3596/J XXII. GP

Eingelangt am 08.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Auftragsvergaben durch die ÖBB

 

 

Die Tageszeitung „Der Standard" vom 5./6. 11.2005 berichtet, dass Ex-
Minister Böhmdorfer nunmehr drei Aufsichtsratsmandate innerhalb der
Gesellschaften der österreichischen Bundesbahn inne hat. Konkret ist
nunmehr Dr. Böhmdorfer Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, der
ÖBB-Infrastruktur Betriebs AG und der ÖBB-Immobilienmanagement
Gesellschaft mbH.

Gleichzeitig mehren sich Gerüchte wonach die Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Böhmdorfer in einem Auftragsverhältnis zur ÖBB stehen soll.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.           Worin liegen die Gründe für die Bestellung von Rechtsanwalt
Dr. Dieter Böhmdorfer als Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur
Betriebs AG und wie hoch ist die ihm dafür gebührende jährliche
Aufwandsentschädigung?

2.           Worin liegen die Gründe für die Bestellung von Rechtsanwalt

Dr. Dieter Böhmdorfer als Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur Bau
AG und wie hoch ist die ihm dafür gebührende jährliche
Aufwandsentschädigung?

 


3.           Worin liegen die Gründe für die Bestellung von Rechtsanwalt
Dr. Dieter Böhmdorfer als Aufsichtsrat für die ÖBB-Immobilien-
management Gesellschaft mbH und wie hoch ist die ihm dafür
gebührende jährliche Aufwandsentschädigung?

4.           Von welchen (Tochter) gesellschaften der ÖBB wurden Aufträge an
Rechtsanwalt Dr. Dieter Böhmdorfer vergeben?

5.           Was war der Inhalt dieser Aufträge und wie hoch sind die Honorar-
zahlungen an Dr. Dieter Böhmdorfer aus diesen Beauftragungen,
geordnet nach Auftrag?

6.           Welche Vergabeverfahren wurden bei der Ausschreibung dieser
Aufträge angewendet, geordnet nach Aufträgen?

7.           Was halten Sie der schiefen Optik entgegen, dass ein früheres
Regierungsmitglied Ihrer eigenen Fraktion nunmehr entgeltlich für
ein Staatsunternehmen tätig wird, in welchem dieses auch
Aufsichtsratsfunktionen inne hat?