3637/J XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni, Krainer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Tierschutzpassagen" im Verfassungsschutzbericht 2005

Die Hauptaufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung liegt
einerseits im Personen- und Objektschutz, andererseits in der Analysetätigkeit, zur Auslotung
möglicher Bedrohungen für die innere Sicherheit und die Handlungsfähigkeit der
verfassungsmäßigen Einrichtungen unserer Republik.

Die Ergebnisse der Tätigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus-
bekämpfung werden im jährlichen Verfassungsschutzbericht publiziert und im Nationalrat
behandelt

Im vorliegenden Verfassungsschutzbericht 2005 ist unter VII. ein ganzes Kapitel dem
„Militanten Tierschutz" gewidmet.

Aus Sicht von „absolut unmilitanten" Tierschutzorganisationen - in Österreich gibt es rund
200 meist lokale Tierschutzorganisationen mit engagierten, zumeist ehrenamtlichen
Mitarbeitern, deren Arbeit wichtig ist, weil es kaum staatliche Vorsorge auf diesem Gebiet
gibt - erscheint es bedenklich, dass im selben Atemzug mit terroristischen Bedrohungen auch
der Tierschutz genannt wird.

Insbesondere dies, weil im Bericht nicht definiert wird was unter dem Begriff „Militanter
Tierschutz" subsumiert wird. Im Bericht werden u.a. Mitgliederwerbungen und
Spendensammlungen als bedenkliche Vorgänge dargestellt. Es besteht daher die
Möglichkeit, dass die Bereitschaft zu Spenden - angesichts der medialen Berichterstattung
über den Verfassungsschutzbericht 2005 - dramatisch sinken wird. In der Öffentlichkeit wird
nicht zwischen den vielen „guten" und den wenigen „bösen" Tierschützern unterschieden.


 

Natürlich distanziert sich der überwiegende Teil der österreichischen Tierschutzvereine von
jeglicher Form der Gewalt und unerlaubten Handlungen. Die unterfertigten Abgeordneten
sehen daher folgende Hauptkritikpunkte am Kapitel
VII. - Militanter Tierschutz - im
Verfassungsschutzbericht 2005:

1.               Undifferenzierte Sichtweise und Pauschalierungen, da der Verfassungsschutzbericht den
Begriff „militante Tierschützer" nicht näher definiert.

2.       Auch völlig harmlose, für Tierschutzorganisationen allerdings lebensnotwendige
Maßnahmen, wie etwa das Sammeln von Spenden und Werben von Mitgliedern, wird im
Bericht „besonders erwähnt".

Es kann nicht die Absicht der Frau Innenministerin sein die wichtigen Aktivitäten der
Tierschützerinnen allgemein zu diskreditieren, daher richten die unterzeichneten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.              Was verstehen Sie überhaupt unter militantem Tierschutz?

2.              Sind Sie der Meinung, dass aufgrund des vorliegenden Bedrohungspotenzials dem
Tierschutz ein extra Kapitel im Verfassungsschutzbericht gewidmet werden muss?
a.)  Wenn ja warum?

b.) Wenn ja, von welchen Bedrohungslagen gehen Sie aus?

3.              Werden Sie veranlassen, dass in künftig zu erstellenden Verfassungsschutzberichten
eine klare Konkretisierung der Definition „Militanter Tierschutz" erfolgt?

4.              Werden Sie veranlassen, dass in künftig zu erstellenden Verfassungsschutzberichten
eine klare Differenzierung bei der Beschreibung von Aktivitäten von „militanten
Tierschützern" erfolgt?


5.   Warum wird im Verfassungsschutzbericht 2005 krampfhaft versucht Verbindungen
zwischen den „Tierschützerinnen" zur linksextremen Szene herzustellen?

a)   Soll der Tierschutz hierdurch in ein politisch schiefes Licht gerückt werden?

6.             Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen die sicherstellen, dass den rund 200
„absolut unmilitanten" Tierschutzorganisationen - mit engagierten, zumeist
ehrenamtlichen Mitarbeitern, deren Arbeit wichtig ist, weil es kaum staatliche
Vorsorge auf diesem Gebiet gibt - keine Schäden durch den Entfall von Spenden im
Zusammenhang mit undifferenzierten „Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht"
entstehen?

7.             Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen die sicherstellen, dass den rund 200
„absolut unmilitanten" Tierschutzorganisationen keine Schäden durch den Einbruch
bei der Werbung von Mitgliedern, im Zusammenhang mit undifferenzierten
„Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht", entstehen?