3738/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Pöbelnder Politiker
In der Ausgabe der U-Bahn Zeitung „Heute“ vom 13.12.2005 findet sich auf Seite 7 unter der Überschrift „Kein Strom: Politiker sieht rot“ folgender Artikel:
Ab 10.56 Uhr stand am Montag das Leben in Wien still: Nachdem in Simmering eine Stromleitung gekappt worden war, gab’s für 30.000 Bürger stundenlang kalte Füße. Ampeln und Trams fielen aus, der Verkehr kam zum Erliegen. Trotzdem stand einer mächtig unter Strom: Im Stau beschimpfte ein hochrangiger Politiker die Einsatzkräfte.
Böse
vorweihnachtliche Bescherung für knapp 30.000 Haushalte in den Bezirken Innere
Stadt, Leopoldstadt, Landstraße, Simmering und Brigittenau. Auch Schulen,
Kindergärten und U-Bahnen sind lahm gelegt. Sofort bildete sich ein
Verkehrschaos.
Mittendrin
der einflussreiche Kommunalpolitiker. Seine Limousine steckt an der Ecke
Erdbergstraße und Schlachthausgasse im dritten Bezirk fest. Schon nach wenigen
Minuten platzt dem Volksvertreter der Kragen. Mit hochrotem Kopf verlässt er
sein Auto und nimmt sich den nächstbesten Verkehrspolizisten zur Brust. Das
Blackout während des Blackouts: „Er hat mich angepöbelt und zum ,sofortigen
Handeln‘ aufgefordert. Ständig hat er irgendwelche Sauereien gebrüllt“,
berichtet der überraschte Beamte. Der Polizist bleibt trotzdem cool und
verweist auf die Verkehrsleitstelle. Der Wüterich stapft unverrichteter Dinge
davon.
Laut
Wien Energie hatte „wahrscheinlich ein Bagger“ ein Starkstromkabel in Simmering
beschädigt. Das Umspannwerk Simmering schaltete die 10.000-Volt-Anlage ab. Und
setzte politische Kurzschlussreaktionen in Gang.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Um welchen „einflussreichen Kommunalpolitiker“ hat es sich bei diesem Vorfall gehandelt?
2.) Hat der „einflussreiche Kommunalpolitiker“ während seines „Blackouts“ durch die Pöbeleien und das Brüllen „irgendwelcher Sauereien“ Tathandlungen gegenüber den Beamten gesetzt, die Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung sein könnten?
3.) Bei Bejahung von Frage 2: Welche Tathandlungen waren dies?
4.) Bei Bejahung von Frage 2: Wurden bereits Schritte für die Einleitung eines Strafverfahrens unternommen?
5.) Bei Verneinung von Frage 4: Warum nicht?