3649/J XXII. GP
Eingelangt am 30.11.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Ingrid Turkovic-Wendl, Dr. Alfred
Brader, Ridi Steibl, Anna Franz,
Mag. Elisabeth
Scheucher-Pichler, Edeltraud Lentsch
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Auswirkungen der Erhöhung des Richtsatzes für
allein stehende
Ausgleichszulagenbezieher
auf 690 Euro
Der Richtsatz für allein stehende
Ausgleichszulagenbezieher wird mit Wirkung vom 1.1.2006
von derzeit 662,90
Euro auf 690 Euro angehoben. Mit dieser außertourlichen Erhöhung um
27 Euro bzw. 4,1 % - also weit über der
derzeitigen Inflationsrate - profitieren rund 188.000
Pensionistinnen und Pensionisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Welche Auswirkungen hat diese außertourliche Erhöhung
des Richtsatzes für allein
stehende
Ausgleichszulagenbezieher?
2.
Um
wie viel Euro wurde der Richtsatz seit dem Jahr 2000 -also seit dem Bestehen
dieser
Bundesregierung - inklusive dieser außertourlichen
Erhöhung angehoben?
3. Wie hoch sind die Kosten der
außertourlichen Anhebung per 1.1.2006 pro Jahr?
4.
Wie hoch war die Anhebung des Richtsatzes für allein
stehende Ausgleichszulagenbezieher
in einem
vergleichbaren Zeitraum unter der von der SPÖ geführten Bundesregierung?