3637/J XXII. GP
Eingelangt am 18.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni, Krainer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Tierschutzpassagen" im Verfassungsschutzbericht 2005
Die Hauptaufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz
und Terrorismusbekämpfung liegt
einerseits im Personen- und Objektschutz, andererseits in der Analysetätigkeit,
zur Auslotung
möglicher Bedrohungen
für die innere Sicherheit und die Handlungsfähigkeit der
verfassungsmäßigen Einrichtungen unserer Republik.
Die Ergebnisse der Tätigkeiten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus-
bekämpfung werden im jährlichen Verfassungsschutzbericht publiziert und im
Nationalrat
behandelt
Im vorliegenden Verfassungsschutzbericht 2005 ist unter VII. ein ganzes Kapitel dem
„Militanten
Tierschutz" gewidmet.
Aus Sicht von „absolut unmilitanten"
Tierschutzorganisationen - in Österreich gibt es rund
200 meist lokale
Tierschutzorganisationen mit engagierten, zumeist ehrenamtlichen
Mitarbeitern, deren Arbeit wichtig ist, weil es kaum staatliche Vorsorge auf
diesem Gebiet
gibt - erscheint es bedenklich, dass im
selben Atemzug mit terroristischen Bedrohungen auch
der Tierschutz genannt wird.
Insbesondere
dies, weil im Bericht nicht definiert wird was unter dem Begriff „Militanter
Tierschutz" subsumiert wird. Im Bericht werden u.a. Mitgliederwerbungen
und
Spendensammlungen als bedenkliche Vorgänge
dargestellt. Es besteht daher die
Möglichkeit, dass die Bereitschaft zu Spenden - angesichts der medialen
Berichterstattung
über den Verfassungsschutzbericht 2005 -
dramatisch sinken wird. In der Öffentlichkeit wird
nicht zwischen den vielen „guten" und den wenigen „bösen"
Tierschützern unterschieden.
Natürlich
distanziert sich der überwiegende Teil der österreichischen Tierschutzvereine
von
jeglicher Form der Gewalt und unerlaubten
Handlungen. Die unterfertigten Abgeordneten
sehen daher folgende Hauptkritikpunkte am Kapitel VII. - Militanter Tierschutz - im
Verfassungsschutzbericht 2005:
1.
Undifferenzierte Sichtweise und Pauschalierungen, da der
Verfassungsschutzbericht den
Begriff „militante
Tierschützer" nicht näher definiert.
2.
Auch
völlig harmlose, für Tierschutzorganisationen allerdings lebensnotwendige
Maßnahmen, wie etwa das Sammeln von Spenden
und Werben von Mitgliedern, wird im
Bericht „besonders erwähnt".
Es
kann nicht die Absicht der Frau Innenministerin sein die wichtigen Aktivitäten
der
Tierschützerinnen allgemein zu
diskreditieren, daher richten die unterzeichneten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Was
verstehen Sie überhaupt unter militantem Tierschutz?
2.
Sind Sie der Meinung, dass aufgrund des vorliegenden
Bedrohungspotenzials dem
Tierschutz ein extra Kapitel im Verfassungsschutzbericht gewidmet werden muss?
a.) Wenn ja warum?
b.) Wenn ja, von welchen Bedrohungslagen gehen Sie aus?
3.
Werden Sie veranlassen, dass in künftig zu erstellenden
Verfassungsschutzberichten
eine klare
Konkretisierung der Definition „Militanter Tierschutz" erfolgt?
4.
Werden Sie veranlassen, dass in künftig zu erstellenden
Verfassungsschutzberichten
eine klare
Differenzierung bei der Beschreibung von Aktivitäten von „militanten
Tierschützern" erfolgt?
5. Warum
wird im Verfassungsschutzbericht 2005 krampfhaft versucht Verbindungen
zwischen den „Tierschützerinnen" zur
linksextremen Szene herzustellen?
a) Soll der Tierschutz hierdurch in ein politisch schiefes Licht gerückt werden?
6.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen die
sicherstellen, dass den rund 200
„absolut
unmilitanten" Tierschutzorganisationen - mit engagierten, zumeist
ehrenamtlichen Mitarbeitern, deren Arbeit wichtig ist, weil es kaum staatliche
Vorsorge auf diesem Gebiet gibt - keine Schäden durch den Entfall von Spenden
im
Zusammenhang mit undifferenzierten „Erwähnungen im
Verfassungsschutzbericht"
entstehen?
7.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen die
sicherstellen, dass den rund 200
„absolut
unmilitanten" Tierschutzorganisationen keine Schäden durch den Einbruch
bei der Werbung von Mitgliedern, im Zusammenhang mit undifferenzierten
„Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht", entstehen?