3908/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Kaipel, Reheis, Mag. Maier, Gradwohl

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend wissenschaftlicher Nachweis der KMU- und Arbeitsplatz-Feindlichkeit der
zentralen Bundesbeschaffung

Die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H. - kurz: BBG - erledigt seit 2001 den zentralen
Einkauf für alle Bundesdienststellen. Durch die gebündelten Großeinkäufe werden kleine
lokale Firmen, die vorher liefern konnten, aus dem Markt gedrängt. Die regionale Wirtschaft
und der Arbeitsmarkt werden geschädigt.

Die Regierung und Finanzminister Grasser haben stets diese massiven Probleme für die regio-
nale Wirtschaft abgestritten. Nun wurde die Kritik von NR Kaipel jedoch durch die im
Auftrag der Wirtschaftskammer Niederösterreich von der „KMU Forschung Austria" durch-
geführte wissenschaftliche Studie: „Abschätzung der Auswirkungen des zentralen Be-
schaffungswesens auf österreichische KMU.
Endbericht" (Wien 2005) eindrucksvoll be-
stätigt und die beschönigenden Aussagen des Finanzministers und seiner BBG- Geschäfts-
führer widerlegt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten deshalb an den Herrn Bundesminister für Finanzen
nachfolgende

Anfrage

1)             Der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung einschließlich Ihrer Person, Herr
Finanzminister, haben sich öffentlich dahingehend positioniert, die kleinen und mittleren
Unternehmen (KMUs) Österreichs zu fördern. Heißt das, dass die Rahmenbedingungen
für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen im Hinblick auf deren Chancen in Bezug
auf Umsatz, Gewinn, Auftragschancen etc. verbessert werden sollen, damit die heimische
Wertschöpfung der KMUs und deren Möglichkeiten verbessert werden, Arbeitsplätze zu
sichern und möglichst viele neue Arbeitsplätze im Inland zu schaffen? Wenn ja, heißt das,
dass rein kurzfristige Einsparungsversuche fürs Bundesbudget im Verhältnis zur Unter-
stützung der KMUs in den Hintergrund treten werden? Wenn nein, warum nicht?

2)      Was werden Sie jeweils konkret bis wann unternehmen, um die von der KMU Forschung
     
Austria aufgezeigten und nachfolgend dargestellten Probleme für KMUs aber auch für
     
Bundesdienststellen zu beseitigen? Bitte gehen Sie im Sinne einer offenen und sachlichen
      öffentlichen Diskussion, der sich die BBG-Geschäftsführung leider verweigert,  auf
    
nachstehende Punkte einzeln und im Detail ein. Als Antworthilfe sei nochmals betont,
     
dass es nicht um etwaige und nur diffus - wenn überhaupt - darstellbare Einsparungen
     
fürs Bundesbudget geht, sondern ausschließlich - so wie es auch der Bundeskanzler
     
öffentlich darzustellen pflegt - um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
     
kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen, die Stützung der regionalen Versorgungs-
      struktur durch Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, die Sicherung und Schaffung von Ar-
     
beitsplätzen und der Steigerung der heimischen und regionalen Wertschöpfung. Budget-
     
relevante Antworten erwarten die unterfertigten Abgeordneten hingegen dort, wo es durch


den zentralen Einkauf über die BBG zu Verteuerungen und damit zu sinnlosen und schäd-
lichen Mehrausgaben fürs Bundesbudget kommt:

a)      „Obwohl KMU rd. 72 % der Geschäftspartner der Republik darstellen, sind die-
se im Vergleich zu deren Anteil an der gesamten österreichischen Unternehmens-
population von rund 99,6 % doch deutlich unterrepräsentiert. Wünschenswert
wäre somit eine ,Korrektur' der aktuellen Lieferantenstruktur der BBG in
Richtung der vorherrschenden Wirtschaftsstruktur."
(S. 1 der oben genannten
KMU-Studie)

b)      2001, also im letzten Jahr des Nicht-zentralen Einkaufs, stellten „rd. 84 % der öster-
reichischen Unternehmen, die eine öffentliche Ausschreibung gewonnen haben, KMU
dar.“ (S. 3)

c)      Die Kleinst- und Kleinunternehmen sind als Auftragnehmer bzw. „Partner" der BBG
dramatisch unterrepräsentiert:  97,9 % aller marktorientierten Unternehmen  sind
Kleinst- und Kleinunternehmen (S. 40). Ca. 87 % aller Unternehmen sind Kleinst-
unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Jedoch nicht einmal 15 Prozent
aller BBG-„Partner" sind Kleinstunternehmen. (S. 32)

d)      Warum das so ist, ist nun wissenschaftlich begründet und belegt: „Durch die Bündel-
ung der öffentlichen Ausschreibungen durch eine zentrale Stelle erleben die heimisch-
en KMU eine Einschränkung ihres Zugangs zu Aufträgen der öffentlichen Hand."
(S. 47) Und: „Als unmittelbare Auswirkung der Bündelung der öffentlichen Aufträge
durch eine zentrale Beschaffungsstelle verzeichnen die KMU einen Umsatzrückgang
(...)" (S. 47)

e)      „Durch höhere Auftragssummen drängen ausländische Mitbewerber auf den Markt,
die den Preiskampf noch verschärfen. Regionale Kundenbindungen gehen auf Grund
der größeren Teilnehmeranzahl bei großen Ausschreibungen verloren." (S. 48)

f)        „Die Anzahl der Ausschreibungen ist durch die gestiegenen Auftragssummen geringer
geworden. Dadurch sinkt die Chance, die früheren Umsatzanteile zu halten, da wenig-
er Zuschläge erhalten werden." (S. 48)

g)      Verlorene öffentliche Auftraggeber als Kunden sind für kleine Firmen kaum wieder-
zugewinnen, „da in Folge massiver Personalreduktion nicht mehr um große Auf-
tragssummen mit geboten werden kann." (S. 48)

h) Die KMU Forschung Austria schildert Fälle von kleinen Unternehmen, die seit
Bestehen der BBG und aufgrund der BBG bis zu 75 Mitarbeiter nicht mehr
halten konnten oder eine Personalreduktion von 50 % vornehmen mussten
(S. 49

u. 50).

i) Viele Groß-Ausschreibungen der BBG „kann ein regionaler Händler nicht ge-
währleisten. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass lediglich 1-2 große
Unternehmen den Markt dominieren."
(S. 49)

j) „Europaweit hat sich gezeigt, dass der Zugang von KMU zu den öffentlichen Aus-
schreibungen weitgehend in Zusammenhang mit der durchschnittlichen Auftragsgröße
bzw. der Art der vergebenden Stelle steht. Aufträge der lokalen öffentlichen Hand um-
fassen im Allgemeinen ein kleineres Auftragsvolumen und sind somit für kleine und
mittlere Unternehmen, die über geringere Ressourcen/Kapazitäten verfügen als
Großunternehmen, attraktiver als (gebündelte Groß-) Aufträge, die von zentraler Stelle
vergeben werden." (S. 3 u. 4)


k)   Die Bündelung des öffentlichen Beschaffungswesens durch eine zentrale Stelle
führt zu einer „Verschlechterung der Situation der KMU“: „Wie die empirischen
Daten gezeigt haben, sind kleine und mittlere Unternehmen weniger fähig bzw.
bereit, zentrale (Groß-)Aufträge zu bedienen und werden in diesem Zusammen-
hang überdies von internationalen Mitbewerbern konkurriert."
(S. 4)

1) „Es kommt zu einer Verschiebung des Auftragsvolumens von kleinen und mittleren
Unternehmen zu Großunternehmen.
Die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen
Auswirkungen (...) könnten (...) zumindest in gewissen Bereichen/Branchen (z.B.
Software) bedenkliche Folgen annehmen (bis zur weitgehenden - und über .normale'
Struktureffekte hinausgehenden - Verdrängung der kleineren Unternehmen vom
Markt, wodurch eine oligopolistische Stellung der größeren Betriebe (welche jedoch
z.B. in den seltensten Fällen zusätzliches Personal zur Bearbeitung der öffentlichen
Aufträge benötigen) entsteht)." (S. 59)

m) „Zu bedenken ist außerdem, dass die öffentliche Hand eine gewisse wirtschafts-
politische Aufgabe in Hinblick auf die Förderung von KMU zu erfüllen hat, und ein
Ausschreibungsverhalten, wie es aktuell vielfach anzutreffen ist, diese konterkariert."
(S. 59)

n)   Es „haben vor allem kleine regionale Lebensmittelhändler mit Frischwaren Schwierig-
keiten bei Ausschreibungen mit großen Auftragssummen mit bieten zu können. Aus-
schreibungen, die zum Ziel haben, nur einen Lieferanten für ganz Österreich bzw. eine
sehr große Region zu erhalten, sind auch eine große logistische Herausforderung. Das
Service und die Lieferkosten sind im Preiskampf oft nicht unterzubringen. Die
Schwierigkeit der genauen Qualitätsspezifikation bei Lebensmitteln kann dazu führen,
dass schlechtere Qualität durch den Preisvorteil zum Zug kommt." (S. 50)

o) „Durch die große Teilnehmerzahl bei den (Lebensmittel-, Anm.) Ausschreibung-
en erhält ein Kleinstunternehmer nicht mehr die Aufträge der regionalen Kund-
en, sondern muss oft Kunden in weiterer Entfernung beliefern, während seine
früheren Kunden von anderen Unternehmen bedient werden, die nun ebenfalls
weite Strecken zurücklegen."
(S. 51)

p) Im Bereich Wäscherei, Miettextilien „sind als öffentliche Auftraggeber neben den
Beschaffungstätigkeiten der BBG noch lokale und regionale Stellen wie Kranken-
häuser (tlw. über Krankenanstaltenverbund) oder Seniorenheime von großer Be-
deutung. Hier besteht die Befürchtung, dass eine Vergabe über die BBG zum
Verlust der regionalen Kunden führen könnte."
(S. 51)

q) „Die Ausschreibungstätigkeit wird tendenziell mehr, es ist aber für kleine Unterneh-
men nicht wirtschaftlich, sich für weit entfernte Aufträge zu bewerben." (S. 51)

r) „Als negativ wird (...) (von den öffentlichen Dienststellen, die die Leistungen der
BBG in Anspruch nehmen, Anm.) vielfach eine niedrigere Qualität bzw. ein einge-
schränkteres Leistungsspektrum erlebt." (S. 2)

s) „Von einigen Dienststellen wird (...) angemerkt dass keine Einsparungen verzeichnet
wurden, da bereits früher sehr gute Preise bei öffentlichen Ausschreibungen erzielt
wurden. Hinzu kommt, dass sich bei Rahmenverträgen mit Fixpreisen durch Preis-
senkungen während der Laufzeit bei den tatsächlichen Abrufen höhere Preise ergeben
als es dem aktuellen Marktniveau entspricht (insbesondere z.B. im EDV-Bereich).

t) Des weiteren herrscht auch eine gewisse Skepsis darüber, ob die Preise tatsächlich
unmittelbar vergleichbar sind und nicht zumindest teilweise auf Grund einer niedrig-
eren Qualität
oder eines eingeschränkten Leistungsspektrums weniger bezahlt


werden muss (...). Diese Qualitätsmängel fuhren teilweise so weit, dass komplette
Lieferungen retourniert werden müssen, weil die Produkte defekt sind. Dies verursacht
einen zusätzlichen administrativen Aufwand in den Dienststellen.

u) Des Weiteren wird kritisch hinterfragt, ob unter Einbeziehung des an die BBG abzu-
geltenden Serviceentgelt für die Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen in
besonderem Auftrag der ,Endpreis' für einzelne Produkte nicht dem ,normalen'
Marktpreis entspricht." (S. 57)

v) Die öffentlichen Stellen „neigen dazu, neben den eigentlich ausgeschriebenen Produk-
ten ein erweitertes Produktsortiment von jenem Unternehmen zu beziehen, das den
Zuschlag der BBG-Ausschreibung erhielt. Bei diesen weitergehenden Waren zeigt
sich jedoch zumindest teilweise ein deutlich höheres Preisniveau im Vergleich zu
anderen Anbietern.“ (S. 57)

w) „Als Nachteil (insbesondere im IT-Bereich) fuhren die öffentlichen Stellen überdies
an, dass es durch die Bündelung zur Standardisierung der ausgeschriebenen Produkte
kommt, und im Allgemeinen keine individuellen Anpassungen mehr möglich sind.
Auch der Verlust von Serviceleistungen etc., die früher von den Lieferanten aus
Kulanz durchgeführt wurden (eine derartige Leistung ist jedoch auf Grund der
niedrigen Preise der BBG-Ausschreibungen nicht mehr tragbar) wird negativ bewertet.
Müssen derartige Leistungen nun gesondert beauftragt (und bezahlt) werden, ergeben
sich in Summe höhere Kosten als ursprünglich erwartet." (S. 58)

x)   Die „KMU Forschung Austria" bestätigt in ihrer wissenschaftlichen Studie auch
die Forderung von NR Kaipel, bestimmte Produktgruppen aus der zentralen
Beschaffung wieder herauszunehmen.
Energiebeschaffungen („z.B. Erdgas und
Wärme") oder reine Transportaufträge (vorwiegend werden Bahnfahrten
ausgeschrieben) können von KMUs ohnedies so gut wie nicht ausgeführt werden. Der
zentrale Einkauf dieser Produktgruppen schädigt daher die kleinsten, kleinen und mitt-
leren Unternehmen nicht, so die „KMU Forschung Austria" (S.1). Nur hier ist die
Sinnhaftigkeit und der volkswirtschaftliche Nutzen einer zentralen Beschaffung auch
für die unterfertigten Abgeordneten gegeben. Für andere Produktgruppen jedoch
untermauern die Experten der KMU Forschung Austria die Forderungen von NR
Kaipel, da bei diesen Produktgruppen, die für eine zentrale Beschaffung ungeeig-
net sind, „der ,wirtschaftliche Schaden', den die UnternehmerInnen verzeichnen,
die Einsparungen im Bundesbudget übersteigen"
(S. 4)

Die KMU Forschung Austria listet für diesen Bereich folgende Produktgruppen auf
(S. 1):

                    Reinigungsdienstleistungen für Gebäude

                    Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie

                    Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial

                    Lebensmittel für Großabnehmer

                    Betriebsverpflegung, Essensbons

                    Wäscherei, Miettextilien

                    Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung

                    Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie
deren Instandhaltung

Die KMU in diesen Bereichen erleben seit der Bündelung der öffentlichen Aus-
schreibungen einen Umsatzrückgang
, der auf den (teilweisen) Verlust der öffentlichen
Aufträge bzw. die aufoktroyierten niedrigeren Preise zurückzuführen ist. In
zahlreichen Fällen musste auf Grund dessen Personal freigesetzt werden. Vielfach


findet eine Verschiebung des Auftragsvolumens zu Gunsten der größeren Betriebe
statt. Werden vier ausgewählte Beschaffungsgruppen (Reinigungsdienstleistungen
für Gebäude, Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie, Lebensmittel
für Großabnehmer, Wäscherei, Miettextilien) betrachtet, zeigt sich ein Potenzial von
bis zu € 33 Mio (dies entspricht rd. 41 % des Abrufvolumens in diesen Pro-
duktbereichen)
an öffentlichen Aufträgen, das aktuell von Großunternehmen lukriert
wird, aber unter gewissen Voraussetzungen den KMU zu Gute kommen könnte,
(fette Hervorhebung von KMU Forschung Austria)" (S. 1 u. 2)

In diesen Bereichen ist „davon auszugehen, dass die KMU überproportional
negative Auswirkungen durch die Zentralbeschaffung erleiden." (S. 2)

„Eine Möglichkeit, diese Situation für KMU zu verbessern, (...) wäre, bestimmte
Produktbereiche aus der verpflichtenden Zentralbeschaffung auszugliedern." (S.

2)

3)      Werden Sie aufgrund oben zitierter wissenschaftlicher Erkenntnisse Konsequenzen ziehen
und Ihre „Verordnung: Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem
Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind" (BGBl.
II Nr. 208/2001 idF. BGBl. II Nr.
312/2002 und BGBl. II Nr. 213/2005) ändern? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?

4)      Werden Sie die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H. (BBG) umgehend veranlassen,
dass diese für die Statistik ab so fort in Bezug auf ihre Vertragspartner nicht nur erhebt, ob
es sich um ein KMU oder um ein Großunternehmen handelt, sondern dass auch doku-
mentiert wird, ob es sich bei den BBG-Lieferanten um Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Groß-
unternehmen handelt? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?

5)             Werden Sie die BBG umgehend veranlassen, dass diese ab so fort statistisch erhebt, in
welchem Bezirk die Lieferfirmen ihren Sitz haben, dass also eine bezirksweise Auf-
schlüsselung der Auftragsvergaben durchgeführt wird? Wenn ja, wie und wann? Wenn
nein, warum nicht?

6)      Werden Sie - allein oder wenn möglich in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsminister
und der Sozialministerin - endlich die volkswirtschaftlichen, arbeitsmarkt- und sozialver-
sicherungsrelevanten Auswirkungen der zentralistischen Bundesbeschaffung untersuchen
lassen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?

7)             Werden Sie die BBG beauftragen, nicht mehr aktiv und von sich aus ihre Dienstleistungen
den Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Auftraggebern anzubieten. Wenn ja,
wie und wann? Wenn nein, warum nicht?

8)             Wie hoch waren die Gesamtkosten für Betrieb, Personal, Ausstattung etc. der Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2005?

9)             Wie hoch werden die Gesamtkosten für Betrieb, Personal, Ausstattung etc. der Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2006 sein?

10)      Wie hoch werden die Gesamtkosten für Betrieb, Personal, Ausstattung etc. der Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft m.b.H. in den einzelnen Jahren ab 2007 sein?