3607/J XXII. GP
Eingelangt am 15.11.2005
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Anfrage
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend arbeitsrechtliche Situation und sanierungsbedürftige Universitätsgebäude
Die Rektorenkonferenz hat neuerlich auf die prekäre bauliche Situation zahlreicher universitärer Gebäude hingewiesen. Mit der Vollrechtsfähigkeit haben die Universitäten laut Rektor Gantner, der in der Rektorenkonferenz für die budgetäre Angelegenheiten zuständig ist, eine große Anzahl von "ziemlich kaputten Gebäuden" übernommen. Allein die sogenannte „Shortlist“ der 23 dringendsten Sanierungsobjekte erfordere 600 Mio. Euro zusätzliches Budget. Diese Projekte repräsentierten jedoch nur 20% des gesamten Raumflächen aller österreichischen Universitäten. In dieser Summe sind aber nicht einmal die Kosten für Planung, Einrichtung und Mehrwertsteuer enthalten. Die restlichen, nicht in der „Shortlist“ enthaltenen, 80 Prozent der Gebäude müssten dringend den Arbeitnehmerschutzbestimmungen angepasst werden. In den Übergangsbestimmungen des UOG 2002 § 112 wird die Implementierung des Arbeitnehmerschutzes zwar bis auf das Jahr 2013 erstreckt, was aber nur für einen eingeschränkten Bereich gelten kann. Zusätzlich wird im Zusammenhang mit der Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes in Abs. 2 folgendes festgehalten „Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat im Einvernehmen mit den Universitäten bis Ende 2004 den erforderlichen Aufwand für die Generalsanierungsbedarf zu erheben“. Die Frage, ob und in welchen Ausmaß dieses Einvernehmen hergestellt wurde, bleibt bislang unklar.
Jedenfalls stehen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen der EU über nationalem Recht und der Schutz von Leib und Leben (z.B. Fluchtwege) geht jedenfalls vor. Es erhebt sich die Frage ob derzeitige Mieten, die an die BIG abzuführen sind, bei derart desolaten und teilweise rechtwidrigen Zuständen weiter vertreten werden können. Umgehende und großflächige Sanierungsmaßnahmen sind den Universitäten jedenfalls in ihrer schwierigen finanziellen Situation nicht zumutbar.
Nun soll an den Universitäten eine konzentriert und lückenlos abzuarbeitende Mängelliste erstellt werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass dadurch der laufende Lehrbetrieb nicht beeinträchtigt werden soll. Trotzdem erreichen uns aus diversen Instituten Meldungen über schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs durch das Arbeitsinspektorat. An der Universität Innsbruck etwa wurde eine laufende Lehrveranstaltung mit rund 40 Teilnehmern unterbrochen, Studierende und Lehrkraft aus dem Raum vertrieben und die Türe versperrt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: