3723/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Walter Schopf, Hermann Krist

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend der plötzlichen und scheinbar willkürlichen Dienstzuteilung des Linzer

Polizeidirektors in des Bundesministerium für Inneres, Bereich Fremdenrecht

Entsprechenden Medienberichte zufolge, wurde der Linzer Polizeidirektor Dr. Walter
Widholm mit Wirkung vom 19. Dezember 2005 überraschend dem Bundesministerium für
Inneres - Bereich Fremdenrecht dienstzugeteilt. In der diesbezüglichen Berichterstattung
wird kolportiert, dass diese Zuteilung gegen den Willen des Herrn Polizeidirektors
durchgeführt wurde, und dass es sich dabei um eine Vorgangsweise handelt, die unter
bestimmten Gesichtspunkten auch als politische Willkür betrachtet werden könnte.

Die - bis dato als zeitlich begrenzt - angeordnete Versetzung des Linzer Polizeidirektors
geschieht für Linz in einer höchst sensiblen Phase. Allgemeinen Erfahrungen zufolge,
kommt es in der Vorweihnachtszeit zu einem Ansteigen der Eigentumsdelikte, des
weiteren befindet sich die oberösterreichische Landeshauptstadt zum aktuellen Zeitpunkt
bereits mitten in den sicherheitsdienstlichen Vorbereitungen zum Ratsvorsitz Österreichs
im ersten Halbjahr 2006. Zuletzt fällt die Absenz des Polizeidirektors genau in die Phase
des Jahreswechsel und der beginnenden Ballsaison, was im Konkreten ebenfalls die
Notwendigkeit einer erfahrenen und schlagkräftigen Polizeiführung erfordert.

Mitberücksichtigt, dass im Bereich der Stadt Linz bereits heute mindestens 160
PolizistInnen im Außendienst fehlen, bedeutet diese Versetzung einen weiteren Angriff auf
die Effektivität und Schlagkräftigkeit der Linzer Polizei, die sich in direkter Linie sowohl auf
das subjektive Sicherheitsgefühl der Linzerinnen und Linzer als auch auf die Anzahl der
Verbrechensdelikte auswirken kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres nachstehende Anfrage:

1)                          Aus welchem Grund wurde Polizeidirektor Dr. Walter Widholm dem
Bundesministerium für Inneres dienstzugeteilt?

2)                          Für welchen Zeitraum wurde diese Dienstzuteilung verfügt?

3)                          Haben Sie die in Rede stehende Dienstzuteilung von Polizeidirektor Dr. Walter
Widholm persönlich veranlasst?

4)            Wenn nein, wurden Sie über diese Dienstzuteilung vor der Weiterleitung an
Polizeidirektor Dr. Widholm informiert?

5)                          Falls die Zuteilung nicht durch die Ministerin verfügt wurde: Wer hat diese
Maßnahme im Bundesministerium für Inneres angeordnet und wer hat sie verfügt?

6)                          Durch welche Person wurde Dr. Widholm die Dienstzuteilung mitgeteilt?

 


7)     Auf welchem Wege erfolgte die Mitteilung über die Dienstzuteilung?

8)     In welcher Abteilung und Dienststelle wird Polizeidirektor Widholm während seiner
Zuteilung verwendet?

9)      Welche Aufgaben hat er dort zu erfüllen?

10)   Ist er mit der Leitung der betreffenden Abteilung oder Organisationseinheit im
Innenministerium betraut?

11)   Aus welchen Gründen wurde Polizeidirektor Widholm für seine Aufgabe im Rahmen
der Dienstzuteilung im Bundesministerium für Inneres ausgewählt?

12)   Welche besonderen Voraussetzungen bringt Polizeidirektor Widholm für die ihm
zugeteilte Aufgabe im Innenministerium mit?

13)   Warum wurde anstelle des Dr. Widholm kein Fachjurist aus dem Bereich der
Fremdenpolizei einer Bundespolizeidirektion für diese Aufgabe ausgewählt?

14)   Warum waren Sie im Falle des Dr. Widholm als verantwortliche Ressortministerin
nicht in der Lage rechtzeitig für anderes qualifiziertes Personal für die Vollziehung
der neuen rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Fremdenpolizei zu sorgen?

15)    Aus welchen Gründen sind Sie zu so einer Notmaßnahme - laut Medienberichten
angeordnet und vollzogen innerhalb weniger Tage - gezwungen?

16)    Wird die Personalplanung in ihrem Ministerium auch in anderen Fällen so wenig
vorausschauend vollzogen?

17)    Wer leitet in der Zeit der Abwesenheit des Herrn Polizeidirektors die
Bundespolizeidirektion Linz?

18)    Welche Kosten verursacht diese Dienstzuteilung dem Bundesministerium für Inneres
und seinen nachgeordneten Behörden?

19)    Wie schlüsseln sich diese Kosten auf?

20)   Wie hoch ist die Zuteilungsgebühr nach der Reisegebührenvorschrift für die
Abgeltung dieser Maßnahme?

21)        Verursacht die Zuteilung des Polizeidirektors Mehrdienstleistungen bei der
Bundespolizeidirektion Linz?

22)        Entstehen dadurch zusätzliche Kosten für die Bundespolizeidirektion Linz oder das
Innenministerium?

23)    Wie häufig werden Polizeidirektoren über mehrere Wochen dem Bundesministerium
für Inneres dienstzugeteilt?

24)    Bezug nehmend auf Frage 23: Welche Aufgaben hatten diese dabei zu erfüllen?

 


25)       Für welchen Zeitraum wurden in den Jahren 2000 bis 2005 Polizeidirektoren dem
Bundesministerium für Inneres dienstzugeteilt?

26)       Beabsichtigen Sie in Zukunft weitere Polizeidirektoren dem Bundesministerium für
Inneres dienstzuzuteilen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind die Vollziehung der
österreichischen Gesetze mit dem im Ministerium vorhandenen Personal
sicherzustellen?

27)       Aus welchen Gründen verursachen Sie im Bereich der österreichischen Polizei einen
ständigen, eklatanten Personalmangel?

28)       Wieviele Beamtinnen und Beamte sind im Bereich des Stadtpolizeikommandos Linz
mit Stichtag 1.12.2005 tätig?

29)       Wieviele Beamtinnen und Beamte waren mit Sichtag 1.12.2004 im Bereich der
Sicherheitswache, des Kriminaldienstes und der Sicherheitsverwaltung tätig?