3776/J XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Fleischskandal in Deutschland - Ekelfleisch auch in Österreich?
In
Deutschland fragen sich Monaten Politiker, Behörden und KonsumentInnen wie die
Lebensmittelaufsicht und
Lebensmittelkontrolle tatsächlich funktioniert. Und dies mit Recht.
Der Skandal um verdorbenes Fleisch droht sich nach Ansicht des deutschen
Bundesministers
Horst Seehofer (Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz)
auszuweiten. „Je stärker man kontrolliert, umso mehr Fälle werden
gefunden" (FTD
28.11.2005).
Aber auch in Österreich wurde in einer Filiale von
„Cerny und Nordsee Fischhandels GmbH
(Salzburg)
nachgewiesen, dass Fisch und Fleisch aufgetaut, umetikettiert und verkauft
wurden. Fisch und Fleisch wurden beschlagnahmt, Proben gezogen und Anzeigen
erstattet!
Von 17 Proben wurden durch die AGES 8 als
verdorben beurteilt. Nur 2 der 17 Proben waren
ohne Mängel!
Nach
dem Umetikettierungsskandal von Schlachtabfallen zu Lebensmitteln und deren
Weiterverarbeitung mussten in Deutschland Tonnen von verdorbenem - meist wieder
aufgetautem - Fleisch beschlagnahmt werden (so genanntes „Gammelfleisch").
Beschlagnahmt wurden Tonnen von diesem Fleisch in Kühllagern aber auch direkt
von
Kühlwägen. Es handelte sich dabei in erster Linie um Geflügelfleisch,
Rindfleisch,
Schweinefleisch und Faschiertem. Einzelne
Betriebe mussten aus hygienischen Gründen
sogar vorübergehend geschlossen werden.
Die
Fleischbetrüger arbeiteten dabei mit allen Tricks (Wasserzugabe, rötlich
getönte
Neonröhren, einreiben mit Essigwasser, besondere Schnitttechniken, Verwendung
von
Separatorenfleisch etc.). Unsachgemäß
aufgetautes Gefrierfleisch wurde sodann umetikettiert
und in Tonnen an gewerbliche Abnehmer wie an KonsumentInnen direkt als
„Frischfleisch"
verkauft. Bayern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind bisher am meisten
betroffen.
Ermittelt wird daher gegen mehrere Unternehmen wegen gewerbsmäßigem Betrugs und
Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz.
„Bisherigen Erkenntnissen zufolge hätten seit
Jahresbeginn „mindestens 50 Tonnen "
überlagertes Fleisch das Gelsenkirchener Kühlhaus verlassen. In dem Kühlhaus
einer Firma
in
Gelsenkirchen wurden 60 Tonnen Roastbeef und Putenhackfleisch sichergestellt,
dessen
Haltbarkeitsdatum lange abgelaufen war. Die tiefgekühlte
Ware wurde mit falschen Daten
neu
ausgezeichnet. Große Teile des Fleischs sollen bereits in den Handel gelangt
sein.
Lieferungen gingen nach Hamburg und in den Spreewald (Land Brandenburg)."
(Die Welt
21.11.2005)
„Schon
Ende Oktober hatten Fleischkontrolleure bei einer Routineuntersuchung in dem
Kühlhaus drei Tonnen Roastbeef gefunden, dessen Haltbarkeitsdatum abgelaufen
und
kurzerhand um ein Jahr verlängert worden
war. Bei Untersuchungen stießen die Kontrolleure
dann auf weitere 57 Tonnen Fleisch, vor allem Putenhack mit
Einfrierdatum 2002 und
Anzeichen von Überlagerung und
Gefrierbrand". (Die Welt 21.11.2005)
Heftigst kritisiert wurden diese kriminellen
Machenschaften von Fleischbetrieben auch von
den deutschen VerbraucherschützerInnen: Sie sprachen konkret von krimineller
Energie im
breitem Stil am
Markt, der mit scharfen Sanktionen zu begegnen ist. Gefordert wurde
wiederum, dass Betriebe, die mit dem Verkauf ekelerregender oder womöglich
gesundheitsgefährdender Waren Geld verdienen, beim Namen genannt werden müssen.
Weiters wurde ein aktives Auskunftsrecht eingefordert.
„Erst die Umetikettierung von Fleischwaren in der
Auslagetheke von Supermärkten, dann die
lange Zeit
unentdeckte Umdeklarierung von Schlachtabfällen zu Lebensmitteln.
Nun der Skandal um als Frischware
verkauftes aufgetautes, verdorbenes Fleisch. Verheerend,
welche Abgründe sich bei der Lebensmittelproduktion, vor allem aber deren
Kontrolle auftun.
So waren es weder in Bayern noch in Niedersachsen die zuständigen
Veterinäre und
Kontrolleure, sondern der zufällige Fund eines Zollbeamten beziehungsweise eine
Mitarbeiterin mit schlechtem Gewissen, die diese Praktiken aufgedeckt haben.
Die
Vorstellung, dass ahnungslose Kunden die Schlachtabfälle aus Bayern oder das
Ekelfleisch aus Niedersachsen verzehrt haben, ist ebenso beunruhigend wie die
damit
verbundene Aussage über das Funktionieren der Lebensmittelüberwachung. Zu
hoffen ist,
dass die Botschaft dieser Skandale auch diejenigen politisch Verantwortlichen
erreicht, die
das Prinzip der Entbürokratisierung wie eine Monstranz vor sich hertragen.
Schon jetzt
müssen sich Lebensmittelkontrolleure um bis
zu 1000 Betriebe kümmern. Das Risiko, erwischt
zu werden, ist gering. Ebenso gering
sind die zu befürchtenden Sanktionen...." (vzbv
Nachrichten
National).
Der
zuständige deutsche Minister Horst Seehofer vermutete in diesem Zusammenhang sogar
ein mafiöses Netzwerk. Er nannte öffentlich vier Firmen, die darin u.a.
involviert sein sollen:
Die Deggendorfer Frost GmbH aus Bayern,
Domenz Import-Export aus Nordrhein-Westfalen,
HUG GesmbH aus Baden-Württemberg und die HKB Convenience aus Niedersachsen.
Der
Minister sagte dem LM-Handel mit „Gammelfleisch" den Kampf an, da damit auch eine
Gesundheitsgefährdung in Kauf genommen wird. Mit einem Zehn-Punkte-Plan soll in
Deutschland nun schwarzen Schafen das Handwerk gelegt werden. Seehofer will
konsequentere Strafen und schärfere
Lebensmittelkontrollen umsetzen. Schärfere Sanktionen
sollen geprüft werden, auch die Bundeskompetenz bei der
Lebensmittelaufsicht soll in
Deutschland gestärkt werden. Die staatlichen Kontrollen sollen insgesamt
verstärkt sowie
verbessert und darüber hinaus die
Kontrolldichte erhöht werden. Auch die
Rückverfolgbarkeit von Fleisch bzw. Fleischwaren muss sichergestellt
werden.
Der
Hauptgrund für diese kriminelle Entwicklung liegt nach Einschätzungen deutscher
Behörden im Preisdiktat des Handels.
Produzenten müssen zu Niedrigspreisen liefern; wer
sich dem Preisdiktat nicht fügt, wird ausgelistet. Diese Kostenminimierung um
jeden Preis
führt zur Qualitätsminderung und hat fatale Folgen für KonsumentInnen. Weitere
Skandale
sind daher vorprogrammiert.
„Er sieht in der Nachfrage der
Verbraucher nach möglichst billigen Lebensmitteln eine der
Ursachen für den Gammelfleisch-Skandal. Die Geiz-ist-geil-Mentalität ist gerade
bei
Lebensmitteln hochgefährlich.
Qualitativ
hochwertige Nahrungsmitteln haben ihren Preis. Und Preisdumping erhöht
natürlich den Druck auf die Erzeuger, Bestimmungen nicht mehr einzuhalten,
erklärte
Seehofer." (vzbv Nachrichten National)
Klar
wird bei diesen Lebensmittelskandalen wieder einmal, dass gerade gegen
kriminellen
Missbrauch effiziente staatliche Kontrollen notwendig sind. Probenziehungen
erfolgten in
einigen deutschen Bundesländern allerdings nur im Rahmen der Eigenkontrolle der
Unternehmen und nicht durch die Lebensmittelaufsicht. Und die Ergebnisse dieser
Eigenkontrollen wurden - wie nun nachgewiesen
werden konnte - in einigen Betrieben
manipuliert! Die Forderung nach
zusätzliche Eigenkontrollen der Wirtschaft ist daher absolut
verfehlt. Mit diesen Skandalen und derartigen Manipulationen werden die
Eigenkontrollen der
Wirtschaft selbst in Frage gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Wurde Fleisch oder Fleischwaren
(z.B. Wurst) von den im Einleitungstext genannten
Firmen oder von
anderen Firmen, gegen die in Deutschland deswegen ermittelt
wurde/wird, nach Österreich ausgeliefert?
Wenn ja, um welche Firmen handelte es sich? Welche Waren
wurden von Deutschland
nach Österreich
ausgeliefert?
2. Wurde in den letzten Jahren Fleisch, Fleischwaren
(z.B. Wurst) oder Schlachtabfälle
aus Österreich an die im Einleitungstext genannten Firmen oder andere Firmen
gegen
die in Deutschland deswegen ermittelt wurde/wird, ausgeliefert?
Wenn ja, an welche dieser Firmen? Welche Produkte und
welche Mengen wurden
ausgeliefert?
3.
Können Sie derartige Manipulationen im großem Stil — wie
im Einleitungstext in
Deutschland
geschildert (z.B. Auftauen von Gefrierfleisch, Neuetikettierung und
Verkauf)
- für Österreich ausschließen?
4.
Wie viele Tonnen verdorbenes und gesundheitsschädliches
Fleisch oder Fleisch- und
Milchwaren
sowie Fisch mussten 2002, 2003, 2004 und 2005 in Österreich
beschlagnahmt
werden (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und nach Fleisch,
Fleisch-, und
Milchwaren sowie Fisch)? Wie viele Tonnen waren es insgesamt?
5.
Wie
viele Tiefkühllager bzw. Tiefkühlhäuser für Fleisch, Fleisch- und Milchwaren
sowie Fisch wurden 2002, 2003, 2004 und 2005 durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
kontrolliert
(Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und nach Lebensmittel)?
6.
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?
Welche
konkreten behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden? Wie viele
Verwaltungstrafanzeigen bzw. Strafanzeigen
wurden erstattet (Aufschlüsselung jeweils
auf Jahre, Bundesländer und nach Lebensmittel)?
7. Gibt es jedes Jahr eine flächendeckende Kontrolle
von Kühlhäusern und Kühllagern
von Lebensmitteln?
Wenn nein, warum nicht? Wie viel Prozent dieser werden
durch die
Lebensmittelaufsichtsorgane
jährlich kontrolliert?
8. Wie viele Kühlwägen von österreichischen
Lebensmittelproduzenten und
Lebensmittelhändler (Fleisch, Fleisch- und Milchwaren sowie Fisch) wurden
2002,
2003, 2004 und 2005 durch die zuständigen
Lebensmittelaufsichtsorgane auf Kühlung
und Hygiene bzw. die darin befindlichen Waren auf Verkehrsfähigkeit etc.
überprüft
(Aufschlüsselung auf Jahre und Lebensmittel)?
9. Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?
Welche
konkreten Maßnahmen mussten durch die Behörden ergriffen werden? Wie
viele Verwaltungstrafanzeigen bzw.
Strafanzeigen wurden erstattet (Aufschlüsselung
auf Jahre und Lebensmittel)?
10.
Wie
viele Kühlwägen von EU-Lebensmittelproduzenten und Lebensmittelhändler
(Fleisch, Fleisch- und Milchwaren sowie
Fisch) wurden 2002, 2003, 2004 und 2005
durch
die zuständigen Lebensmittelaufsichtsorgane auf Kühlung und Hygiene bzw. die
Waren auf
Verkehrsfähigkeit etc. überprüft (Aufschlüsselung auf Jahre und
Lebensmittel)?
11. Welche Ergebnisse erbrachten diese
Kontrollen?
Welche
konkreten Maßnahmen mussten durch die Behörden ergriffen werden? Wie
viele Verwaltungstrafanzeigen bzw.
Strafanzeigen wurden erstattet (Aufschlüsselung
auf Jahre und Lebensmittel)?
12.
Werden
Sie sich ebenfalls für eine Meldepflicht (d.h. Anzeigepflicht) von
„verdorbenem" Fleisch oder Fisch
einsetzen und dies im österreichischen LMSVG
regeln (Vorschlag Minister Horst Seehofer für Deutschland)?
13.
In Deutschland ist nun geplant, die Namen von
betrügerischen Fleischfirmen (d.h. das
sind Firmen, die
Fleisch oder Fleischwaren umetikettieren oder aufgetautes,
verdorbenes Fleisch verkaufen) durch die zuständigen Behörden zu
veröffentlichen
(Verbraucherinformationsgesetz). Wäre eine
derartige Veröffentlichung in Österreich
nach dem LMG bzw. LMSVG zulässig?
Wenn nein, werden Sie für eine Änderung im LMSVG eintreten?
14.
Wie viele Beanstandungen bzw. Anzeigen wegen
abgelaufenem Haltbarkeitsdatum im
Lebensmittelhandel
gab es durch die Lebensmittelaufsichtsorgane 2002, 2003, 2004
und 2005? Welche
Lebensmittel betraf dies (Aufschlüsselung auf Lebensmittel und
Bundesländer)?
15. Wie viele freiwillige
Rückrufaktionen wurden in Österreich durch Schlachthöfe,
fleischverarbeitende Betriebe und den
Lebensmittelhandel in den Jahren 2002, 2003,
2004 und 2005 wegen
verdorbener oder gesundheitsschädlicher Lebensmittel
durchgeführt? Welche Lebensmittel betraf
dies (Aufschlüsselung nach Lebensmittel
und Jahre)?
16.
Mit
welchen Strafen hat nach dem LMG bzw. LMSVG ein Schlachthof,
fleischverarbeitender Betrieb oder
Lebensmittelhandelsbetrieb zu rechnen, wenn
Fleisch, Fleisch- und Milchwaren sowie Fisch aufgetaut, umetikettiert
und als
„Frischware" verkauft werden?
17.
Liegt aus Sicht des Ressorts dabei der Tatbestand des
(gewerbsmäßigen) Betruges in
Sinne des StGB vor?
Wenn nein, warum nicht?
18.
Werden
Sie für einen besonderen Informantenschutz für MitarbeiterInnen aus der
Lebensmittelbranche eintreten, die bereit
sind, die zuständigen Behörden über Verstöße
gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen zu informieren?
19.
Welche Mengen Fleisch bzw. Fleischwaren aus den
sogenannten Risikoländern wurden
die
Lebensmittelaufsichtsorgane und/oder durch den Zoll bei der Einreise nach
Österreich zum Schutz
vor der Vogelgrippe im Jahr 2005 beschlagnahmt?