3722/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Einem

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend gravierende Rechtsbrüche in seinem persönlichen Umfeld

Im Zusammenhang mit zumindest einem Fall von sexueller Belästigung und
Diskriminierung in der SCHIG durch einen Funktionsträger kam es auch zu
anderen groben Gesetzesverstößen, die sich nur durch den fundamentalen
Wissensmangel der beteiligten Personen erklären lassen.

Wegen der festgestellten ethischen und fachlichen Mängel im Bereich der
Führung der SCHIG stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.             Wurden Sie darüber informiert, dass sich eine Mitarbeiterin der SCHIG
aufgrund von sexueller Belästigung und Diskriminierung durch einen
der oben genannten Günstlinge an die Gleichbehandlungskommission
wenden musste?

2.             Können Sie ausschließen, dass die Entfernung einer Betriebsrätin aus
dem Unternehmen im Zusammenhang mit ihrem Eintreten für ein
Opfer sexueller Belästigung durch einen Ihrer SCHIG-Geschäftsführer
steht?

3.             Stellt es in Ihren Augen eine Schädigung des Ansehens der SCHIG dar,
dass es bereits zu einem der Beschwerde des Opfers stattgebenden
Erkenntnis der Gleichbehandlungskommission kam bzw. es bei
Nichteinigung in weiterer Folge zu einer Verurteilung vor dem Arbeits-
und Sozialgericht wegen sexueller Belästigung kommen kann?

4.             Welche Konsequenzen werden Sie als Eigentümervertreter setzen bzw.
fordern, falls es vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu einer
Verurteilung wegen sexueller Belästigung kommt?

5.             Die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes über den
Kündigungsschutz von Betriebsräten gehören zum Grundwissen von
Managern. Absolventen eines Studiums der Wirtschaftswissenschaften
oder Juristen sind zumindest ein Mal in arbeitsrechtlichen Basics
geprüft worden.

Können Sie bestätigen, dass Ihre SCHIG-Geschäftsführer über
derartiges Grundwissen verfügen müssten? - Zumindest legen dies die


damaligen "Ausschreibungen" gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz des
Bundes nahe.

6.             Falls es andere Gründe als Unwissenheit geben sollte, aufgrund deren
Ihre SCHIG-Geschäftsführer die ungesetzliche Eliminierung eines
Mitgliedes des Betriebsrates durchführten, welche können das sein?

7.             Falls sich die Unwissenheit Ihrer SCHIG-Geschäftsführer in derart
fundamentalen Dingen in einem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes
rächen sollte, welche Konsequenzen werden Sie im Hinblick auf die
dadurch bewiesene Nichteinhaltung der "Ausschreibungen" gemäß dem
Stellenbesetzungsgesetz des Bundes durchsetzen?

8.             Ist Ihnen bekannt, wie viel Geld Ihre SCHIG-Geschäftsführer für
Gutachter und Berater ausgeben müssen, um ihre Wissenslücken zu
schließen?

9.             Werden Sie als gesetzlicher Vertreter der SCHIG mbH bei einem
festgestellten Fehlverhalten Ihrer Geschäftsführung in diesem
Zusammenhang Schritte unternehmen, damit im Hinblick auf die
Abwicklung anfälliger Ansprüche der Geschäftsführer (Abfertigung,
Betriebspension, Übernahme von Dienstautos durch die GF udgl.)
weiterer Schaden vom Vermögen der Republik Österreich abgewandt
wird?

10.     Gemäß gesetzlichem Auftrag oblag bereits in der Vergangenheit der
SCHIG generell die Prüfung der ÖBB-Infrastruktur im Hinblick auf die
Einhaltung der Grundsätze der Effizienz des Mitteleinsatzes, der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Angemessenheit und
Sinnhaftigkeit von angewandten Maßnahmen. Insbesondere aufgrund
des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 obliegt der SCHIG auch die
Prüfung der Abwicklung des Rahmenplanes und der Durchführung der
Zuschussverträge und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen für das
BMVIT.

Welche Prüfberichte wurde in diesem Zusammenhang überhaupt von
der SCHIG erstellt und welche Mängel wurden dabei festgestellt, wurde
die Beseitigung der Mängel veranlasst und welche Maßnahmen wurden
zur Beseitigung der Mängel getroffen? Für den Fall, dass keine
Veranlassungen getroffen wurden, geben Sie die Gründe bekannt.

11. Wurden seitens des BMVIT seit Inkrafttretens des
BundesbahnstrukturG 2003 die Repräsentationsspesen der SCHIG mbH
überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?