3752/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend

Petition 62/PET (XXII. GP) und Stellungnahme 25/SPET (XXII. GP)

Der von Ihnen in Ihrer Stellungnahme 25/SPET zur Petition 62/PET - die auf Grund dieser
Stellungnahme im Petitionsausschuss vom 15.12.2005 erledigt wurde - erhobene Einwand,
dass sich die Kosten, gemäß einer Mitteilung der AUVA aus dem Jahr 2004, auf 56 Mio. Euro
belaufen würden, wurde in der Petition selbst widerlegt.

Dies aus folgenden Gründen: Die Impfung soll vorläufig nur bei jenen Freiwilligen
FeuerwehrhelferInnen erfolgen, die tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind und
dafür eingesetzt werden.

Eine Erhebung über jene Feuerwehrleute, die eine Schutzimpfung benötigen, hat das
Bezirksfeuerwehrkommando Linz-Land durchgeführt (Stand 2004): In Linz-Land gibt es
2977 Feuerwehrleute, davon 2186 Aktive, 448 Reserve, 343 Jugend. Davon benötigen 893
Personen eine Schutzimpfung. Wie aus dieser präzisen Erhebung ersichtlich ist, wäre es leicht
zu eruieren, wie viele Feuerwehrleute bundesweit im „technischen Bereich" eingesetzt
werden bzw. wie viele eine Schutzimpfung benötigen. Außerdem zeigt diese Erhebung
deutlich, dass ca. 1/3 des aktiven Mannschaftsstandes und nicht sämtliche Feuerwehrleute
eine Schutzimpfung benötigen und dass die Kosten dafür deshalb nicht so hoch sein werden,
wie von der Bundesregierung behauptet wurde.

Selbst wenn nach einer bundesweiten Personenstanderhebung, die eindeutig belegen würde,
dass sich die Kosten niemals auf 56. Mio. Euro belaufen können, die Kosten Ihrer Ansicht
nach noch immer zu hoch sein sollten, muss in diesem Zusammenhang noch mal - wie bereits
in der Petition 62/PET - nach der humanitären auch auf die volkswirtschaftliche Bedeutung
der Feuerwehren hingewiesen werden:

So belegen dies z.B. aktuelle Zahlen aus Oberösterreich aus einem Artikel der OÖ
Kronenzeitung vom 26.01.2005: laut dem OÖ Landesfeuerwehrchef, Johann Huber, und
Landesrat, Josef Stockinger (ÖVP), gibt es in Oberösterreich 931 Feuerwehren mit 89.798
Mitgliedern. Im Jahr 2004 gab es 30.993 technische Einsätze, 9.061 Brandeinsätze,
umgerechnet täglich 110 Feuerwehreinsätze. Gesamt 433.631 Einsatzstunden mit einem Wert
von mehr als 4,3 Mio. Euro. Es wurden 826 Menschen, 1100 Tiere und Sachwerte um 154
Mio. Euro gerettet.

Eine Studie (16.09.2004) über "die Steirischen Feuerwehren und ihre volkswirtschaftliche
Bedeutung", die vom Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte der
Grazer Universität erstellt wurde, bekräftigt jede Unterstützung für die Feuerwehrleute:
"Die Feuerwehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft", so lautet die
Kernaussage der Studie.

3000 befragte Steirerinnen und Steirer aller Altersgruppen zeigten sich vom
Leistungspotenzial der Feuerwehren hochzufrieden. Mehr noch: Neben dem Brandschutz und
dem Einsatz bei Unfällen wurde die Mitwirkung am Gemeindeleben noch vor der
Katastrophenhilfe als drittwichtigster Schwerpunkt von der Bevölkerung gewertet.

 


Die steirischen Feuerwehren leisten jährlich rund 5 Millionen freiwillige Einsatz- und
Arbeitsstunden. Dies entspricht für die Volkswirtschaft, gerechnet am Stundenlohn eines
Facharbeiters, einen Wert von 56 Millionen Euro. Darüber hinaus konnten durch den Einsatz
der Feuerwehren Volksvermögen in der Höhe von 132 Millionen Euro und 800
Menschenleben gerettet werden.

Am 12.11.2005 ereignete sich in St. Pölten ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem sich 20
Feuerwehrleute - nach der Bergung eines Unfallopfers - in Gefahr befanden, sich mit
Hepatitis infiziert zu haben. Die Petition wurde im Petitionsausschuss vom 15.12.2005 auf
Grund eines Antrages der Bundesregierungsparteien durch Kenntnisnahme erledigt.

Es ist nicht einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre Gesundheit
zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen. Schließlich werden
auch MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der Altenfachbetreuung
gratis geimpft.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage:

1.  Sind Sie bereit die Freiwilligen FeuerwehrhelferInnen in ihrer volkswirtschaftlich so
wichtigen Arbeit zu unterstützen?

2.              Wenn ja, wie genau?

3.              Wenn nein, warum nicht?

4.              Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, dass die Freiweilligen FeuerwehrhelferInnen
ohne Gesundheitsvorsorge an gesundheitsgefährdeten Einsätzen teilnehmen?

5.              Wenn nein, was sollte Ihrer Meinung nach getan werden, um das zu ändern?

6.              Welche Vorsorge könnte getroffen werden und wer soll dafür aufkommen?

7.              Haben Sie als Bundesministerin für Gesundheit und Frauen jemals Verhandlungen mit
den Ländern zur Finanzierung der Schutzimpfungen aufgenommen?

8.              Wenn ja, wann und was sind die Ergebnisse?

9.              Wenn nein, warum nicht bzw. beabsichtigen Sie das künftig zu tun?

10.       Haben Sie jemals irgendeine Initiative oder konkrete Handlung in dieser Causa
unternommen?

11.       Wenn ja, wann, welche und was sind die Ergebnisse?

12.       Sind   Sie   der   Meinung,   dass   diese   Aufgabe  -  eine   Gesundheitsvorsorge   für
Einsatzkräfte - einem anderen Ressort obliegen sollte?

 


13.       Wenn ja, welchem?

14.       Wenn nein, warum erwarten Sie dann, dass andere Institutionen an Sie herantreten
sollten,   um   Verhandlungen   in   dieser   Frage   aufzunehmen   bzw.   konstruktive
Vorschläge machen sollten?

15.       Wenn Sie sich das nicht erwarten, warum führen Sie dann keine Verhandlungen bzw.
wer sollte Ihrer Meinung nach Verhandlungen in dieser Angelegenheit führen?

16.       Ihrer  Stellungnahme  ist  zu  entnehmen,   dass   sich  die  Länder  zur  Frage  der
Kostenbeteiligung eher „reserviert" äußerten und sich eine endgültige Stellungnahme
vorbehielten:   Haben  Sie  als  zuständige  Bundesministerin jemals  versucht,  die
reservierte Haltung der Länder zu ändern bzw. eine deutliche Antwort zu bekommen
und außerdem eine deutliche Stellungnahme gefordert?

17.       Wenn nein, warum nicht?

18.       Haben Sie jemals versucht, nachdem die Kompetenz in dieser Angelegenheit vom
BMSG an das BMGF übergangen ist, das Ergebnis der Konferenz, die auf Grund des
gefassten Beschlusses der Landesamtsdirektorenkonferenz vom 20. September 2002
abgehalten wurde, zu erhalten?

19.       Wenn ja, warum haben Sie keinen Bericht erhalten?

20.       Wenn nein, warum nicht?

21.       Sollten Sie endgültige negative  Stellungnahmen der Länder erhalten,  ist diese
Angelegenheit für Sie dann abgeschlossen?

22.       Wenn ja, warum, wenn nein, was beabsichtigen Sie anschließend zu tun?

23.       Haben Sie es in Erwägung gezogen, eine bundesweite Personenstandserhebung - wie
in der Petition anhand eines Beispiels vorgezeigt wurde - durchzuführen, um zu
erfahren wie viele Freiwillige FeuerwehrhelferInnen eine Schutzimpfung benötigen,
um wiederum zu erfahren, dass sich die Kosten wesentlich reduzieren würden?

24.       Wenn ja, wann beabsichtigen Sie das zu tun?

25.       Wenn nein, warum nicht?