3683/J XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dobnigg,

Genossinnen und Genossen

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Schlechterstellungen für die Bediensteten der Polizei Leoben

Im Zuge der Polizeireform erreichen die unterfertigten Abgeordneten immer wieder Klagen
von Seiten der Polizeibeamtinnen und -beamten. Der jüngste uns bekannt gewordene Fall
betrifft die Sicherheitsverwaltung in Leoben in der Steiermark. Folgende Probleme sind dort
leider aufgetreten und verlangen eine rasche und entschiedene Lösung von Ihrer Seite, sehr
geehrte Frau Bundesminister:

Die Ausschreibung für die „Interessensuche" der gesamten Planstellen bei der Bundespolizei-
direktion Leoben führt zu Schlechterstellungen bei bereits bestehenden Planposten. So wird
der Arbeitsplatz des Verkehrsamtsleiters nach dem Probebetrieb auf die Bewertung A2/2
(von A2/3) abgewertet, obwohl der Arbeitsplatz durch die Umstrukturierung keine Änderung
an der Arbeitsplatzbeschreibung wie an der Tätigkeit erfahren hat. So wurde durch die
„Interessensuche“ allen Bediensteten der Sicherheitsverwaltung die Möglichkeit geboten, sich
für ihre Arbeitsplätze bzw. für die Schlechterstellungen zu bewerben.

Nicht berücksichtigt scheint dabei zu werden, dass sich durch das neue Stadtpolizeikomman-
do die Aufgaben und die Tätigkeiten speziell im Verkehrsamt keinesfalls verringert haben. Im
Gegenteil: Durch das neu geschaffene Vormerksystem und den ab 1.1.2006 kommenden
Scheckkartenführerschein und das „WinCash" kommen sogar noch neue Tätigkeiten dazu.
Weiterhin muss auch vom Verkehrsamtsleiter die Vertretung für den Leiter der Fremden-
polizei (Bewertung A2/3) durchgeführt werden, obwohl es nicht mehr vorgesehen wäre.

Dass die Tätigkeiten im Bereich des Strafamtes weniger geworden sind, beruht darauf, dass
seit 1.7.2005 der zur Bundespolizeidirektion Leoben gehörende Autobahnabschnitt der S 6
nicht mehr im Überwachungsgebiet des örtlichen Stadtpolizeikommandos bzw. der Verkehrs-
inspektion liegt und deshalb auch nicht mehr befahren und überwacht werden darf, obwohl in
diesem wichtigen Straßenabschnitt die Mehrzahl der Verwaltungsübertretungen hinsichtlich
Gefahrengutbeförderungsgesetz, Kraftfahrgesetz (Gewichtsüberschreitungen) und der StVO
(Geschwindigkeitsüberschreitungen) festgestellt wurden. Ein Missstand ist auch, dass man in
diesem Teil der S 6 kein stationäres Radargerät (Radarkasten) mehr aufstellt, obwohl zur Zeit
die Leitschienen so wie die Betoneinfassungen entlang dieses Streckenabschnittes ausge-
tauscht werden und somit verordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen zu überwachen
wären.

Laut Informationen und der Regelung des § 7 Abs. 4a SPG sollen Angelegenheiten des inner-
en Dienstes, sowie darüber hinaus die Besorgung der personellen und dienstrechtlichen Ange-
legenheiten durch die Einführung von Programmen der Firma SAP nur mehr von der zuständ-
igen Sicherheitsdirektion bearbeitet werden. Diesbezüglich äußerten Leobener Polizeibeamte
das dringende Anliegen, diese Gesetzesbestimmung im SPG wieder zu Fall zu bringen oder
eventuell per Verordnung neu zu regeln, da die zuvor angeführten personellen Tätigkeiten bis


dato durch die an Ort und Stelle tätigen Beamten effizient und unverzüglich erledigt werden
konnten.

Die einzelnen Abwertungen der Planstellen und andere Verschlechterungen sind überhaupt
nicht zu verstehen, da gerade in einer kleinen Behörde, wie sie die Bundespolizeidirektion
Leoben ist, nicht jeder einen Vertreter bzw. Sachbearbeiter hat, der ihn bei der Bewältigung
seiner dienstlichen Aufgaben unterstützt und somit jeder dieser Beamten auch andere
Tätigkeiten miterledigt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Inneres
folgende

Anfrage

1.              Warum wird der Arbeitsplatz des Verkehrsamtsleiters in Leoben nach dem Probebetrieb
auf die Bewertung A2/2 (von A2/3) abgewertet, obwohl der Arbeitsplatz durch die Um-
strukturierung keine Änderung an der Arbeitsplatzbeschreibung wie an der Tätigkeit er-
fahren hat?

2.              Warum wird nicht berücksichtigt, dass sich durch das neue Stadtpolizeikommando die
Aufgaben und die Tätigkeiten speziell im Verkehrsamt keinesfalls verringert sondern
sogar ausgeweitet haben und sich weiter (wie oben beschrieben) ausweiten werden?

3.              Warum muss weiterhin auch vom Verkehrsamtsleiter die Vertretung für den Leiter der
Fremdenpolizei (Bewertung A2/3) durchgeführt werden, obwohl es nicht mehr vorgeseh-
en wäre?

4.      Warum hat in ähnlichen Bundespolizeidirektionen wie in Wels bzw. in Villach die
Planstelle des Verkehrsamtsleiters keine Abwertung erfahren?

5.              Welchen Sinn soll es haben, dass durch die „Interessensuche“ allen Bediensteten der Sich-
erheitsverwaltung die Möglichkeit geboten wird, sich für ihre Arbeitsplätze bzw. für
Schlechterstellungen zu bewerben?

6.              Warum liegt der zur Bundespolizeidirektion Leoben gehörende Autobahnabschnitt der S 6
nicht mehr im Überwachungsgebiet des örtlichen Stadtpolizeikommandos bzw. der Ver-
kehrsinspektion mit allen sich daraus ergebenden - wie oben beschrieben - negativen
Konsequenzen?

7.              Warum wird in diesem Teil der S 6 kein stationäres Radargerät (Radarkasten) mehr aufge-
stellt, obwohl zur Zeit die Leitschienen sowie die Betoneinfassungen entlang dieses
Streckenabschnittes ausgetauscht werden und somit verordnete Geschwindigkeitsbe-
schränkungen zu überwachen wären?

8.              Werden Sie die oben geschilderte Gesetzesbestimmung im SPG (§ 7 Abs. 4 a SPG)
wieder zu Fall bringen oder eventuell per Verordnung neu regeln, da die entsprechenden
Tätigkeiten bis dato durch die an Ort und Stelle tätigen Beamten effizient und unverzüg-
lich erledigt werden konnten? Wenn ja, bis wann und in welcher Form? Wenn nein,
warum nicht?

9.              Wie begründen Sie die einzelnen Abwertungen der Planstellen, obwohl gerade in einer
kleinen Behörde, wie sie die Bundespolizeidirektion Leoben ist, nicht jeder einen Vertret-


er bzw. Sachbearbeiter hat, der ihn vertritt bzw. bei der Bewältigung seiner dienstlichen
Aufgaben unterstützt und somit jeder dieser Beamten auch andere Tätigkeiten miterledigt?

10.     Ist es richtig, dass die sogenannte Infrastrukturplanstelle (handwerklicher Dienst) ausge-
lagert werden soll? Wenn ja, warum und wann? Werden Sie alles unternehmen, dass diese
Planstelle bei der Bundespolizeidirektion Leoben auch weiterhin erhalten bleibt? Wenn ja,
wann und was wie? Wenn nein, warum nicht?

11.     Wird die derzeit unbesetzte Planstelle (verwaltungspolizeilicher Erhebungsdienst) durch
eine (Neu-)Aufnahme wieder besetzt werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

12.     Auch gibt es derzeit zwei Bedienstete mit befristeten Verträgen. Diese Bediensteten haben
sich bis jetzt sehr gut eingearbeitet und es wäre für die Bundespolizeidirektion Leoben
von Vorteil, wenn diese Bediensteten über die Befristung hinaus als Arbeitskräfte erhalten
werden könnten. Werden Sie sich dafür einsetzen und können Sie zusagen, dass diese
Bediensteten über die Befristung hinaus als Arbeitskräfte erhalten werden können? Wenn
nein, warum nicht?