3608/J XXII. GP

Eingelangt am 15.11.2005
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Anfrage

 

der Abg. Dr. Partik-Pablé

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend missbräuchlicher Ausstellung von Visa

Die unterfertigten Abgeordneten nehmen die derzeit sogar gerichtsanhängige
missbräuchliche Ausstellung von Visa zum Anlass folgende Anfrage an Sie zu
richten:

Anfrage

1.            Welche generellen Bedingungen werden seitens Österreich gestellt, um ein
Visum zu erteilen?

2.            In welcher Weise werden die Angaben des Antragstellers überprüft,
insbesondere die Grundlage für Einladungsschreiben?

3.            Wieviele Visa, die zu einem Aufenthalt in Österreich berechtigen, wurden im
Jahr 2004 ausgestellt; aus welchem Titel z.B. Tourist, selbstständige Tätigkeit
in folgenden Botschaften bzw. Konsulaten in Amman, Islamabad, Kabul,
Kairo, Kiew, Lagos, Moskau, New Delhi, Peking, Shanghai, Teheran?