3629/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Schüler- und Lehrlingsfreifahrten - Auswirkungen der Veränderung der
Zählregel bei der Beförderung

Mit der 26.Novelle zum Kraftfahrgesetz 1967 wurde die Zählregel für die Beförderung
von Kindern in Omnibussen im Gelegenheitsverkehr (z.B. für Ausflugsfahrten oder
Fahrten zu Schulveranstaltungen) auf 1:1 geändert. Die 3:2-Zählregel gilt künftig für
den Kraftfahrlinienverkehr oder im täglichen Gelegenheitsverkehr - dh für die
tägliche Beförderung von und zu einer Schule oder in den Kindergarten zählen bei
der Berechnung der Anzahl der beförderten Personen drei Kinder unter 14 Jahren
als zwei Personen; Kinder unter sechs Jahren werden nicht gezählt. Überfüllte
Schulbusse ohne Sitzplatz oder Verwendungsmöglichkeit von Sicherheitsgurten
werden daher weiter traurige Realität bleiben.

Gegen die Einführung der 1:1-Zählregel auch für die tägliche Beförderung von
SchülerInnen und Kindergartenkindern wird vor allem das Kostenargument ins Feld
geführt: die generelle 1:1-Zählregel auch im täglichen Gelegenheitsverkehr hätte
enorme finanzielle Konsequenzen; fraglich sei auch, ob und inwieweit bestehende
Fahrzeugkapazitäten zu erweitern wären.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.                         Wie hoch war der Gesamtaufwand für Schülerfreifahrten im Bereich des
öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2000-2004? (bitte nach Jahren, Gesamt
und nach Bundesländern gegliedert anführen)

2.                         Wie hoch war der Gesamtaufwand für Lehrlingsfreifahrten in den Jahren 2000-
2004? (bitte nach Jahren, Gesamt und nach Bundesländern gegliedert
anführen)

3.                         Wie hoch war der Gesamtaufwand für Schülerfreifahrten im Bereich des
Linienverkehrs und des Gelegenheitsverkehrs in den Jahren 2000-2004? (bitte
nach Jahren, Gesamt und nach Bundesländern gegliedert anführen)

4.            Wie viele SchülerInnen wurden in den Schuljahren 2000-2004 im
Kraftfahrlinienverkehr und im Gelegenheitsverkehr befördert? (bitte nach
Jahren, gesamt und nach Bundesländern gegliedert anführen)

5.                         Wie viele Lehrlinge wurden in den Kalenderjahren 2000-2004 im
Kraftfahrlinienverkehr und im Gelegenheitsverkehr befördert? (bitte nach Jahren
gegliedert anführen)

6.                         Wenn für Lehrlinge eine unentgeltliche Beförderung zwischen der Wohnung und
der Ausbildungsstätte nicht möglich ist, kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt
werden, wenn der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt. Wie hoch war die


Anzahl in den Jahren 2000-2004 in Anspruch genommenen Fahrtenbeihilfen?
(bitte nach Anzahl und Gesamtaufwendungen sowie Jahren gegliedert
anführen)

7.                         Wie viele Gemeinden und Schulerhalter haben die Einrichtung eines
Gelegenheitsverkehrs beantragt und wieviele solcher Anträge wurden
abgelehnt?

8.                         Wie erfolgt die Administration und Finanzierung der Beförderung von
Kindergartenkindern?

9.                         Mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre die Einführung der 1:1-Zählregel
für die Beförderung oder im täglichen Gelegenheitsverkehr für Bund, Länder
oder Gemeinden verbunden?