3752/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
Petition 62/PET (XXII. GP) und Stellungnahme 25/SPET (XXII. GP)
Der von Ihnen in Ihrer Stellungnahme 25/SPET zur Petition
62/PET - die auf Grund dieser
Stellungnahme im Petitionsausschuss vom
15.12.2005 erledigt wurde - erhobene Einwand,
dass sich die Kosten, gemäß einer
Mitteilung der AUVA aus dem Jahr 2004, auf 56 Mio. Euro
belaufen würden, wurde in der Petition selbst widerlegt.
Dies aus folgenden Gründen: Die Impfung soll vorläufig nur
bei jenen Freiwilligen
FeuerwehrhelferInnen erfolgen, die
tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind und
dafür eingesetzt werden.
Eine Erhebung über jene Feuerwehrleute, die eine
Schutzimpfung benötigen, hat das
Bezirksfeuerwehrkommando Linz-Land
durchgeführt (Stand 2004): In Linz-Land gibt es
2977 Feuerwehrleute, davon 2186 Aktive, 448 Reserve, 343 Jugend. Davon
benötigen 893
Personen eine Schutzimpfung. Wie aus dieser
präzisen Erhebung ersichtlich ist, wäre es leicht
zu eruieren, wie viele Feuerwehrleute
bundesweit im „technischen Bereich" eingesetzt
werden bzw. wie viele eine
Schutzimpfung benötigen. Außerdem zeigt diese Erhebung
deutlich, dass ca. 1/3 des aktiven
Mannschaftsstandes und nicht sämtliche Feuerwehrleute
eine Schutzimpfung benötigen und dass die Kosten dafür deshalb nicht so
hoch sein werden,
wie von der Bundesregierung behauptet wurde.
Selbst wenn nach einer bundesweiten Personenstanderhebung,
die eindeutig belegen würde,
dass sich die Kosten niemals auf 56. Mio.
Euro belaufen können, die Kosten Ihrer Ansicht
nach noch immer zu hoch sein sollten, muss in diesem Zusammenhang noch
mal - wie bereits
in der Petition 62/PET - nach der humanitären
auch auf die volkswirtschaftliche Bedeutung
der Feuerwehren hingewiesen werden:
So belegen dies z.B. aktuelle Zahlen
aus Oberösterreich aus einem Artikel der OÖ
Kronenzeitung
vom 26.01.2005: laut dem OÖ Landesfeuerwehrchef, Johann Huber, und
Landesrat, Josef
Stockinger (ÖVP), gibt es in Oberösterreich 931 Feuerwehren mit 89.798
Mitgliedern. Im Jahr 2004 gab es 30.993
technische Einsätze, 9.061 Brandeinsätze,
umgerechnet täglich 110
Feuerwehreinsätze. Gesamt 433.631 Einsatzstunden mit einem Wert
von mehr als 4,3 Mio. Euro. Es wurden
826 Menschen, 1100 Tiere und Sachwerte um 154
Mio. Euro gerettet.
Eine Studie (16.09.2004) über "die Steirischen
Feuerwehren und ihre volkswirtschaftliche
Bedeutung",
die vom Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte der
Grazer Universität
erstellt wurde, bekräftigt jede Unterstützung für die Feuerwehrleute:
"Die Feuerwehr ist ein unverzichtbarer
Bestandteil unserer Gesellschaft", so lautet die
Kernaussage der Studie.
3000 befragte
Steirerinnen und Steirer aller Altersgruppen zeigten sich vom
Leistungspotenzial
der Feuerwehren hochzufrieden. Mehr noch: Neben dem Brandschutz und
dem
Einsatz bei Unfällen wurde die Mitwirkung am Gemeindeleben noch vor der
Katastrophenhilfe als
drittwichtigster Schwerpunkt von der Bevölkerung gewertet.
Die steirischen
Feuerwehren leisten jährlich rund 5 Millionen freiwillige Einsatz- und
Arbeitsstunden. Dies entspricht für die Volkswirtschaft, gerechnet am
Stundenlohn eines
Facharbeiters, einen
Wert von 56 Millionen Euro. Darüber hinaus konnten durch den Einsatz
der Feuerwehren Volksvermögen in der Höhe von
132 Millionen Euro und 800
Menschenleben gerettet werden.
Am 12.11.2005 ereignete sich in St. Pölten
ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem sich 20
Feuerwehrleute - nach der Bergung eines
Unfallopfers - in Gefahr befanden, sich mit
Hepatitis infiziert zu haben. Die
Petition wurde im Petitionsausschuss vom 15.12.2005 auf
Grund eines Antrages der Bundesregierungsparteien durch Kenntnisnahme
erledigt.
Es ist nicht einsehbar, dass
ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre Gesundheit
zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen.
Schließlich werden
auch MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der
Altenfachbetreuung
gratis geimpft.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Sie bereit die Freiwilligen FeuerwehrhelferInnen in
ihrer volkswirtschaftlich so
wichtigen Arbeit zu
unterstützen?
2.
Wenn
ja, wie genau?
3.
Wenn
nein, warum nicht?
4.
Ist
es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, dass die Freiweilligen FeuerwehrhelferInnen
ohne Gesundheitsvorsorge an gesundheitsgefährdeten Einsätzen teilnehmen?
5.
Wenn
nein, was sollte Ihrer Meinung nach getan werden, um das zu ändern?
6.
Welche
Vorsorge könnte getroffen werden und wer soll dafür aufkommen?
7.
Haben Sie als Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
jemals Verhandlungen mit
den Ländern zur
Finanzierung der Schutzimpfungen aufgenommen?
8.
Wenn
ja, wann und was sind die Ergebnisse?
9.
Wenn
nein, warum nicht bzw. beabsichtigen Sie das künftig zu tun?
10.
Haben Sie jemals irgendeine Initiative oder konkrete
Handlung in dieser Causa
unternommen?
11. Wenn ja, wann, welche und was sind
die Ergebnisse?
12.
Sind
Sie der Meinung, dass diese
Aufgabe - eine Gesundheitsvorsorge für
Einsatzkräfte - einem anderen Ressort obliegen sollte?
13. Wenn ja, welchem?
14.
Wenn nein, warum erwarten Sie dann, dass andere
Institutionen an Sie herantreten
sollten, um Verhandlungen in
dieser Frage aufzunehmen bzw. konstruktive
Vorschläge machen
sollten?
15.
Wenn
Sie sich das nicht erwarten, warum führen Sie dann keine Verhandlungen bzw.
wer sollte Ihrer Meinung nach Verhandlungen in dieser Angelegenheit führen?
16.
Ihrer
Stellungnahme ist zu entnehmen,
dass sich die Länder zur Frage der
Kostenbeteiligung
eher „reserviert" äußerten und sich eine endgültige Stellungnahme
vorbehielten: Haben Sie als zuständige Bundesministerin jemals versucht, die
reservierte
Haltung der Länder zu ändern bzw. eine deutliche Antwort zu bekommen
und außerdem eine
deutliche Stellungnahme gefordert?
17. Wenn nein,
warum nicht?
18.
Haben Sie jemals versucht, nachdem die Kompetenz in
dieser Angelegenheit vom
BMSG
an das BMGF übergangen ist, das Ergebnis der Konferenz, die auf Grund des
gefassten
Beschlusses der Landesamtsdirektorenkonferenz vom 20. September 2002
abgehalten wurde, zu
erhalten?
19. Wenn ja,
warum haben Sie keinen Bericht erhalten?
20. Wenn nein,
warum nicht?
21.
Sollten Sie endgültige negative Stellungnahmen der Länder erhalten, ist diese
Angelegenheit für Sie
dann abgeschlossen?
22. Wenn ja, warum, wenn nein, was
beabsichtigen Sie anschließend zu tun?
23.
Haben Sie es in Erwägung gezogen, eine bundesweite
Personenstandserhebung - wie
in
der Petition anhand eines Beispiels vorgezeigt wurde - durchzuführen, um zu
erfahren
wie viele Freiwillige FeuerwehrhelferInnen eine Schutzimpfung benötigen,
um wiederum zu
erfahren, dass sich die Kosten wesentlich reduzieren würden?
24. Wenn ja,
wann beabsichtigen Sie das zu tun?
25. Wenn nein,
warum nicht?