestiegenen Arbeitsbelastung der
Bediensteten gerecht zu werden, würde es
zusätzlichen Personals und - damit
verbunden - räumlicher Einrichtungen bedürfen.
Da aber das
Umstrukturierungskonzept des Finanzministeriums auf diese Notwendigkeiten
keine
Rücksicht nimmt, sondern vielmehr die prekären Arbeitsverhältnisse im Finanzamt
Wien
21/22 noch zusätzlich verschärfen wird, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an
den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Gründe können Sie anführen, laut neuem Raumkonzept
58 Zimmer des
Finanzamtes
Wien 21/22 einsparen zu wollen?
2.
Welches Einsparungsvolumen ist infolge der Reduktion der
räumlichen Infrastruktur
veranschlagt?
3.
Mit welchen Kosten wird sich der Umbau des Finanzamtes
Wien 21/22 zu Buche
schlagen?
4.
Wann
soll der Umbau des
Finanzamtes Wien 21/22
begonnen, wann soll er
abgeschlossen
werden?
5.
Wurde im Rahmen der Erstellung des Raumkonzeptes auf die
Auswirkungen für die
im
Finanzamt Wien 21/22 tätigen MitarbeiterInnen Rücksicht genommen?
6.
Wenn ja, wie begründen Sie den Umstand, dass sich im
Falle der Realisierung des
vorliegenden
Raumkonzepts nicht mehr zwei, sondern drei Bedienstete eine 22 m2
umfassende
Bürofläche
teilen sollen und dies
naturgemäß,
aufgrund des -
vorschriftswidrig - verringerten Arbeitsraumes pro Bediensteten, negative
Auswirkungen
auf die Gesundheit derselben zeitigen wird?
7.
Bei Verneinung von Frage 5: Warum wird hierauf keine
Rücksicht genommen?
8.
Wie gedenken Sie, diese Beeinträchtigung für die
Gesundheit der MitarbeiterInnen des
Finanzamtes
Wien 21/22 zu lösen?
9.
Wurde bzw. wird vor der Planeinreichung eine Evaluierung
des Umbauvorhabens
durch ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräfte und
ArbeitspsychologInnen
durchgeführt?
10.
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen und
inwieweit werden diese im
Zuge
des Umbaus des Finanzamtes Berücksichtigung finden?
11.
Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Evaluierung
der Umbaupläne?
12.
Gibt es hinsichtlich der künftigen Raumgestaltung eine
oder mehrere Studie/n?
13.
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist/sind diese gekommen?
14.
Wenn nein, warum nicht?
15.
Die
Bildschirmarbeitsplätze
der
Finanzamts-Bediensteten
entsprechen nicht den
gesetzlichen
Vorschriften. Ist daran gedacht, diesen Vorschriften im Zuge der
räumlichen Umstrukturierung durch die
Anschaffung von höhenverstellbaren
Schreibtischen,
Flachbildschirmen, entsprechenden Sesseln und Rollcontainer etc. zu
entsprechen?
16. Wenn ja, wie
sehen diesbezüglich Ihre Anschaffungspläne im Konkreten aus?
17.
Wenn nein, warum wurden im neuen Raumkonzept diese
Erfordernisse außer Acht
gelassen?
18.
Wie viele Bedienstete arbeiten mit 1.11.2005 im Finanzamt
Wien 21/22? Wie viele
waren es mit
31.12.1987?
19.
Wie viele Steuerakte bearbeitet ein/e Bedienstete/r des
Finanzamtes Wien 21/22 im
Jahr
2005 pro Tag? Wie viele Steuerakte bearbeitete ein/e MitarbeiterIn desselben
Finanzamtes
im Jahr 1987 pro Tag?
20.
In wie weit lässt sich die im Raumkonzept vorgesehene
Einsparung von 58 Zimmer
mit dem im Zuge des stetigen
Bevölkerungsanstiegs sowie des in Folge der
städtebaulichen
Vorhaben in Wien-Donaustadt und Floridsdorf absehbaren Anstieges
des
Arbeitsaufwandes des Finanzamtes Wien 21/22 rechtfertigen?
21.
Gibt es von Ihrer
Seite Überlegungen, Wiens Finanzämter
künftig zu einem
Zentralfinanzamt
zusammenzulegen?
22. Wenn ja, wie
sehen diese aus?
23.
Wenn nein, ist daran gedacht, weitere regionale
Konzentrationen der neun Wiener
Finanzämter
vorzunehmen?
24.
Wenn ja,
wann ist die Konzentration
mit welchen Finanzämtern an welchen
Standorten
vorgesehen?