3632/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend

Buchhaltungsagentur des Bundes

Zur Besorgung der Buchhaltungsaufgaben nach dem Buchhaltungsgesetz (BHG)
BGBL.213/1986, wurde die Buchhaltungsagentur als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem
Namen „Buchhaltungsagentur des Bundes" errichtet.

Die entgeltlichen Leistungen sind unter Zugrundelegung der Prinzipien der Sparsamkeit, der
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nach dem Grundsatz der Kostendeckung festzulegen.
Der  Geschäftsführer hat jährlich  bis  Ende  März  für  das  folgenden  Kalenderjahr  das
Jahresbudget  nach  Prüfung durch  den Aufsichtsrat dem Bundesminister für Finanzen
vorzulegen.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.  Wie sieht die erste Bilanz der Buchhaltungsagentur des Bundes aus?

2.              Wie hoch sind die Einnahmen aus den einzelnen Ressorts?

3.              Welche Kosten werden von der Buchhaltungsagentur verrechnet? (Bitte nach
Buchungsvorgängen aufschlüsseln)

4.      Wie hoch sind die Personalkosten der Buchhaltungsagentur?

5.              Welche Buchungsvorgänge werden durch die Buchhaltungsagentur abgewickelt?

6.              Welche Kosten werden dafür weiterverrechnet?

7.              Wie sieht die Jahresplanung 2005 aus?

8.              Wird diese Planung realistisch erreicht?