3607/J XXII. GP

Eingelangt am 15.11.2005
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Anfrage

 

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend arbeitsrechtliche Situation und sanierungsbedürftige Universitätsgebäude

 

 

Die Rektorenkonferenz hat neuerlich auf die prekäre bauliche Situation zahlreicher universitärer Gebäude hingewiesen. Mit der Vollrechtsfähigkeit haben die Universitäten laut Rektor Gantner, der in der Rektorenkonferenz für die budgetäre Angelegenheiten zuständig ist, eine große Anzahl von "ziemlich kaputten Gebäuden" übernommen. Allein die sogenannte „Shortlist“ der 23 dringendsten Sanierungsobjekte erfordere 600 Mio. Euro zusätzliches Budget. Diese Projekte  repräsentierten jedoch nur 20% des gesamten Raumflächen aller österreichischen Universitäten. In dieser Summe sind aber nicht einmal die Kosten für Planung, Einrichtung und Mehrwertsteuer enthalten. Die restlichen, nicht in der „Shortlist“ enthaltenen, 80 Prozent der Gebäude müssten dringend den Arbeitnehmerschutzbestimmungen angepasst werden. In den Übergangsbestimmungen des UOG 2002  § 112 wird die Implementierung des Arbeitnehmerschutzes zwar bis auf das Jahr 2013 erstreckt, was aber nur für einen eingeschränkten Bereich gelten kann. Zusätzlich wird im Zusammenhang mit der Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes in Abs. 2 folgendes festgehalten „Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat im Einvernehmen mit den Universitäten bis Ende 2004 den erforderlichen Aufwand für die Generalsanierungsbedarf zu erheben“.  Die Frage, ob und in welchen Ausmaß dieses Einvernehmen hergestellt wurde, bleibt bislang unklar.

Jedenfalls stehen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen der EU über nationalem Recht und der Schutz von Leib und Leben (z.B. Fluchtwege) geht jedenfalls vor. Es erhebt sich die Frage ob derzeitige Mieten, die an die BIG abzuführen sind, bei derart desolaten und teilweise rechtwidrigen Zuständen weiter vertreten werden können. Umgehende und großflächige Sanierungsmaßnahmen sind den Universitäten jedenfalls in ihrer schwierigen finanziellen Situation nicht zumutbar.

 

Nun soll an den Universitäten eine konzentriert und lückenlos abzuarbeitende Mängelliste erstellt werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass dadurch der laufende Lehrbetrieb nicht beeinträchtigt werden soll. Trotzdem erreichen uns aus diversen Instituten Meldungen über schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs durch das Arbeitsinspektorat. An der Universität Innsbruck etwa wurde eine laufende Lehrveranstaltung mit rund 40 Teilnehmern unterbrochen, Studierende und Lehrkraft aus dem Raum vertrieben und die Türe versperrt.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Warum wurden die Sanierungkosten für die den Universitäten übergebenen „ziemlich kaputten Gebäude“ (Rektor Gantner) bisher nicht in das ordentliche Universitätsbudget inkludiert?

 

  1. Können Sie den Universitäten die notwendigen Budgetmittel für die Sanierung der Gebäude auf der „Shortlist“ garantieren?

 

  1. Werden von Ihrem Ressort auch die zusätzlich zu den Sanierungskosten von 600 Mio. Euro anfallenden Kosten für Planung, Einrichtung und Mehrwertsteuer übernommen?

 

  1. Mit welchen Mitteln sollen die restlichen, nicht auf der „Shortlist“ enthaltenen Gebäude den Arbeitnehmerschutzbestimmungen angepasst werden?

 

  1. Was raten Sie Lehrbeauftragten an den Universitäten, wenn Ihnen das Arbeitsinspektorat aufgrund baulicher Mängel die Abhaltung von Lehrveranstaltungen untersagt?

 

  1. Was raten Sie Studierenden, die aufgrund der Untersagung der Durchführung von Lehrveranstaltungen im Fortkommen Ihres Studiums behindert werden?

 

  1. Wo sollen Geräte, Gardaroben ect. die aufgrund des Platzmangels in den Gängen aufgestellt wurden ohne Ersatzräume untergebracht werden?

 

  1. Wie können sie garantieren, dass dringlichste Sanierungsmaßnahmen nicht auf Kosten des Budgets für Lehre und Forschung durchgeführt werden müssen?

 

  1. Wie sieht die Projektliste der übrigen zweihundert Anträge im  Detail aus, von welchen Universitäten kommen diese Projekte und weshalb wurden knapp zweihundert Projekte nicht als dringlich gereiht?

 

  1. Welche Sanierungskosten sind mit den nicht vordringlich gereihten Projekten verbunden und welcher Art und Verlässlichkeit sind die damit verbundenen Finanzierungsgarantien?

 

  1. Hatten die kürzlich erfolgten Gespräche ihres Ressorts mit Vertretern der Rektorenkonferenz zu Sanierungsmaßnahmen und Arbeitnehmerschutz lediglich das Ziel die Rektoren von ihrer Haftung im Falle von Arbeitnehmerschutzverletzungen zu entlasten, oder wurden hier konkrete Budgetforderungen genannt?

 

  1. Können den Universitäten durch die BIG marktübliche Mieten verrechnet werden, wenn die Mietobjekte in keiner Weise den Arbeitnehmerschutzbestimmunen gerecht werden?

 

  1. Können Rektoren für die Folgen eines fehlenden Arbeitnehmerschutzes zur Verantwortung gezogen werden und haften sie dafür, wenn ihnen substantielle Budgetmittel für die Sanierung Mängelbehebung verweigert werden?

 

  1. Wurde, wie im § 112 Abs.2 angeführt, über diesen Themenkomplex Arbeitnehmerschutz und Sanierungsbedarf bis Ende 2004 mit den Rektoren wirklich ein verbindliches Einvernehmen hergestellt?

 

  1. Wurden vor Herstellung dieses Einvernehmens wirklich alle Mängel im Bereich des Arbeitnehmerschutzes flächendeckend und umfassend eruiert?